Steigt der Mindestlohn 2023? Für wen gilt der Mindestlohn? Warum wird der Mindestlohn überhaupt erhöht? Dieser Artikel liefert Ihnen alle relevanten Informationen rund um den bisherigen, aktuellen und zukünftigen Mindestlohn.
Während der Mindestlohn in einigen Branchen je nach ausgeübter Tätigkeit variiert, gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt bis auf einige Personengruppen. Das letzte Mal ist der gesetzliche Mindestlohn 2022 gestiegen. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,00 EUR pro Stunde und gilt als absolute Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
Niedrige Stundenlöhne sind besonders häufig bei Minijobbern, saisonalen Arbeitskräften und Beschäftigten in kleineren Unternehmen zu finden. Bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns drohen den verantwortlichen Arbeitgebern hohe Sanktionierungen.
Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt mit der Hoffnung, die finanzielle Lage von niedrig entlohnten Arbeitnehmern zu verbessern. Um der Inflation und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten entgegenzuwirken, ist der Mindestlohn innerhalb von acht Jahren insgesamt acht mal gestiegen:
Der aktuelle Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 genau 12,00 EUR. Das Gesetz besagt, dass jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Deutschland das Recht besitzt, einen Stundenlohn in Höhe von mindestens 12,00 EUR zu verdienen. Eine Erhöhung des Mindestlohns betrifft vor allem diejenigen, die unter der neuen Grenze verdient haben.
Aufgrund des Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche liegt die Mindestvergütung für Jobber bei InStaff sogar bei 13,00 EUR pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn stagniert in 2023 und bleibt über das komplette Jahr bei 12 EUR. Laut Gesetz kann die nächste Erhöhung voraussichtlich zum 1. Januar 2024 stattfinden. Der Grund dafür ist, dass die Mindestlohnkommission auf Basis von Beschlüssen eine Anpassung in Erwägung zieht. Der nächste Vorschlag für eine Erhöhung des Mindestlohns seitens des Ausschusses ist bis zum 30. Juni 2023 möglich. Dieser bezieht sich dann auf eine potenzielle Erhöhung zum 1. Januar 2024.
Ausnahmen gibt es dennoch:
Entgegen dem bisherigen Prozess hat die Bundesregierung ohne einen Vorschlag der
Mindestlohnkommission selbst einen neuen Mindestlohn festgesetzt. Deshalb ist der
allgemeine Mindestlohn zum 01. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde gestiegen.
Wie hoch der Mindestlohn künftig steigt, ist ungewiss. Vor der Coronakrise (2020) ist dieser zweimal um ca. 4% bis auf einen Wert von 9,19 Euro gestiegen. Während der Pandemie (2020 bis 2022) wurde der Mindestlohn sogar sechsmal erhöht, sodass sein Peak gegenwärtig bei 12 Euro ist. Die sechsmalige Steigerung summiert, entspricht einem Wachstum von ungefähr 28%. Das Extremum ist bei der letzten Erhöhung am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro erkennbar. Dieser Anstieg entspricht aufgerundet 15%.
Die Betrachtung der Kennzahlen lässt prognostizieren, dass sich der nächste Anstieg des Mindestlohns auf 4-15% belaufen wird. Das gleicht einer Spanne von 12,48 Euro bis 13,80 Euro. Jedoch ist ersichtlich, dass unvorhersehbare Ereignisse (wie z. B. die Corona Pandemie) sich signifikant auf den Mindestlohn und dessen Anpassung auswirken.
Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich in Bezug auf das Gehalt, die Arbeitszeit und die Höhe der Versicherungsabgaben unterscheiden. Das folgende Beispiel verdeutlicht auf Grundlage definierter Annahmen, wann der Netto-Mindestlohn am höchsten ist.
