ca. 15 EUR Stundenlohn ohne Erfahrung
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Erfahrung, guten Bildern und Fremdsprachen
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Ersterfahrung
ca. 17 EUR Stundenlohn, falls IfSG Belehrung vorhanden
Liebe Aushilfen,
wir benötigen bei unserem Standort Sixt eure Unterstützung.
Dein Aufgabengebiet:
- Aufbau der Station
- Essen servieren
- Geschirr abräumen
Deine Arbeitskleidung:
- schwwarze Hose
- weiße Bluse
- schwarze Schuhe
Wir freuen uns auf dich!
Küchenhilfe / Spülkraft (m/w/d)
Wir benötigen Hilfskräfte für die Küche (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, bei der Zubereitung von Speisen in der Küche helfen und uns bei Spül- und Putztätigkeiten unterstützen. Bitte trage eine schwarze Hose und ein schwarzes Oberteil, geschlossene Schuhe. Ein gutes Essen, sowie etwas zu trinken bekommst du bei uns kostenlos dazu.
Wir suchen dich zur Unterstützung unseres Teams bei der Betreuung der virtuellen Weihnachtsgondel.
Die Aktion findet Indoor in einem Einkaufscenter statt.
Die Weihnachtsgondel ist ein Raum, in dem es eine virtuelle Reise zum Weihnachtsmann gibt, die im Zimmer des Weihnachtsmanns endet, wo noch ein Foto mit dem Weihnachtsmann gemacht werden kann.
Deine Aufgabe ist es die Aktion zu erklären, die Besucher anzusprechen, zur Aktion "einzuladen" und die Familien in die Gondel hereinzulassen oder das Foto mit dem Weihnachtsmann zu machen.
Du verkörperst bei der Aktion einen Weihnachtswichtel. Die von gestellte Bekleidung ist ein rot/weiß geringelter Pullover mit grünen Bündchen und eine Wichtelmütze.
Du bist fröhlich und kommunikativ und hast Spaß mit dem Umgang mit Menschen? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! :)
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Bankett unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Catering oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht und du darfst keine künstlichen Fingernägel haben.
Bekleidungsvorgaben, verbindlich für diesen Einsatz (siehe auch Bilder): Für diesen Einsatz gelten verbindliche Bekleidungsvorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für den Antritt und die Durchführung des Einsatzes ist. Die Kleidungsvorgaben sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und müssen bereits bei Bewerbung zuverlässig erfüllt sein. Nur Mitarbeitende, die diese Vorgaben vollständig erfüllen, können am Einsatz teilnehmen. Bitte bewirb dich daher nur, wenn du alle genannten Kleidungsstücke besitzt und in ordentlichem Zustand zum Einsatz mitbringst. Vorgeschriebene Kleidung:
Wir freuen uns über Feedback zu deinen Erfahrungen. Allerdings möchten wir das unseren Gästen anonym bleiben. Du darfst deshalb keine Firmennamen in deinem Einsatzbericht erwähnen!
Weiter möchten wir das keine Einsatzbilder vor Ort gemacht werden.
Zum Einsatzende bist Du verpflichtet, deine Start- und Endzeit inklusive Pausen in unsere interne Mitarbeiterliste einzutragen, diese von Dir und uns unterschreiben zu lassen. Danach musst Du ein Foto der vollständig ausgefüllten Liste machen und dieses bei InStaff als finalen Stundenzettel hochladen. Es werden ausschließlich unsere Mitarbeiterlisten akzeptiert, andere Vorlagen (z. handschriftliche Zettel oder eigene Formulare) werden nicht von gegengezeichnet. Die eingetragenen Zeiten sind verbindlich für die Abrechnung. Der Einsatzort darf erst nach beidseitiger Unterschrift und Bestätigung der Zeiten verlassen werden.
Wir suchen eine/n Produktionshelfer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Einlegen von Zuschnitten in unsere Maschinen, oder das Packen von fertigen Paketen auf Paletten übernimmt. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell schmutzig werden kann und festes Schuhwerk. Essen kann vor Ort im Bistro erwärmt und gegessen werden. Getränkeautomat ist vorhanden.
Für den Service in unserem Restaurant benötigt unser Team Unterstützung.
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns beim Frühstück im Service unterstützen. Ihr werdet Essen (Buffet) / Getränke servieren sowie Vor- und Nachbereitungen ausführen. Erfahrung im Service oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht. Bitte trage schwarze Schuhe, eine schwarze Hose und ein langärmeliges, weißes Hemd bzw. Bluse.
Inklusive 1/2 Pause - Verpflegung vor Ort möglich
Blumenverteilung zur Neueröffnung eines Lebensmittelmarktes
Für die feierliche Neueröffnung unseres modernen Supermarktes suchen wir freundliche und aufgeschlossene Unterstützung für die Kundenbegrüßung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, unseren Gästen beim Betreten des Marktes Blumen zu überreichen und so für eine herzliche, einladende Atmosphäre zu sorgen.
Ihre Aufgaben
Freundliche Begrüßung der Kundinnen und Kunden am Eingang
Verteilen von Blumen bzw. kleinen Giveaways
Sicherstellen eines positiven ersten Eindrucks und eines angenehmen Einkaufserlebnisses
Bei Bedarf Unterstützung des Eröffnungsteams im Eingangsbereich
Ihr Profil
Freundliches, offenes und gepflegtes Auftreten
Freude am Umgang mit Menschen
Zuverlässige und pünktliche Arbeitsweise
Teamfähigkeit und Hilfsbereitschaft
Gute Deutschkenntnisse
Du fühlst Dich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Wir suchen eine Küchenhilfe (m/w/d) zur Unterstützung unseres Teams im Restaurant. Zu Ihren Aufgaben gehören die Mithilfe bei der Speisenzubereitung nach Anweisung unseres Chefkochs, das Spülen, Schneiden von Gemüse, Anrichten von Speisen sowie die Reinigung der Küche. Vorerfahrung in der Küche oder im Restaurant-Service ist erwünscht. Die Arbeitskleidung wird von uns gestellt.
Wir suchen eine Spülhilfe (m/w/d), welche uns in der Küche unterstützen wird. Deine Aufgaben umfassen Reinigungstätigkeiten der Arbeitsmittel, -flächen und Kochutensilien sowie die Entsorgung von anfallenden Reststoffen (Abfällen). Vorerfahrung als Spülhilfe ist erwünscht, aber kein Muss. Die Kleidung stellen wir dir.
InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 556 EUR Verdienst nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 556 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 37 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 12,82 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (556 EUR : 12,82 EUR = 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Juni 2021 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 556 EUR jährlich viermal zu überschreiten.
Erfolgt das Überschreiten der 556 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 6.672 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 6.672 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 556-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 556-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 556-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber höchstens 31,51 % an Abgaben (der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherung). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2021).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.096 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.008 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 556 EUR monatlich, kommt man auf einen Jahresbetrag von 6.672 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 556 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.096 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 556 EUR einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 556 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 6.672 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, seit dem 1.1.2025 beträgt die Höhe der Minijob-Obergenze 556,00 EUR pro Monat. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, wenn der gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 556-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
Bei Fragen zur Personalbuchung oder zur Durchführung von Personaleinsätzen können Sie sich gerne an mich wenden.
+49 30 959 982 640
manuel.marschel@instaff.jobs
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
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