Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt temporäres Personal an namhafte Unternehmen aus Deutschland und Europa (siehe Kundenreferenzen von InStaff). Du kannst dich kostenlos anmelden und erhältst täglich neue Jobangebote entsprechend deiner Verfügbarkeit. Es handelt sich immer um kurzfristige Minijobs die meist wenige Stunden oder Tage dauern, so dass du flexibel arbeiten kannst bzw. nebenher zu Studium, Ausbildung oder einer Vollzeitstelle.
ca. 15 EUR Stundenlohn ohne Erfahrung
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Erfahrung, guten Bildern und Fremdsprachen
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Ersterfahrung
ca. 17 EUR Stundenlohn, falls IfSG Belehrung vorhanden
Zur Unterstützung unseres Küchenteams vor Ort suchen wir eine Küchenhilfe (m/w/d).
Zu deinen Aufgaben zählen kleinere Zuarbeiten für den Küchenchef, das Schneiden von Gemüse und das Waschen von Salat, die Zubereitung der Frühstücksverpflegung (Semmeln, Müsli) sowie die Unterstützung bei der Speisenausgabe zur Mittagszeit.
Bitte trage rutschfeste Schuhe. Da deine Kleidung bei der Arbeit in der Küche schmutzig und/oder nass werden kann, solltest du zudem Wechselkleidung mitbringen.
Wir suchen Promoter (m/w/d),die in der Bahn zwischen den Haltestellen Gelnhausen und Hanau (mehrmaliges hin- und zurückfahren) Flyer und kleine Giveaways verteilen.
Anlass ist eine Informationspromotion zu einer kommenden Streckensperrung
Ihr erhaltet vor Ort Oberbekleidung (Jacken o.Ä.), die ihr tragen müsst.
Bitte tragt schwarze/dunkelblaue Hosen und Schuhe.
Wenn du dich auf diesen Job bewirbst, willigst du ein, eine Rechteübertragung für die während des Jobs gefertigten Bilder und Videos zu bestätigen. Diese Rechteübertragung bezieht sich auf die Bilder und Videos, die dich bei der Durchführung des Jobs, in der Vorbereitung darauf und in der Nachbereitung zeigen, sowie - unter Achtung deiner Persönlichkeitsrechte - auch auf eine bearbeitete Version dieser Bilder / Videos in anderen Kontexten oder zu Werbezwecken. Die Bilder / Videos können zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt in sämtlichen Medien offline (z.B. Printmedien) und online (z.B. auf der Homepage des Kunden) sowie in sozialen Netzwerken verwendet werden. Die Bilder / Videos dürfen nicht zu Zwecken genutzt werden, die geeignet sind, dich in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder zu beleidigen. Dein Name wird bei Verwendung der Bilder / Videos nicht genannt und du hast keinen Anspruch auf Namensnennung. Die Einwilligung ist unwiderruflich. Die Vergütung für diese Rechteübertragung wird mit dem von InStaff erhaltenen Lohn abgegolten. Bitte berechne daher den von dir geforderten Betrag für die Rechteübertragung in deinen Stundenlohn mit ein.
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Catering oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht und du darfst keine künstlichen Fingernägel haben. Bitte trage schwarze Lederschuhe, eine schwarze Stoffhose und ein langärmeliges, schwarzes Hemd bzw. Bluse.
Wir suchen einen Barista (m/w/d) zur Unterstützung im Tagesgeschäft und Mittagsservice.
Du solltest alle gängigen Kaffee-Spezialitäten kennen und zubereiten können. Erfahrung mit einer Siebträger-Maschine ist von Vorteil.
Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten an der Kaffeebar und im Restaurant gehören ebenso zu deinen Aufgaben.
Bitte trage ein weißes Hemd/Bluse, eine schwarze Hose und schwarze Schuhe, eine Schürze bekommst du von uns.
Wir freuen uns auf deine Unterstützung
Unterstützung bei der Reifenmontage (m/w/d) - Aushilfstätigkeit zur tatkräftigen Unterstützung bei der Reifenmontage (Vor-/Nachbereitung: z.B. Lagerarbeiten, Reifenwuchten, -waschen). Arbeitskleidung wird gestellt. Arbeitsschuhe müssen allerdings selbst mitgebracht werden. Deutschkenntnisse erforderlich, Vorerfahrungen für unterstützende Tätigkeiten sind nicht notwendig.
Wir suchen tatkräftige Umzugshelfer / Vertragehilfen. Du solltest körperlich fit / belastbar sein und kein Problem damit haben, etwas schwerere Gegenstände heben und tragen zu können. Deine Hauptaufgabe besteht darin, Möbel, Geräte, Umzugskartons und andere Gegenstände beim Auftraggeber bzw. Kunden abzuholen, sorgsam zu verladen und zu transportieren. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.
Als Eventhelfer (m/w/d) unterstützen Sie unser Team bei der Vorbereitung für ein Event mit Kunstpalmen. Sie helfen dort, wo gerade Bedarf besteht und zeigen Flexibilität und Einsatzbereitschaft.
Küchenhilfe / Spülkraft (m/w/d)
Wir benötigen Hilfskräfte für die Küche (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, bei der Zubereitung von Speisen in der Kalten Küche helfen und uns bei Spül- und Putztätigkeiten unterstützen. Bitte trage eine schwarze Hose, sowie ein schwarzes Oberteil. Ein Gesundheitszeugnis ist ein Muss, ebenso rutschfeste, geschlossene Schuhe. Ein gutes Essen, sowie etwas zu trinken bekommst du bei uns kostenlos dazu.
Für eine Veranstaltung suchen wir eine Servicekraft (m/w/d), zur Serviceunterstützung.
Du wirst Speisen und Getränke servieren, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen.
Für den Serviceeinsatz bitten wir um folgende Standards:
– weißes, ordentliches Hemd
– schwarze Stoffhose
– schwarze Serviceschuhe
– bei langen Haaren ein ordentlicher, einheitlicher Zopf (keine Dutts oder offene Haare)
– dezentes Make-up
– dezenter Schmuck
– dezentes Parfum
– keine oder nur kurze künstliche Nägel
– keine sichtbaren Piercings oder Tattoos im Gesicht
Zuarbeiter (m/w/d) Fotoproduktion eCommerce
Wir suchen einen Zuarbeiter (m/w/d) zur Unterstützung unserer Fotoproduktion in der Firmenzentrale von Street One, CECIL Street One Studio und Street One Men.
Deine Aufgaben sind:
Du bist für die Vereinnahmung, Rücksendung und Aufbereitung der Artikel im täglichen Wareneingang und -ausgang zuständig.
Du bügelst Textilien mit einer Dampfbürste und bereitest sie für die Foto-Shootings vor.
Zudem übernimmst du die Vorsortierung der Artikel.
Gegebenenfalls assistierst du beim Styling.
Es gibt keine Kleidervorschrift.












InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, lährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber höchstens 31,51 % an Abgaben (der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherung). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2021).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2026 beträgt die Höhe der Minijob-Obergenze 603,00 EUR pro Monat. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, wenn der gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
Bei Fragen zur Personalbuchung oder zur Durchführung von Personaleinsätzen können Sie sich gerne an mich wenden.
+49 30 959 982 640
manuel.marschel@instaff.jobs
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs