Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt kurzfristige Minijobs, Nebenjobs und Aushilfe Jobs – z. B. als Servicekraft, Eventhelfer, Promoter, Hostess oder Lagerhelfer. Die Einsätze finden hauptsächlich bei Events, Messen, im Einzelhandel und in der Gastronomie statt.
Der wichtige Unterschied zum klassischen 603-Euro-Minijob: Statt einer monatlichen Verdienstgrenze gilt die 70-Arbeitstage-Regel pro Jahr. Das bedeutet, du kannst auch mehr als 603 EUR im Monat verdienen, solange du insgesamt nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr arbeitest.
Wer einen Nebenjob finden möchte, ist bei InStaff richtig — egal ob Schüler, Student, Rentner oder Berufstätiger, und egal ob für ein Wochenende, wenige Tage oder mehrere Wochen arbeiten möchte.
InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Wähle einfach eine Stadt, um passende Jobs vor Ort zu finden.
Finde Minijobs in deiner Stadt:
Hier findest du aktuelle kurzfristige Minijobs und Aushilfe Jobs aus ganz Deutschland. Die Stellen unterscheiden sich je nach Bereich, Standort und Bezahlung. Die Einsatzdauer reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen. Ob im Service, im Einzelhandel oder auf Events – vielfältige Nebenjobs stehen zur Auswahl.
Wir suchen eine Küchenhilfe (m/w/d), welche uns im Restaurant aushelfen wird. Du wirst zusammen mit unserem Chefkoch arbeiten und auf seine Anweisung hin spülen, Gemüse schneiden, Speisen anreichen / anrichten oder andere verwandte Arbeiten ausführen. Vorerfahrung in der Küche oder im Restaurant-Service ist erwünscht. Die Kleidung stellen wir dir.
Wir suchen für Arbeiten in unserem Lager eine/n Kommissionierer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Zusammensuchen, Verpacken und Versenden unserer Produkte für unter anderem Bestellungen/Aufträge übernimmt. Du solltest motiviert sein anzupacken und Aufgaben abzuarbeiten. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.
Wir suchen einen Walking Act (m/w/d), der im Ganzkörperkostüm vor unserem neu eröffneten Store anwesend ist. Zu dieser Aufgaben gehört auch, Fotos mit den Kunden zu machen. Aufgrund des Kostüms solltest du mind. 1,70 m und max. 1,78 m groß sein und kein Problem mit Wärme unter dem Kostüm haben - ansonsten gibt es keine Voraussetzungen.
Für diesen Job benötigen wir deine Zustimmung, dass wir Fotos und Videos verwenden dürfen. Die Fotos und Videos können während des Jobs, bei der Vorbereitung oder nach dem Job gemacht werden. Wir dürfen auch bearbeitete Versionen der Bilder und Videos nutzen, zum Beispiel für Werbung.
Wichtig: Auf den Fotos und Videos ist nur das Kostüm zu sehen. Du selbst bist darauf nicht erkennbar, und man kann nicht erkennen, welche Person sich unter dem Kostüm befindet.
Die Fotos und Videos dürfen von uns überall verwendet werden:
– online (z. B. auf unserer Website oder in sozialen Medien)
– offline (z. B. in Printmedien)
Es gibt dabei keine zeitliche oder örtliche Begrenzung.
Die Bilder und Videos werden nicht so verwendet, dass du herabgewürdigt, beleidigt oder schlecht dargestellt wirst.
Dein Name wird bei der Nutzung der Bilder und Videos nicht genannt. Es besteht kein Anspruch auf eine Namensnennung.
Die Vergütung für die Nutzung der Bilder und Videos ist bereits in dem Lohn enthalten, den du über InStaff erhältst. Wenn du für die Nutzung der Bilder und Videos eine zusätzliche Vergütung möchtest, musst du dies bei der Berechnung deines Stundenlohns berücksichtigen.
Wichtige Punkte:
1. Keine unaufgeforderte Interaktion mit Kindern - wenn sich ein Kind dem Maskottchen nähert, sollten die Veranstalter die Interaktionen kurz und in respektvollem Abstand halten und sich immer an die anwesenden Eltern oder Erziehungsberechtigten verweisen.
2. Fotos mit Kindern – Veranstalter sollten nicht für Fotos mit Kindern posieren oder sie ermutigen, es sei denn, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter hat die ausdrücklich zugestimmt.
Wir benötigen für unser Restaurant eine Spülkraft. Die Arbeit beinhaltet das ein- und ausräumen der Spülmaschine und entsprechend anfallende Reinigungsarbeiten. Es gibt eine ausreichende Einweisung, so dass die Arbeit auch ohne Erfahrung durchgeführt werden kann. Kostenlose Getränke und vergünstigte Speisen gibt es auch noch.
