ca. 15 EUR Stundenlohn ohne Erfahrung
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Erfahrung, guten Bildern und Fremdsprachen
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Ersterfahrung
ca. 17 EUR Stundenlohn, falls IfSG Belehrung vorhanden
Wir suchen Promoter (m/w/d) die zusammen mit einem erfahrenen Promoter, die Kunden unseres Auftraggebers auf die hauseigene Kundenkarte anspricht. Bei Bedarf hilfst du dem Kunden beim installieren der Kundenkarte und erklärst ihm 2-3 Vorteile. Das ganze ist natürlich kostenlos für den Kunden. Es gibt vor Ort auch die Möglichkeit, den Einkauf bequem mit einem Hanscanner durchzuführen. Der Kunde scannt die Produkte mit dem Scanner einfach selbst bevor er sie in den Einkaufswagen legt und muss dann an der SB Kasse nur noch bezahlen.
Wie das ganze funktioniert wird dir vorher noch mals in einem Telefonbriefing mitgeteilt.
Die Kundenkarte ist sehr einfach und leicht erklärbar. Trotzdem wäre es wichtig, dass du offen, freundlich und charmant bist und gern auf Menschen zu gehst, denn Kommunikation ist bei diesem Job alles.
Die konkreten Einzelheiten zur Kundenkarte erhältst du im Vorfeld per Briefing.
Als Aushilfe (m/w/d) in unserem Frühstücksservice unterstützen Sie unser Team tatkräftig. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören das Abräumen von Geschirr und das Eindecken der Tische während des Frühstücks. Nach dem Frühstücksservice sorgen Sie für die Reinigung des Buffets.
Kurzfristiger Job
Für unseren Standort Sixt suchen wir motivierte Servicekräfte (m/w/d), die unser Team tatkräftig unterstützen.
Dein Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:
- Aufbau für den Mittagsservice
- Servieren von Speisen
- Abräumen von Geschirr
Deine Arbeitskleidung:
- schwarze Hose
- schwarze Schuhe
- weiße Bluse
Wir freuen uns auf dich!
Deine Aufgaben:
Begrüßung und Betreuung der Gäste im Restaurant-/Cafébereich
Aufnahme und Entgegennahme von Bestellungen
Servieren von Speisen und Getränken
Abrechnung und Kassentätigkeiten
Reinigung und Pflege des Gastraums und der Tische
Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen (je nach Bedarf)
Zusammenarbeit mit dem Küchenteam, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten
Einhaltung der Hygienestandards und Sicherheitsvorgaben
Anforderungen:
Erste Erfahrung im Servicebereich von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
Freundliches und kundenorientiertes Auftreten
Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Flexibilität und Bereitschaft zur Arbeit an den genannten Tagen und Zeiten
Gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse von Vorteil)
Wir bieten:
Ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem engagierten Team
Faire Vergütung
Möglichkeit auf langfristige Zusammenarbeit
Wenn Du Spaß am Umgang mit Menschen hast und unser Team tatkräftig unterstützen möchtest, freuen wir uns auf Deine Bewerbung!
Ihre Aufgaben als Testkunde (m/w/d):
Vorgehen:
Achtung: Im angegebenen Zeitaufwand sind sämtliche Schritte enthalten: Vorbereitung, Testdurchführung und Dateneingabe in den Online-Fragebogen.
Melden Sie sich bei uns - wir freuen uns auf Sie als Testkunde (m/w/d), auch ohne Vorerfahrung.
Es ist keine Registrierung auf unserem Portal erforderlich. Sie erhalten von uns nach Auftragsvergabe lediglich eine Datenschutzvereinbarung, die Sie uns unterzeichnet zurücksenden.
transfer Institut
Marktforschung und Mystery Shopping
Für eine Veranstaltung suchen wir Logistikhelfer/in (m/w/d), die uns beim Aufbau und Abbau unterstützen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Du solltest körperlich fit und belastbar sein.
Bekleidungsvorgaben, verbindlich für diesen Einsatz: Für diesen Einsatz gelten verbindliche Bekleidungsvorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für den Antritt und die Durchführung des Einsatzes ist. Die Kleidungsvorgaben sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und müssen bereits bei Bewerbung zuverlässig erfüllt sein. Nur Mitarbeitende, die diese Vorgaben vollständig erfüllen, können am Einsatz teilnehmen. Bitte bewirb dich daher nur, wenn du alle genannten Kleidungsstücke besitzt und in ordentlichem Zustand zum Einsatz mitbringst. Vorgeschriebene Kleidung:
Wir freuen uns über Feedback zu deinen Erfahrungen. Allerdings möchten wir, dass unsere Gäste anonym bleiben. Du darfst deshalb keine Firmennamen in deinem Einsatzbericht erwähnen!
