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Impressum

Adresse

InStaff & Jobs GmbH
Ritterstraße 24-27
10969 Berlin

Kontakt

+49 30 959 982 640
Kontaktformular

Rechtliche Hinweise

Geschäftsführer: Max Kunz
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: HRB 160559 B
USt-IdNr.: DE294161239
Deutsche Steuernummer: 037 / 359 / 50258

InStaff ist eine eingetragene Marke der InStaff & Jobs GmbH.

Aufsichtsbehörde & Verbraucherinformation

Zuständige Aufsichtsbehörde: Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord der Agentur für Arbeit, Projensdorfer Strasse 82, 24106 Kiel

Die InStaff & Jobs GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mitteilung über Rechtsverletzungen und rechtswidrige Inhalte

Nutzer der Plattform sind eigenständig in der Lage, Profilbilder hochzuladen und ihr Profil anzupassen. Wenn Sie als Rechteinhaber oder als dessen Bevollmächtigter der Auffassung sind, dass Inhalte Ihre gewerblichen Schutzrechte verletzen, so senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an:

kontakt@instaff.jobs

InStaff & Jobs hat größtes Interesse daran, Rechtsverletzungen zu unterbinden und wir werden umgehend auf Ihren Hinweis reagieren und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Über die hier genannte Kontaktmöglichkeit kann außerdem die Meldung sämtlicher rechtswidriger oder illegaler Inhalte auf der Webseite erfolgen. Bitte geben Sie in der Meldung Ihren vollständigen Namen und Ihre E-Mail-Adresse sowie die URL oder den Speicherort der Information an und begründen Sie, warum Sie diese für rechtswidrig halten.

Es handelt sich zugleich auch um die zentrale Kontaktstelle für Behörden, die EU-Kommission, das Europäische Gremium für digitale Dienste und Nutzer unserer Plattform gemäß Art. 11 und Art. 12 des Digital Services Act. Die Kommunikation kann auf deutscher sowie englischer Sprache erfolgen, die bevorzugte Sprache ist deutsch.

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

In Anlehnung an das Hinweisgeberschutzgesetz hat die InStaff & Jobs GmbH eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG eingerichtet. Die Meldestelle ermöglicht natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, diese Verstöße zu melden. InStaff wird die Meldung vertraulich behandeln. Es werden die Identitäten aller Personen geschützt, welche die Meldung gegeben haben oder Gegenstand der Meldung sind. Dies gilt nicht bei der vorsätzlichen unrichtigen Meldung eines Verstoßes.

Die Meldestelle stellt folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Postweg:
InStaff & Jobs GmbH
Interne Meldestelle HinSchG
Ritterstraße 24-27
10969 Berlin

Elektronisch:
meldestelle@instaff.jobs

Telefonisch/ Persönlich:
Terminvereinbarung per E-Mail oder unter +49 30 959 982 640

Hinweis auf externe Meldebehörde:
Hinweisgeber haben ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung.
In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, ziehen Sie bitte vor Kontaktierung der externen Meldebehörde die Abgabe einer internen Meldung in Betracht. So wollen wir sicherstellen, dass Missstände besser aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden können. Wenn dem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich an die externe Meldestelle wenden.

Hier geht es zur externen Meldebehörde:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Beschwerdestelle nach Lieferkettengesetz

In Anlehnung an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat die InStaff & Jobs GmbH eine Beschwerdestelle nach § 8 LksG eingerichtet. Die Beschwerdestelle kann über folgende E-Mail Adresse kontaktiert werden:
beschwerdeverfahren@instaff.jobs

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der InStaff & Jobs GmbH oder eines unmittelbaren Zulieferers der InStaff & Jobs GmbH entstanden sind.

Das Verfahren wird nach folgendem Prozess durchgeführt:

  1. Die Beschwerdestelle nimmt die Beschwerde entgegen, dokumentiert sie und bestätigt gegenüber der hinweisgebenden Person den Eingang.
  2. Die hinweisgebende Person wird über den zeitlichen Verlauf des Verfahrens und ihre Rechte in Bezug auf den Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund der Nutzung des Beschwerdeverfahrens informiert.
  3. Im nächsten Schritt wird sodann die Plausibilität / Stichhaltigkeit geprüft; Ziel ist die Klärung der Frage, ob die Beschwerde / der Hinweis unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Sofern eine Kontaktaufnahme zu der hinweisgebenden Person möglich ist, wird bei entsprechendem Bedarf der Sachverhalt mit der hinweisgebenden Person erörtert. Dies beinhaltet insbesondere die Klärung etwaiger Verständnisfragen bzw. die Einholung weiterer, zur Bewertung erforderlicher Informationen, um ein besseres Verständnis des Sachverhalts zu gewinnen. Im Falle einer Einstellung des Verfahrens erfolgt ein Hinweis an die hinweisgebende Stelle.
  4. Sofern hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass es zu Regelverletzungen kommt oder in der Vergangenheit gekommen ist, wird im nächsten geprüft, welche konkreten Untersuchungs- bzw. Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sind.
  5. Abhängig von den Ergebnissen, die sich aus den letzten Schritten ergeben, werden nun mögliche unternehmerische Entscheidungen getroffen, um auf einen eventuell festgestellten Missstand angemessen zu reagieren, und bei Missständen im eigenen Geschäftsbereich Gegenmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger weiterer Verstöße umgesetzt.