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Trinkgeld erhalten - Wissenswertes für Kellner & Co.

Kellner Tipps: Alles rund um Trinkgeld in Hotellerie & Gastronomie inkl. Steuern, Gesetze und Bedienungsgeld

Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung für eine Dienstleistung ohne rechtliche Verpflichtung. In Deutschland ist ein Trinkgeld von 5 bis 10 % vom Rechnungspreis üblich. Bei einem Einsatz als Messe- oder Cateringshostess gibt es in der Regel kein Trinkgeld. Hier gibt es einen guten Überblick über das Thema Trinkgeld.

Trinkgeld nach Branchen

Trinkgeld wird oft in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Verkauf, Lieferservice und im Taxigewerbe vergeben. Es gibt unterschiedliche Richtwerte für die einzelnen Branchen, die hier zur Orientierung aufgeführt sind.

Servicekraft beim Bier zapfen

Gastronomie

Die Gastronomie ist bekannt für das Erhalten von Trinkgeld. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Betrag von 5-10 % zusätzlich des Rechnungspreises.
Verkäuferin bei der Warenpräsentation

Verkauf

Im Einzelhandel ist die Gabe von Trinkgeld untypisch, aber es kann dennoch vorkommen. Zum Beispiel bei Stammkunden oder in der Weihnachtszeit. Oftmals werden Beträge aufgerundet, damit man keine kleinen Centbeträge zurückerhält oder einfach nur um sein Kleingeld loszuwerden.
Servicekraft beim Getränke servieren

Hotellerie

Im Hotel gibt es verschiedene Bereiche, in denen man Trinkgeld bekommt. Neben dem Restaurant oder der Bar gibt es vor allem für den Pagen pro Gepäckstück 1 EUR und für die Zimmermädchen 1 EUR pro Tag.

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Bedienungsgeld vs. Trinkgeld

Oft wird das Trinkgeld mit dem Bedienungsgeld verwechselt. Jeder Betrieb selbst entscheidet, ob er damit arbeitet oder nicht.

Es handelt sich dabei um eine berechnete Umsatzbeteiligung, die zur Deckung der Lohnkosten für das Servicepersonal dient. Wenn dies der Fall ist, wird das auf der Speisekarte vermerkt. Es handelt sich dabei nicht um Trinkgeld, denn der Gast ist verpflichtet das Bedienungsgeld zu zahlen, da es Teil des Preises ist.

Die Handhabung des Bedienungsgeldes muss vertraglich festgehalten werden, damit ein Rechtsanspruch besteht. Die Auszahlung erfolgt nicht in bar, sondern im Zusammenhang mit dem Gehalt. Somit unterliegt das Bedienungsgeld dem Lohnsteuerabzug.

Verteilung von Trinkgeld

Es gibt unterschiedliche Regelungen, wie das Trinkgeld verteilt wird und hängt stark von der Betriebsphilosophie ab. Jeder Arbeitgeber legt selbst fest, wie die Verteilung erfolgen soll.

Es gilt aber, das jede Servicekraft das Recht hat das Trinkgeld, welches der Gast aufgrund des guten Services gegeben hat, auch behalten darf und nicht mit anderen teilen muss. Gut zu wissen ist auch, dass das Trinkgeld den Arbeitnehmern und nicht dem Arbeitgeber zusteht.

In der Gastronomie gibt es folgende Varianten für die Verteilung:

    Jeder behält seins:
      Das heißt, jeder Kellner darf sein selbst erwirtschaftetes Geld behalten.
  1. Aufteilung pro Schicht:
      Hier teilt sich das Servicepersonal oder oftmals auch das gesamte Personal, dass in einer Schicht arbeitet das Trinkgeld untereinander auf.
  1. Monatliche Aufteilung:
      Bei der Verteilung wird das gesamte Trinkgeld einen Monat lang gesammelt und am Ende ausgeteilt. Dabei kann nur das Servicepersonal oder auch das gesamte Team mit dem Küchenpersonal berücksichtigt werden.
  1. Nach Verteilungsschlüssel:
      Bei dieser Variante wird das Trinkgeld nach einem bestimmten Schlüssel entweder nach Position oder Betriebszugehörigkeit aufgeteilt.