Angenommen:
Arbeitsverhätltnis | Maximale Arbeitszeit | Monatliches Gehalt | Steuerabgaben | Netto-Mindestlohn |
---|---|---|---|---|
Reguläre Beschäftigung (Vollzeit und Teilzeit) |
160 Stunden / Monat | 1920 EUR | ca. 43 % | 6,84 EUR / Stunde |
Geringfügige Beschäftigung (Minijob) |
43,33 Stunden / Monat | max. 520 EUR | max. 3,6 %* | 11,57 EUR / Stunde |
Midijob | 166,66 Stunden / Monat | max. 2.000 EUR | max. 21 % | 9,48 EUR / Stunde |
Werkstudent | 80 Stunden / Monat | 960 EUR | ca. 9 % | 10,92 EUR / Stunde |
Kurzfristige Beschäftigung | es gilt die 70-Tage-Regelung |
560 EUR | keine | 12,00 EUR / Stunde |
*Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht aktiv freistellen lassen, fallen keine Steuern an.
Kurzfristig Beschäftigte erhalten den höchsten Netto-Mindestlohn im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen. Die kurzfristige Beschäftigung ist steuerfrei, wenn der jährliche Grundfreibetrag nicht überstritten wird, sodass aus brutto gleich netto resultiert für den Mindestlohn. Dieser beträgt 12,00 EUR pro Stunde. Für andere Arbeitsverhältnisse verringert sich der Netto-Mindestlohn aufgrund der zu leistenden Steuerabgaben. Folglich verdienen Minijobber 11,57 Euro-, Werkstudenten 10,92 Euro-, Midijobber 9,48 Euro- und Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit 6,84 Euro pro Stunde.
Abgaben für Arbeitgeber mit den zuvor definierten Annahmen:
In Deutschland wird grundsätzlich zwischen einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und den branchenspezifischen Mindestlöhnen unterschieden. Während der allgemeine gesetzliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze darstellt, ist der Mindestlohn in einigen Branchen separat geregelt und fällt entsprechend höher aus.
Die Höhe von branchenspezifischen Mindestlöhnen wird in Tarifverträgen festgelegt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aushandeln. Sollte es in einer Branche keinen Tarifvertrag geben, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 12,00 EUR pro Stunde.
Beispielsweise verdienen ungelernte Pflegekräfte gegenwärtig mindestens 13,70 Euro pro Stunde. Die Höhe eines branchenspezifischen Mindestlohns variiert nach Jobtyp und Qualifikation des Arbeitnehmers. Je nach Branche werden Arbeitnehmer mit höheren Qualifikationen mit einem höheren Mindestlohn vergütet.
In diesem Fall verdienen gelernte Pflegekräfte aktuell mindestens 14,60 Euro pro Stunde und Pflegefachkräfte werden sogar mit einem Minimum von 17,10 Euro pro Stunde entlohnt. Reinigungskräfte für Gebäude verdienen mindestens 13,00 Euro pro Stunde. Gerüstbauer erhalten einen Stundenlohn von mindestens 12,85 Euro. Dachdecker freuen sich über einen Mindestlohn von 13,30 Euro pro Stunde. Für Elektriker liegt der Mindestlohn 2023 bei 13,40 Euro und erhöht sich zum 1. Januar 2024 auf 13,95 Euro. Im Schornsteinfegerhandwerk ist ein Stundensatz von 13,80 Euro pro Stunde das Mindeste. Steinmetz und Steinbildhauer kassieren mindestens 13,35 Euro pro Stunde. Maler und Lackierer erhalten mindestens 13,80 Euro pro Stunde.
Branche / Beruf | Mindestlohn |
---|---|
Ungelernte Pflegekräfte
Gelernte Pflegekräfte Gelernte Pflegekräfte mit zusätzlichen Qualifikationen (Pflegefachkraft) |
13,70 EUR / Stunde
-ab 01.05.2023: 13,90 EUR / Stunde -ab 01.12.2023: 14,15 EUR / Stunde 14,60 EUR / Stunde -ab 01.05.2023: 14,90 EUR / Stunde -ab 01.12.2023: 15,25 EUR / Stunde 17,10 EUR / Stunde -ab 01.05.2023: 17,65 EUR / Stunde -ab 01.12.2023: 18,25 EUR / Stunde |
Gebäudereinigung |
13 EUR / Stunde
-ab 01.01.2024: 13,50 EUR / Stunde |
Ungelernter Dachdecker
Gelernter Dachdecker (Geselle) |
13,30 EUR / Stunde
14,80 EUR / Stunde |
Elektriker | 13,40 EUR / Stunde
-ab 01.01.2024: 13,95 EUR / Stunde |
Schornsteinfeger | 13,80 EUR / Stunde |
Maler und Lackierer (Gesellen) | 13,80 EUR / Stunde
-ab 01.04.2023: 14,50 EUR / Stunde -ab 01.04.2024: 15 EUR / Stunde |
Gerüstbauer | 12,85 EUR / Stunde |
Steinmetz und -bildhauer | 13,35 EUR / Stunde |
Fleischwirtschaft | 12 EUR / Stunde
-ab 01.12.23: 12,30 EUR / Stunde |
Fakt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Arbeitgeber machen sich strafbar und müssen mit extremen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro (§21 MiLoG Absatz 3) rechnen, wenn sie ihre Mitarbeiter mit weniger als 12,00 EUR pro Stunde entlohnen oder andere Ordnungswidrigkeiten begehen. Das Mindestlohngesetz beinhaltet alle Regelungen für die Festsetzung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, die zivilrechtliche Durchsetzung, die Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden.
Folgende Personengruppen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz:
Für Auszubildende ist der Mindestlohn anders geregelt. Seit 2023 erhalten Azubis ab erstem Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung. Trotzdem verdienen Auszubildende verhältnismäßig wenig, weil sie meist in Vollzeit arbeiten und gleichzeitig ein niedriges Festgehalt besitzen. Aus diesem Grund arbeiten viele Azubis als kurzfristig Beschäftigte an Wochenenden, um sich ein sozialversicherungsfreies Nebeneinkommen zu sichern.
Das Gleiche trifft auch auf Pflichtpraktikanten zu, die laut Gesetzgeber keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Nur in seltenen Fällen finden Praktikanten ein bezahltes Pflichtpraktikum. Um sich etwas dazuzuverdienen, arbeiten zahlreiche Pflichtpraktikanten in Nebenjobs (z. B. bei InStaff & Jobs GmbH).
Auch in anderen EU-Ländern gilt der Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 13,05 Euro pro Stunde. Gefolgt von Deutschland auf dem zweiten Platz mit 12,00 EUR pro Stunde. Nur ein halbes Dutzend der EU-Mitgliedstaaten weist einen Mindestlohn im zweistelligen Bereich auf. Dazu gehört, neben Luxemburg und Deutschland, die Niederlande mit 10,58 Euro-, Frankreich mit 10,57 Euro-, Irland mit 10,50 Euro- und Belgien mit 10,25 Euro pro Stunde.
Im Vergleich zu den westlichen Ländern, wo der Mindestlohn relativ hoch ausfällt, ist in den östlichen Ländern wie beispielsweise in Polen (3,81 EUR) oder der Slowakei (3,71 EUR) ein sehr niedriger Mindestlohn verbreitet. Eine Ausnahme verkörpert Slowenien mit einem Mindestlohn von 6,21 Euro pro Stunde. Den niedrigsten Mindestlohn hat Bulgarien mit 2 Euro pro Stunde. Der jeweilige Mindestlohn in den anderen EU-Staaten ist wie folgt:
In einigen EU-Ländern ist die Einführung des Mindestlohns ein umstrittenes und kritikwürdiges Thema. Gegenwärtig gibt es keinen Mindestlohn in Österreich, Italien, Dänemark, Finnland, Schweden und Zypern.
Das primäre Ziel besteht darin, vor allem die Einkommenssituation von niedrig entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. Weitere Zielsetzungen in Verbindung mit dem Mindestlohn sind:
Theoretisch betrachtet ist die Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung jedoch nicht eindeutig. Je nach Fall können Mindestlöhne sowohl positive als auch negative oder gar keine Auswirkungen haben. Ob der Mindestlohn tatsächlich zu den erhofften positiven Veränderungen führt, ist letztlich empirisch zu überprüfen und kann nicht pauschalisiert werden.
Auswirkungen aus Arbeitgebersicht
Viele Unternehmer argumentieren, dass der Mindestlohn die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens einschränkt, weil höhere Kosten entstehen. Es gibt auch Bedenken, dass der Mindestlohn dazu führen könnte, dass Unternehmen weniger Beschäftigte einstellen oder die Arbeitszeiten von bestehenden Mitarbeitern verkürzen, um Kosten zu reduzieren.
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