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Personalleasing

Personalengpässe meistern: Die flexible, rechtssichere und effiziente Art von Personalfindung

Autor    Kalender    Aktualisiert Zuletzt aktualisiert: 03. November 2025

Autor    Kalender Aktualisiert Zuletzt aktualisiert: 03. November 2025

Schnell einsetzbare Fachkräfte, kalkulierbare Kosten, maximale Flexibilität: Personalleasing kann sich für Unternehmen in Zeiten von Auftragsspitzen und Fachkräftemangel lohnen.

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Was ist Personalleasing?

Personalleasing – auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit – bezeichnet die zeitlich befristete Überlassung von Arbeitskräften durch einen Personaldienstleister an ein Unternehmen. Das besondere Merkmal: Die Leasingkraft ist rechtlich beim Dienstleister angestellt, arbeitet jedoch operativ im Einsatzbetrieb. Dieses sogenannte „Dreiecksverhältnis“ ermöglicht Unternehmen, flexibel und kurzfristig auf Personalbedarf zu reagieren – ohne eine eigene Neueinstellung vornehmen zu müssen.

Wie funktioniert Personalleasing in der Praxis?

Der Ablauf ist klar geregelt: Das Unternehmen schließt mit dem Personaldienstleister einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab. Darin werden Dauer, Einsatzbereich, Qualifikationsanforderungen und Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Der Dienstleister bleibt Arbeitgeber der Leasingkraft – inklusive aller Verpflichtungen wie Lohnzahlung, Sozialversicherungsabgaben und Urlaubsanspruch. Das entleihende Unternehmen erhält hingegen das fachliche Weisungsrecht und trägt Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitszeitregelungen während des Einsatzes.

So funktioniert Personalleasing
Personalleasing Funktionsweise
(Quelle: InStaff & Jobs GmbH)

Welche Vorteile bietet Personalleasing für Unternehmen?

  • Hohe Flexibilität bei saisonalen Schwankungen oder Auftragsspitzen
  • Zeitersparnis bei Rekrutierung und Personalverwaltung
  • Kostenkontrolle: Nur geleistete Arbeitsstunden werden vergütet
  • Minimiertes Risiko: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub
  • Know-how auf Zeit: Zugriff auf qualifizierte Fachkräfte ohne langfristige Bindung

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist Personalleasing ein wertvolles Instrument, um Ressourcen bedarfsorientiert zu steuern und produktiv zu bleiben.

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Gibt es Nachteile beim Personalleasing?

Wie jedes Modell bringt auch Personalleasing potenzielle Herausforderungen mit sich. So kann die Integration externer Mitarbeitender ins bestehende Team zunächst erschwert sein. Auch ist eine gewisse Einarbeitungszeit nötig – insbesondere bei komplexen Aufgaben. Zudem ist der persönliche Bezug zur Leasingkraft meist geringer als bei fest angestellten Kolleg:innen. Diese Aspekte lassen sich jedoch durch gezielte Kommunikation und gute Zusammenarbeit mit dem Dienstleister oft abmildern.

Wann lohnt sich der Einsatz von Personalleasing besonders?

Typische Einsatzszenarien sind:

  • Auftragsspitzen (z. B. Weihnachtsgeschäft im Handel)
  • Krankheits- oder Urlaubsvertretung
  • Saisonale Tätigkeiten (z. B. in Landwirtschaft oder Gastronomie)
  • Projektbezogener Fachkräftebedarf
  • Überbrückung von Vakanzen bis zur Festanstellung

Auch bei kurzfristigem Bedarf oder hohem Wettbewerbsdruck bietet Personalleasing eine schnelle Lösung ohne langfristige Verpflichtungen.

Was kostet Personalleasing?

Die Kosten orientieren sich an verschiedenen Faktoren:

  • Qualifikation und Berufserfahrung der Leasingkraft
  • Branche und Einsatzdauer
  • Komplexität der Tätigkeit
  • Tarifliche Rahmenbedingungen

Abgerechnet wird in der Regel ein Stundensatz, in dem sämtliche Lohnnebenkosten, Verwaltungsaufwand und Ausfallrisiken bereits enthalten sind. In der Regel zahlen Unternehmen nur die tatsächlich geleisteten Stunden – etwaige Ausfallzeiten trägt der Personaldienstleister.

Ist Personalleasing rechtlich sicher?

Ja – vorausgesetzt, der Personaldienstleister besitzt eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Unternehmen sollten darauf achten, ausschließlich mit lizenzierten Anbietern zusammenzuarbeiten. Rechtlich gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für dieselbe Leasingkraft im selben Unternehmen, Ausnahmen sind tariflich möglich.

Unterschied: Personalleasing vs. Personalvermittlung

Ein häufiger Irrtum: Personalleasing wird mit Personalvermittlung verwechselt. Während beim Leasing die Arbeitskraft beim Dienstleister angestellt bleibt und nur „verliehen“ wird, erfolgt bei der Personalvermittlung eine direkte Einstellung durch das suchende Unternehmen. Das macht die beiden Modelle rechtlich und operativ grundverschieden – je nach Bedarf kann beides sinnvoll sein.

Ja, die Begriffe werden synonym verwendet und beziehen sich alle auf das Modell der Arbeitnehmerüberlassung.

Maximal 18 Monate durchgängig im selben Unternehmen, sofern keine tariflichen Ausnahmen greifen.

Der Personaldienstleister übernimmt alle Arbeitgeberpflichten – auch Lohnfortzahlung bei Ausfallzeiten.

Ja, das ist möglich. Viele Unternehmen nutzen Personalleasing als verlängerte „Probezeit“ vor einer Festanstellung.

Stellen Sie sicher, dass der Dienstleister eine AÜG-Erlaubnis besitzt. Außerdem sollten Sie die Leasingkraft wie andere Mitarbeitende in den Arbeitsalltag und den Arbeitsschutz integrieren.

In der Regel sind Einsätze binnen 24–72 Stunden möglich – je nach Qualifikationsprofil und Anbieter.

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