Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt temporäres Personal an namhafte Unternehmen aus Deutschland und Europa (siehe Kundenreferenzen von InStaff). Du kannst dich kostenlos anmelden und erhältst täglich neue Jobangebote entsprechend deiner Verfügbarkeit. Es handelt sich in der Regel um kurzfristige Minijobs die meist wenige Stunden oder Tage dauern, so dass du flexibel arbeiten kannst bzw. nebenher zu Studium, Ausbildung oder einer Vollzeitstelle.
Für unsere CityGames Tour suchen wir engagierte Eventhelfer:innen (m/w/d). Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem: Unterstützung beim Auf- und Abbau der Veranstaltung, Umräumen und Platzieren der Eventausstattung, Betreuung und Unterstützung der Gäste vor Ort, sowie allgemeine organisatorische Tätigkeiten während des Events. Du kannst legere Kleidung, zum Beispiel eine Jeans und ein T-Shirt, bei der Arbeit tragen und solltest körperlich fit / belastbar sein.
Zudem solltest du nach Möglichkeit gute Kenntnisse an iPads und ein gutes digitales Verständnis von Apps mitbringen.
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Catering oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht und du darfst keine künstlichen Fingernägel haben. Bitte trage schwarze Lederschuhe, eine schwarze Stoffhose und ein langärmeliges, schwarzes Hemd bzw. Bluse.
Wir suchen tatkräftige Umzugshelfer / Vertragehilfen. Du solltest körperlich fit / belastbar sein und kein Problem damit haben, etwas schwerere Gegenstände heben und tragen zu können. Deine Hauptaufgabe besteht darin, Möbel, Geräte, Umzugskartons und andere Gegenstände beim Auftraggeber bzw. Kunden abzuholen, sorgsam zu verladen und zu transportieren. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.
Hallo, wie abgesprochen schicke ich dir hier die Anfrage für den Einsatz in der Küche und die Buffet-Betreuung. Am 9.07. steht die Vorbereitung in der Küche und am 10.07 das Belegen der Brötchen sowie die Betreuung des Buffets. Liebe Grüße, Farid.
Wir suchen eine/n Verkäufer/in (m/w/d), der/die uns in unserem Geschäft aushilft. Du wirst im Verkauf arbeiten und Produkte sortieren, Waren verräumen oder andere anfallende Aufgaben übernehmen. Du solltest Erfahrung im Einzelhandel bzw. optimalerweise im Verkauf haben. Fließende Englischkenntnisse sind für den Job ab und an hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung.
Wir suchen tatkräftige Umzugshelfer / Vertragehilfen. Du solltest körperlich fit / belastbar sein und kein Problem damit haben, etwas schwerere Gegenstände heben und tragen zu können. Deine Hauptaufgabe besteht darin, Möbel, Geräte, Umzugskartons und andere Gegenstände beim Auftraggeber bzw. Kunden abzuholen, sorgsam zu verladen und zu transportieren. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe), Arbeitshandschuhe.
Als Promoter:in (m/w/d) für unsere Shop-Promotion begeisterst du potenzielle Kund:innen für unsere Marke und steigerst die Frequenz in unserem Shop. Du sprichst Passant:innen aktiv an, machst sie auf aktuelle Angebote aufmerksam und lädst sie zur Teilnahme an einem Reaktions-Spiel mit tollen Preisen ein.
Dein Profil:
Deine Aufgaben:
Der Dresscode:
Wir freuen uns auf deine Sedcard!
Bei Einsätzen ab 6 und bis zu 9 Stunden bist du verpflichtet eine 30 Minuten Pause zu nehmen. Bei Einsätzen ab 9 Stunden gilt eine Pausenzeit von 45 Minuten. Bitte beachte, dass die reine Arbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt. Die Pausen werden dabei nicht vergütet.
Du hast Lust, bei einem coolen Event zu unterstützen und leckere Cocktails zu mixen?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Bei CateringLovers erwartet dich kein langweiliger Gastro-Job, sondern gute Stimmung, tolle Gäste und ein starkes Team.
Das erwartet dich:
Du bereitest klassische Cocktails und alkoholfreie Drinks zu
Du arbeitest an der Bar und sorgst für saubere Abläufe
Du behältst auch bei hohem Gästeandrang einen kühlen Kopf
Wichtig:
Für diesen Job solltest du bereits Erfahrung im Cocktailmixen oder im Barbereich haben.
Du musst kein Profi-Barkeeper sein – aber wissen, wie man gängige Drinks zubereitet und optisch ansprechend serviert.
Was du mitbringen solltest:
Grundkenntnisse im Umgang mit Shaker, Spirituosen und Garnituren
Zuverlässigkeit und ein gepflegtes Auftreten
Ein weißes Shirt (die Schürze bekommst du von uns)
Spaß am Umgang mit Menschen
Du brauchst sonst nichts mitzubringen – nur eine große Portion gute Laune! :)
Wenn du Lust auf ein cooles Event, gute Drinks und ein motiviertes Team hast – melde dich jetzt!
