Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt kurzfristige Minijobs, Nebenjobs und Aushilfe Jobs – z. B. als Servicekraft, Eventhelfer, Promoter, Hostess oder Lagerhelfer. Die Einsätze finden hauptsächlich bei Events, Messen, im Einzelhandel und in der Gastronomie statt.
Der wichtige Unterschied zum klassischen 603-Euro-Minijob: Statt einer monatlichen Verdienstgrenze gilt die 70-Arbeitstage-Regel pro Jahr. Das bedeutet, du kannst auch mehr als 603 EUR im Monat verdienen, solange du insgesamt nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr arbeitest.
Wer einen Nebenjob finden möchte, ist bei InStaff richtig — egal ob Schüler, Student, Rentner oder Berufstätiger, und egal ob für ein Wochenende, wenige Tage oder mehrere Wochen arbeiten möchte.
InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Wähle einfach eine Stadt, um passende Jobs vor Ort zu finden.
Finde Minijobs in deiner Stadt:
Hier findest du aktuelle kurzfristige Minijobs und Aushilfe Jobs aus ganz Deutschland. Die Stellen unterscheiden sich je nach Bereich, Standort und Bezahlung. Die Einsatzdauer reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen. Ob im Service, im Einzelhandel oder auf Events – vielfältige Nebenjobs stehen zur Auswahl.
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Auspacken, Verräumen und Umräumen unserer Waren übernimmt. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.
Über Schuback
Schuback gehört zu den führenden Luxus-Parfümerien in Deutschland und steht seit 1947 für exzellente Beratung in den Bereichen Duft, Pflege und Make-up. Mit über 60 Filialen sowie einem stetig wachsenden Online-Shop schaffen wir einzigartige Einkaufserlebnisse. Wir arbeiten mit renommierten Top-Marken und entwickeln eigene erfolgreiche Produktlinien wie unsere MolEscence Düfte. Ergänzt wird unser Angebot durch moderne Kosmetik-Studios mit innovativen SkinTech-Behandlungen (z. B. Micro-Needling und Anti-Aging) sowie unsere Beauty-Stationen für schnelle Treatments wie Augenbrauen- & Wimpern-Styling, Maniküre oder Haarentfernung.
Deine Chance
Zur Neueröffnung einer unserer Filialen suchen wir motivierte Promoter:innen (m/w/d), die aktiv auf Kund:innen zugehen, unsere Schuback-Card vorstellen und für Begeisterung am Glücksrad sorgen. Werde Teil unseres Teams und hilf uns, neue Kund:innen für unsere exklusive Beauty-Welt zu gewinnen!
Deine Aufgaben
Dein Profil
Einsatzdetails
Interesse geweckt?
Dann bewirb dich jetzt und werde Teil der Schuback Beauty-Welt!
In unserem netten Team bist du für den Verkauf am Kiosk und für Nebenarbeiten wie das Aufräumen zuständig. Du bedienst unsere Kund:innen freundlich und aufmerksam und arbeitest gerne im Team. Erforderlich sind normale Kleidung und feste, sichere Schuhe.
Du wolltest schon immer mal in einem Freizeitpark arbeiten? Du bist spontan, witzig, kreativ, offenherzig und liebst den Umgang mit Menschen?
Dann suchen wir genau DICH zur Verstärkung unseres Teams für ein Zuckertütenfest!
Als Highlight für die Kids haben wir unser cooles Maskottchen "Xara" am Start, welches große Beliebheit bei den Kindern genießt.
Da der Job als Walking Act im Aussenbereich recht warm und anstrengend sein kann, solltest du Erfahrungen als Maskottchen haben und körperlich fit sein. Allerdings machen wir nur 3-4 Durchgänge mit jeweils 15-20 min. Die restliche Zeit bist du mit an den Ständen der Kinder-Ralley und kannst die Kolleg:innen dort mit unterstützen.