Weiter möchten wir, dass keine Einsatzbilder vor Ort gemacht werden.
Zum Einsatzende bist Du verpflichtet, deine Start- und Endzeit inklusive Pausen in unsere interne Mitarbeiterliste einzutragen, diese von Dir und uns unterschreiben zu lassen. Danach musst Du ein Foto der vollständig ausgefüllten Liste machen und dieses bei InStaff als finalen Stundenzettel hochladen. Es werden ausschließlich unsere Mitarbeiterlisten akzeptiert, andere Vorlagen (z. B. handschriftliche Zettel oder eigene Formulare) werden nicht gegengezeichnet. Die eingetragenen Zeiten sind verbindlich für die Abrechnung. Der Einsatzort darf erst nach beidseitiger Unterschrift und Bestätigung der Zeiten verlassen werden.
Als Servicekraft (m/w/d) unterstützt du uns im Catering. Du bedienst unsere Gäste freundlich und aufmerksam, verteilst Speisen sowie Getränke und übernimmst weitere Kellnertätigkeiten. Zudem hilfst du bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten, um einen reibungslosen Serviceablauf zu gewährleisten. Erfahrung im Catering oder als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht. Aus hygienischen Gründen sind künstliche Fingernägel nicht gestattet. Dein Outfit besteht aus dunklen Sportschuhen, einer schwarzen Stoffhose und einem langärmeligen, weißen Hemd bzw. einer weißen Bluse.
Wir suchen zuverlässige und motivierte Interviewer*innen (m/w/d), die uns im Rahmen einer Kundenbefragungsstudie in einem Supermarkt zu unterstützen:
Vorbereitung:
Mit unseren Unterlagen wirst du auf den Einsatz vorbereitet, ferner stehen wir dir für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Das bieten wir dir:
Das bringst du mit:
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Bevor es losgeht unterstützen wir dich mit einer individuellen Schulung. Diese Schulung findet über ZOOM bzw. per Telefon statt (ca. 30-40 min) und ist Pflicht. Wir klären dich über die Besonderheiten des Fragebogens sowie deinen Einsatztag auf und stehen dir bei Fragen zur Seite.
Allgemeine Hinweise:
bis 6 Arbeitsstunden = keine Pause
bis 9 Arbeitsstunden = 30 min Pause
mehr als 9 Arbeitsstunden = 45 min Pause
bei 10 Arbeitsstunden = 60 min Pause
Wir benötigen eine Servicekraft (m/w/d), die uns im Bankettbereich bei unseren Veranstaltungen unterstützt. Du wirst Essen und Getränke austeilen, Gäste bedienen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Bankett-/Veranstaltungsbereich in der Gastronomie oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht. Ein gepflegtes Erscheinungsbild und fließende Deutschkenntnisse sind für uns wichtig.
Dresscode: Bitte trage schwarze Schuhe (auch dezente Sneakers möglich), eine schwarze Stoffhose und ein langärmeliges, weißes Hemd bzw. Bluse. Du hast aber auch die Möglichkeit, Einsatzkleidung von uns zu erhalten.
Dich erwartet ein junges motiviertes Team, in dem alle per Du sind und eine der schönsten Aussichten der Stadt!
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Eure Aufgaben umfassen das Austeilen von Essen und Getränken, weitere Kellnertätigkeiten sowie die Unterstützung bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten. Erfahrung im Catering oder als Aushilfe im Restaurant ist dringend erforderlich. Bitte beachtet, dass ein seriöses Erscheinungsbild gefordert ist.
Bitte tragt schwarze Lederschuhe, eine schwarze Stoffhose und ein ordentliches, langärmeliges, weißes Hemd bzw. eine weiße Bluse.
Für den Einsatz besteht Ausweispflicht – bitte bringt daher einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Außerdem ist ein gültiges Gesundheitszeugnis bzw. eine Infektionsschutzbelehrung gemäß §43 IfSG Voraussetzung für die Tätigkeit.












InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, lährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber höchstens 31,51 % an Abgaben (der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherung). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2021).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2026 beträgt die Höhe der Minijob-Obergenze 603,00 EUR pro Monat. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, wenn der gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
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manuel.marschel@instaff.jobs
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
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christin.monski@instaff.jobs