Als Walking Act (m/w/d) bist du im Ganzkörperkostüm vor unserem neu eröffneten Store anwesend. Zu deinen Aufgaben gehört es auch, Fotos mit den Kunden zu machen. Aufgrund des Kostüms solltest du mind. 1,70 m und max. 1,78 m groß sein und kein Problem mit Wärme unter dem Kostüm haben - ansonsten gibt es keine Voraussetzungen.
Das Kostüm ist sehr schwer und liegt auf den Schultern. Bitte nur bewerben, wenn du denkst, dass du das Kostüm tragen kannst und viel Kraft hast.
Für diesen Job benötigen wir deine Zustimmung, dass wir Fotos und Videos verwenden dürfen. Die Fotos und Videos können während des Jobs, bei der Vorbereitung oder nach dem Job gemacht werden. Wir dürfen auch bearbeitete Versionen der Bilder und Videos nutzen, zum Beispiel für Werbung.
Wichtig: Auf den Fotos und Videos ist nur das Kostüm zu sehen. Du selbst bist darauf nicht erkennbar, und man kann nicht erkennen, welche Person sich unter dem Kostüm befindet.
Die Fotos und Videos dürfen von uns überall verwendet werden:
– online (z. B. auf unserer Website oder in sozialen Medien)
– offline (z. B. in Printmedien)
Es gibt dabei keine zeitliche oder örtliche Begrenzung.
Die Bilder und Videos werden nicht so verwendet, dass du herabgewürdigt, beleidigt oder schlecht dargestellt wirst.
Dein Name wird bei der Nutzung der Bilder und Videos nicht genannt. Es besteht kein Anspruch auf eine Namensnennung.
Die Vergütung für die Nutzung der Bilder und Videos ist bereits in dem Lohn enthalten, den du über InStaff erhältst. Wenn du für die Nutzung der Bilder und Videos eine zusätzliche Vergütung möchtest, musst du dies bei der Berechnung deines Stundenlohns berücksichtigen.
Wichtige Punkte:
1. Keine unaufgeforderte Interaktion mit Kindern - wenn sich ein Kind dem Maskottchen nähert, sollten die Veranstalter die Interaktionen kurz und in respektvollem Abstand halten und sich immer an die anwesenden Eltern oder Erziehungsberechtigten verweisen.
2. Fotos mit Kindern – Veranstalter sollten nicht für Fotos mit Kindern posieren oder sie ermutigen, es sei denn, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter hat die ausdrücklich zugestimmt.
Wir benötigen eine Servicekräfte (m/w/d), die uns beim Frühstück unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke servieren, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Restaurant ist erwünscht und du darfst keine künstlichen Fingernägel haben.
Bekleidungsvorgaben, verbindlich für diesen Einsatz (siehe auch Bilder): Für diesen Einsatz gelten verbindliche Bekleidungsvorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für den Antritt und die Durchführung des Einsatzes ist. Die Kleidungsvorgaben sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und müssen bereits bei Bewerbung zuverlässig erfüllt sein. Nur Mitarbeitende, die diese Vorgaben vollständig erfüllen, können am Einsatz teilnehmen. Bitte bewirb dich daher nur, wenn du alle genannten Kleidungsstücke besitzt und in ordentlichem Zustand zum Einsatz mitbringst. Vorgeschriebene Kleidung:
Wir freuen uns über Feedback zu deinen Erfahrungen. Allerdings möchten wir das unseren Gästen anonym bleiben. Du darfst deshalb keine Firmennamen in deinem Einsatzbericht erwähnen!
Weiter möchten wir das keine Einsatzbilder vor Ort gemacht werden.
Zum Einsatzende bist Du verpflichtet, deine Start- und Endzeit inklusive Pausen in unsere interne Mitarbeiterliste einzutragen, diese von Dir und uns unterschreiben zu lassen. Danach musst Du ein Foto der vollständig ausgefüllten Liste machen und dieses bei InStaff als finalen Stundenzettel hochladen. Es werden ausschließlich unsere Mitarbeiterlisten akzeptiert, andere Vorlagen (z. handschriftliche Zettel oder eigene Formulare) werden nicht von gegengezeichnet. Die eingetragenen Zeiten sind verbindlich für die Abrechnung. Der Einsatzort darf erst nach beidseitiger Unterschrift und Bestätigung der Zeiten verlassen werden.












InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen oftmals verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, lährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber höchstens 31,51 % an Abgaben (der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherung). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2021).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2026 beträgt die Höhe der Minijob-Obergenze 603,00 EUR pro Monat. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, wenn der gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
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manuel.marschel@instaff.jobs
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
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christin.monski@instaff.jobs