Das Zuckertütenfest ist seit Jahren eine feste Veranstaltung für uns, es läuft immer sehr entspannt und locker ab.
Wenn du Lust auf lockere Teamarbeit, Spiel, Spaß, Musik und viele lachende Gesichter hast, dann bewirb dich! Wir freuen uns jetzt schon auf die Zusammenarbeit mit dir!
Wir suchen eine Spülhilfe (m/w/d), welche uns in der Küche unterstützen wird. Deine Aufgaben umfassen Reinigungstätigkeiten der Arbeitsmittel, -flächen, Geschirr und Kochutensilien sowie die Entsorgung von anfallenden Reststoffen (Abfällen). Vorerfahrung als Spülhilfe ist erwünscht, aber kein Muss.
Wer mag nicht gute Erinnerungsfotos? Fotos von einem schönen Freizeitpark?
Verhelfe den Menschen zu ihrem persönlichen (kostenfreien) Fotoglück.
Als Promoter:in (m/w/d) präsentierst du eine coole Foto-Aktion. Die Ape selbst, (ein dreirädriges Rollermobil) ist mit insgesamt vier Fotodruckern ausgerüstet. Die Besucher:innen haben die Möglichkeit kostenlos Fotos auszudrucken.
Und hier kommst du ins Spiel:
Im Zweierteam macht ihr Vorbeigehende auf die Aktion aufmerksam und seid ihnen vor Ort bei Unklarheiten behilflich.
Unsere Teamleiter:innen weisen dich ein.
Anforderungen
Hinweis:
Wenn du dich auf diesen Job bewirbst, willigst du ein, eine Rechteübertragung für die während des Jobs gefertigten Bilder und Videos zu bestätigen. Diese Rechteübertragung bezieht sich auf die Bilder und Videos, die dich bei der Durchführung des Jobs, in der Vorbereitung darauf und in der Nachbereitung zeigen, sowie - unter Achtung deiner Persönlichkeitsrechte - auch auf eine bearbeitete Version dieser Bilder / Videos in anderen Kontexten oder zu Werbezwecken. Die Bilder / Videos können zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt in sämtlichen Medien offline (z.B. Printmedien) und online (z.B. auf der Homepage des Kunden / der Kundin) sowie in sozialen Netzwerken verwendet werden. Die Bilder / Videos dürfen nicht zu Zwecken genutzt werden, die geeignet sind, dich in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder zu beleidigen. Dein Name wird bei Verwendung der Bilder / Videos nicht genannt und du hast keinen Anspruch auf Namensnennung. Die Einwilligung ist unwiderruflich. Die Vergütung für diese Rechteübertragung wird mit dem von InStaff erhaltenen Lohn abgegolten. Bitte berechne daher den von dir geforderten Betrag für die Rechteübertragung in deinen Stundenlohn mit ein.
Wir suchen einen Promoter für die eigenverantwortliche Eventvorbereitung, Durchführung vor Ort und Moderation der JGA-/Firmen-/Freizeit-Gruppen.
Deine Aufgaben:
- selbständige Einarbeitung vorm Einsatz
- Annahme per Post vom Equipment und Rückversand
- Empfang der Kunden (Gruppen bis ca. 12 Personen im Alter von 25-45 Jahre)
- Moderation der einzelnen Games und Quiz Spiele
- Feedback an uns über den Eventtag
Das solltest du mitbringen:
- freundliches, selbstbewusstes Auftreten
- gute Deutsch Kenntnisse
- gepflegtes Äußeres
- eigenständiges Arbeiten
- körperlich fit
In einem Telefongespräch 2-3 Tage vor deinem Einsatz können alle offenen Fragen geklärt werden.
Wir freuen uns auf dich,
Dein Mister Neo-Team
Zur Promotion der Eröffnung des ersten ZooRoyal-Marktes suchen wir eure Unterstützung!