In der Regel ist es aber so, dass der Fairness halber die Trinkgelder eines Tages auf alle Mitarbeiter, die an diesem Tag gearbeitet haben aufgeteilt werden. Denn oftmals werden die Köche nicht bedacht und genaue diese tragen auch einen großen Teil zur Zufriedenheit der Gäste bei. Zusätzlich fühlt sich dabei im Team niemand benachteiligt, denn eine gute Arbeitsatmosphäre wirkt sich auch auf die Gäste auf.

Gesetzliche Regelungen zum Trinkgeld

Das Thema ist auch rechtlich im Einkommensteuergesetz und in der Gewerbeordnung verankert. Das Einkommensteuergesetz beinhaltet den Umgang mit der Versteuerung von Trinkgeld und die Gewerbeordung enthält allgemeine Festlegungen. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Allgemeine gesetzliche Regelung

  • Nach dem Gesetz der Gewerbeordnung darf der Arbeitgeber den Lohn nicht durch das Trinkgeld ersetzten.

    (siehe § 3 Nr. 51)

  • Das Trinkgeld darf nicht mit der Vergütung verrechnet werden.
  • Außerdem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet das Trinkgeld während Urlaub oder Krankheit zu zahlen.

Trinkgeld: Steuerfrei oder steuerpflichtig?

  • Trinkgelder sind unter bestimmten Bedingungen nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei.

    (siehe § 3 Nr. 51)

    • Steuerfrei, wenn:
      • Es von einem Dritten freiwillig gezahlt wird
      • Zusätzlich zum Rechnungsbetrag gezahlt wird
      • Ein persönlicher Bezug zwischen dem Trinkgeldgeber und der Bedienung besteht
        • → das heißt, der Gast zahlt das Trinkgeld für den guten Service der Person direkt,
        • die ihn bedient hat.
        • → Muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und es gibt keine Betragsgrenze.

      • Steuerpflichtig, wenn:
        • Der Arbeitgeber das Trinkgeld direkt erhält
        • Das Trinkgeld in einem Topf gesammelt und vom Arbeitgeber an alle Mitarbeiter verteilt wird.
          • → weil der persönliche Bezug zum Trinkgeldgeber fehlt
        • Das Trinkgeld wird somit als Arbeitslohn angesehen, da es vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.
        • Muss demnach in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
        • Ist somit Steuer und Sozialversicherungspflichtig.

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      Trinkgeld "Knigge": Wie viel ist üblich?

      Nicht nur in Deutschland ist man es gewohnt bei Zufriedenheit Trinkgeld zu geben bzw. zu bekommen. Dennoch gibt es einige Unterschiede, wenn es um die Höhe des Betrages geht. Hier ist eine Übersicht als Information.

      Land Trinkgeld in %
        Flagge von Deutschland Flagge von Österreich Flagge von der Schweiz Flagge von Schweden Flagge von Schweden

        Deutschland, Österreich, Schweiz, Schweden, Frankreich

        5 - 10 %

        Flagge von Großbritannien Flagge von Portugal Flagge von Spanien Flagge von Italien

        Großbritannien, Portugal, Spanien, Italien

        10 - 15 %
        Flagge von den U.S.A. Flagge von Kanada

        USA, Kanada

        15 - 20 %
        Flagge von Norwegen Flagge von Finnland Flagge von Dänemark Flagge von Australien Flagge von Neuseeland

        Norwegen, Dänemark, Finnland, Australien, Neuseeland

        unüblich und wird nicht erwartet, aber gerne genommen

      Tipps zur Erhöhung des Trinkgelds

      Mitarbeiterin von InStaff

      „Hallo, ich bin Charlott von InStaff. Seit dem Abitur arbeite ich nebenbei in der Gastronomie und konnte viele Erfahrungen sammeln. Damals hab ich in einem kleinen Café in meiner Heimat angefangen und habe zuletzt in einem namhaften 5 Sterne Hotel in Berlin gearbeitet. Deswegen gebe ich gerne ein paar persönliche Tipps, wie man die Zufriedenheit der Gäste erhöht.“

      • Ein Lächeln im Gesicht:

        Jeder Mensch freut sich über ein Lächeln, welches den Gast positiv stimmt. Selbst wenn ein Gast einen schlechten Tag hat, kann genau das die Stimmung aufhellen.

      • Höflichkeit und Aufmerksamkeit:

        Freundlichkeit und Höflichkeit sind Grundvoraussetzungen für einen Job im Service

      • Wiederholen der Bestellung:

        In einer Studie wurde festgestellt, dass das Wiederholen der Bestellung bei der Aufnahme bis zu 50 % mehr Trinkgeld ergeben kann. Denn bei der Wiederholung fühlen sich die Gäste bestätigt, dass die richtige Bestellung aufgenommen wird und entwickeln Sympathie.

      • Authentizität:

        Der Gast sollte das Gefühl haben, dass der Service echt ist, Spaß macht und nicht aufgesetzt oder gekünstelt ist.

      • Aufmerksamkeit:

        Jeder Gast weiß Aufmerksamkeiten zu schätzen. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Aufhängen einer Jacke oder das Malbuch für das Kind handeln.

        Auch das Nachfragen nach dem Befinden, ob bei dem Gast alles in Ordnung ist gehört dazu. Allerdings sollte auch nicht zu oft nachgefragt werden, da es sonst aufdringlich und nervig wirken kann.

      • Der Gast ist König:

        Das heißt, Extrawünsche sollten immer versucht werden zu erfüllen. Der Gast sollte das Gefühl haben, dass sich das Personal bemüht ihnen diesen Wunsch zu erfüllen, auch wenn das nicht immer möglich ist. Dennoch wird allein die Bemühung, der Gast zu schätzen wissen.

      • Informiert sein:

        Oft werden Fragen zu Inhaltsstoffen, zu bestimmten Speisen bzw. Getränken oder dem Tagesangebot gestellt. Deshalb ist es wichtig entsprechend informiert zu sein, damit es nicht peinlich wird.

      • Arbeitseinstellung:

        Wer im Service arbeitet muss Spaß bei der Arbeit haben, denn das spürt der Gast sofort. Herzlichkeit, sowie eine positive und natürliche Ausstrahlung gehören ebenso dazu. Schlechte Laune hat vor dem Gast schlichtweg nichts zu suchen.

      • Gepflegtes Äußeres:

        Ein ordentliches Äußeres ist ein absolutes Muss. Dazu gehören eine saubere und gebügelte Uniform, saubere Fingernägel, ein Zopf bei langen Haaren und ein gepflegter Bart. Denn fehlende Sauberkeit bei dem Servicepersonal wird schnell auf andere Bereiche, wie zum Beispiel auf die Küche übertragen.

      Hier sind zwei Beispiele für ein gutes Erscheinungsbild:

      Cateringhostess für Freshbury Catering
      Cateringhostess für Freshbury Catering
      Cateringhostess für Freshbury Catering
      Cateringhostess für Freshbury Catering

      Letztendlich ist immer der Gesamteindruck des Services und die Empfindung des Gastes für die Höhe des Trinkgeldes entscheidend. Aber bei Beherzigung der Tipps stehen deine Chancen auf ein höheres Trinkgeld um einiges besser.

      Hostess, Promotion & Catering Jobs über InStaff erhalten

      Wir suchen Kellner und Servicekräfte mit Erfahrung in der Hotellerie oder Gastronomie für Jobs im Bereiche Messe, Event und Catering. Wenn du Interesse hast, als Hostess zu arbeiten, dann kannst du bei uns ein Online Profil erstellen und bekommst dann Jobanfragen über unsere Plattform.


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