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die unser Team beim Frühstück unterstützt. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht und du darfst keine künstlichen Fingernägel haben. Bitte trage schwarze Lederschuhe, eine schwarze Stoffhose und ein langärmeliges, weißes Hemd bzw. Bluse.
Bitte denken Sie an das Gesundheitszeugnis.
Hi, wir sind Lini's ProLab und stellen leckere Snacks her. Wir suchen Aushilfen (m/w/d) für unsere Produktion. Deine Aufgaben sind das Abfüllen von Aufstrichen und das Verpacken der Produkte am Fließband. Du solltest körperlich fit sein und gerne anpacken. Nach Bedarf kann es auch sein, dass du für einfache Tätigkeiten in der Produktion eingesetzt wirst.
Bitte trage festes Schuhwerk und bringe dir eine Plastiktrinkflasche mit. Voraussetzung für die Tätigkeit ist ein gültiges Gesundheitszeugnis (nach § 43 Infektionsschutzgesetz).
WIR SUCHEN FÜR LÄNGERFRISTIG! BITTE BEWIRB DICH NUR, WENN DU AUCH IN DEN KOMMENDEN 2-4 WOCHEN BEI UNS ARBEITEN MÖCHTEST.
(Arbeitszeiten: Montags bis Freitags ca. 8 bis 9 Std. von 8 bis 18 Uhr) Die erste Buchung kannst du als "Schnuppertag" sehen. Deine restliche Einsatzzeit wird im Anschluss über eine direkte Buchung abgewickelt.
Wir suchen eine engagierte Standortassistenz Hagel, die unsere Kunden professionell, freundlich und serviceorientiert betreut. Als erster Ansprechpartner und Aushängeschild unseres Unternehmens vor Ort empfängst Du unsere Kunden mit einem Lächeln und trägst dazu bei, eine positive Kundenerfahrung zu gewährleisten.
Aufgaben
Anforderungen
Über uns
Die PDR-Team GmbH ist ein deutschlandweit führendes Unternehmen im Bereich Hagelschadenmanagement. Mit einem hohen Maß an Professionalität und Präzision bieten wir unseren Kunden kosteneffiziente und umweltschonende Reparaturmethoden. Unser Team ist darauf spezialisiert, den Wert von Fahrzeugen durch sanfte Instandsetzung zu bewahren, ohne den Austausch von Bauteilen. Hohe Servicequalität, innovative Technologien und transparente Abläufe prägen unser tägliches Engagement, um für unsere Kunden die bestmöglichen Lösungen zu gewährleisten. Wir haben uns auf innovatives Management bei großen Hagelereignissen spezialisiert und betreuen die namhaftesten Versicherungen, Autohäuser und Schadensteuerer in verschiedenen Ländern.
Aufgrund des Hagelereignisses in Deiner Region haben wir dort einen mobilen Besichtigungs- und Reparaturstandort eingerichtet, um die von den Versicherungen gesteuerten Kunden bedienen zu können. Hierfür suchen wir ab sofort Personal.
Mehr Informationen über uns und unsere Dienstleistung findest Du unter: https://www.pdr-team.de
Wir suchen tatkräftige Umzugshelfer / Vertragehilfen. Du solltest körperlich fit / belastbar sein und kein Problem damit haben, etwas schwerere Gegenstände heben und tragen zu können. Deine Hauptaufgabe besteht darin, Möbel, Geräte, Umzugskartons und andere Gegenstände beim Auftraggeber bzw. Kunden abzuholen, sorgsam zu verladen und zu transportieren. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe), Arbeitshandschuhe.
Du begleitest unser Team in der Hausreinigung in den Zimmern und sorgst dafür, dass diese wieder bezugsfähig sind.
Dazu werden die Betten abgezogen/frisch bezogen und das Zimmer gründlich gereinigt.
Körperliche Beslastbarkeit und Teamfähigkeit sind gefragt!
Bring bitte zum Einsatz bequeme Kleidung und geschlossene Schuhe mit.
Getränke werden gestellt.
Wir benötigen Unterstützung für den Kassenbereich in unserem Lebensmittelmarkt. Es wäre super, wenn du bereits Erfahrung im Einzelhandel und vor allem mit Touchscreen-Kassensystemen hast. Außerdem solltest du Obst und Gemüse zur Produktbestimmung erkennen können (wird bei uns an der Kasse gewogen).
Wir freuen uns auf deine Unterstützung, mit evtl. Einsatz bei der Warenverräumung.












Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen oftmals verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, jährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber 28 % an pauschalierten Abgaben (13 % Krankenversicherung + 15 % Rentenversicherung). Hinzu kommen Umlagen und ein Beitrag zur Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21,15 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2026).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2027 wird die Minijob-Verdienstgrenze auf 633,00 EUR pro Monat angehoben. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 EUR ab Januar 2027. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht, was sich jeweils auf die Minijob-Grenze und die maximale Arbeitszeit auswirkt. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
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