Ihr seid in Zweierteams mit einem Lastenrad auf Hundewiesen unterwegs. Dafür erhaltet ihr von uns eine feste Route, auf der ihr Hundebesitzer:innen freundlich ansprecht, über die Neueröffnung informiert und Flyer sowie kleine Goodies verteilt.
Mit dabei habt ihr ein kleines Setup aus Lastenrad, Beachflags und den Werbematerialien. Uns ist dabei besonders wichtig, dass ihr offen, sympathisch und aufmerksam auf die Menschen zugeht – natürlich ohne aufdringlich zu sein.
Gebrandete Shirts werden von uns gestellt. Bitte tragt dazu eine saubere Blue Jeans sowie gepflegte Sneaker.
Die Aktion findet an sechs aufeinanderfolgenden Samstagen statt. Daher würden wir uns besonders freuen, wenn ihr nicht nur an einem Termin, sondern idealerweise an mehreren Samstagen Zeit habt.
Wenn ihr denkt, dass der Job gut zu euch passt, freuen wir uns auf eure Bewerbung!
Als Küchenhilfe (m/w/d) unterstützt du uns bei einer Hochzeit. Du arbeitest zusammen mit unserem Chefkoch und hilfst auf seine Anweisung hin bei der Zubereitung und dem Anrichten von Speisen. Zu deinen Aufgaben gehören auch einfache Vorbereitungsarbeiten und das Sauberhalten der Küche. Vorerfahrung in der Küche oder im Restaurant-Service ist erwünscht. Bitte trage schwarze Kleidung und schwarze Schuhe.
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Restaurant unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Restaurant oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht.
Bekleidungsvorgaben, verbindlich für diesen Einsatz (siehe auch Bilder): Für diesen Einsatz gelten verbindliche Bekleidungsvorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für den Antritt und die Durchführung des Einsatzes ist. Die Kleidungsvorgaben sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und müssen bereits bei Bewerbung zuverlässig erfüllt sein. Nur Mitarbeitende, die diese Vorgaben vollständig erfüllen, können am Einsatz teilnehmen. Bitte bewirb dich daher nur, wenn du alle genannten Kleidungsstücke besitzt und in ordentlichem Zustand zum Einsatz mitbringst. Vorgeschriebene Kleidung:
Wir freuen uns über Feedback zu deinen Erfahrungen. Allerdings möchten wir das unseren Gästen anonym bleiben. Du darfst deshalb keine Firmennamen in deinem Einsatzbericht erwähnen!
Weiter möchten wir das keine Einsatzbilder vor Ort gemacht werden.
Zum Einsatzende bist Du verpflichtet, deine Start- und Endzeit inklusive Pausen in unsere interne Mitarbeiterliste einzutragen, diese von Dir und uns unterschreiben zu lassen. Danach musst Du ein Foto der vollständig ausgefüllten Liste machen und dieses bei InStaff als finalen Stundenzettel hochladen. Es werden ausschließlich unsere Mitarbeiterlisten akzeptiert, andere Vorlagen (z. handschriftliche Zettel oder eigene Formulare) werden nicht von gegengezeichnet. Die eingetragenen Zeiten sind verbindlich für die Abrechnung. Der Einsatzort darf erst nach beidseitiger Unterschrift und Bestätigung der Zeiten verlassen werden.












Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen oftmals verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, jährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber 28 % an pauschalierten Abgaben (13 % Krankenversicherung + 15 % Rentenversicherung). Hinzu kommen Umlagen und ein Beitrag zur Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21,15 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2026).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2027 wird die Minijob-Verdienstgrenze auf 633,00 EUR pro Monat angehoben. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 EUR ab Januar 2027. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht, was sich jeweils auf die Minijob-Grenze und die maximale Arbeitszeit auswirkt. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
Bei Fragen zur Personalbuchung oder zur Durchführung von Personaleinsätzen können Sie sich gerne an mich wenden.
+49 30 959 982 640
manuel.marschel@instaff.jobs
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs