Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt kurzfristige Minijobs, Nebenjobs und Aushilfe Jobs – z. B. als Servicekraft, Eventhelfer, Promoter, Hostess oder Lagerhelfer. Die Einsätze finden hauptsächlich bei Events, Messen, im Einzelhandel und in der Gastronomie statt.
Der wichtige Unterschied zum klassischen 603-Euro-Minijob: Statt einer monatlichen Verdienstgrenze gilt die 70-Arbeitstage-Regel pro Jahr. Das bedeutet, du kannst auch mehr als 603 EUR im Monat verdienen, solange du insgesamt nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr arbeitest.
Wer einen Nebenjob finden möchte, ist bei InStaff richtig — egal ob Schüler, Student, Rentner oder Berufstätiger, und egal ob für ein Wochenende, wenige Tage oder mehrere Wochen arbeiten möchte.
InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Wähle einfach eine Stadt, um passende Jobs vor Ort zu finden.
Finde Minijobs in deiner Stadt:
Hier findest du aktuelle kurzfristige Minijobs und Aushilfe Jobs aus ganz Deutschland. Die Stellen unterscheiden sich je nach Bereich, Standort und Bezahlung. Die Einsatzdauer reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen. Ob im Service, im Einzelhandel oder auf Events – vielfältige Nebenjobs stehen zur Auswahl.
Wir suchen für die Standbetreuung am Shopeingang eines deutsch-türkischen Unternehmens (Indoor/Outdoor) eine:n Promoter:in (m/w/d).
Dabei sollen Passanten aktiv angesprochen und am Stand kostenfrei Infos, Giveaways und Popcorn erhalten. Zusätzlich gibt es eine Glücksrad-Aktion mit tollen Gewinnen.
Die gesamte Aktion dient zur Frequenzsteigerung im Shop und soll auf die Marke und deren aktuelle Angebote aufmerksam machen.
Dein Profil:
Deine Aufgaben:
Der Dresscode:
Wir freuen uns auf deine Sedcard!
Bei Einsätzen ab 6 und bis zu 9 Stunden bist du verpflichtet eine 30 Minuten Pause zu nehmen. Bei Einsätzen ab 9 Stunden gilt eine Pausenzeit von 45 Minuten. Bitte beachte, dass die reine Arbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt. Die Pausen werden dabei nicht vergütet.
Wir suchen eine Spülhilfe, die/der uns im Restaurant unterstützen kann. Du sollst mit einer Maschine Teller, Besteck und Küchenequipment spülen und danach verräumen und beim sauber machen helfen. Vorerfahrung in der Küche oder im Restaurant ist erwünscht. Dresscode ist schwarzes Shirt und kurze oder lange Hose.
Beschreibung:
Für unser Street Food & Beach Festival suchen wir tatkräftige Unterstützung im Gastrobereich!
Deine Aufgaben:
Kein Tischservice / kein Kellnern
Sei Teil unseres Teams und genieße die besondere Festival-Atmosphäre!
Hallo liebe Aushilfen,
auf der Galopprennbahn findet zum genannten Datum eine große Drohnenshow statt. Hier haben wir einige Getränke-/Foodverkaufsstände.
Dafür benötigen wir noch Runner:innen (m/w/d), die unsere Outlets mit Getränken versorgen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Du kannst legere Kleidung, zum Beispiel eine Jeans und ein T-Shirt, bei der Arbeit tragen.
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Auspacken, Verräumen und Umräumen unserer Waren übernimmt. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten.
Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk. Sicherheitsschuhe stellen wir bei Bedarf.
Als Reinigungskraft (m/w/d) sorgst du für die Sauberkeit und Hygiene in verschiedenen Treppenhäusern. Deine Hauptaufgaben umfassen das Fegen, Wischen und Staubsaugen der Treppenhäuser, um zu einem gepflegten Erscheinungsbild beizutragen.
Zusammen mit einem:einer erfahrenen Kolleg:in fährst du in unserem Firmenfahrzeug zu den jeweiligen Objekten.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt ca. 6–7 Stunden.
Hinweis: Die Treffpunkte für den Arbeitsbeginn variieren und sind nicht mit dem Endpunkt identisch.
Da kein Kundenkontakt besteht, kannst du bequeme Kleidung und Turnschuhe tragen.
Montag - WiBA Büro Eichwalde
Dienstag - am S-Bahnhof Innsbrucker Platz
Mittwoch - am S-Bahnhof Mahlow
Donnerstag - am Ostbahnhof
Freitag - am S-Bahnhof Schöneweide
Für unsere moderne Betriebsgastronomie suchen wir einen engagierten Barista (m/w/d) mit Leidenschaft für Kaffee und Gastfreundschaft. Als Barista bereitest du hochwertige Kaffeespezialitäten zu, berätst unsere Gäste und sorgst für ein erstklassiges Kaffeeerlebnis.
Deine Aufgaben:
Zubereitung hochwertiger Kaffeespezialitäten an der Siebträgermaschine
Freundliche Beratung und Betreuung unserer Gäste
Sicherstellung von Sauberkeit sowie Einhaltung der Hygiene- und Qualitätsstandards
Unterstützung des Teams im Tagesgeschäft
Deine Arbeitskleidung:
Das bringst du mit:
Erste Erfahrung als Barista oder im Service
Freude am Umgang mit Gästen
Zuverlässige, selbstständige Arbeitsweise und Teamgeist
Gepflegtes Auftreten und gute Deutschkenntnisse
Wir freuen uns auf dich! :)
Lagerhelfer/in (m/w/d) / in Henstedt Ulzburg 24458
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d), welche/r bei der Containerentladung uns hilft. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben, mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.
Elite screens Europe GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 32,
24558
Henstedt-Ulzburg
Aufgaben:
Anforderungen:
Zuverlässigkeit, Sorgfalt und körperliche Belastbarkeit (Tragen bis 20 kg).
Wir suchen eine/n Verkäufer/in (m/w/d), der/die uns in unserem Geschäft aushilft. Du wirst im Verkauf arbeiten und Produkte sortieren, Waren verräumen oder andere anfallende Aufgaben übernehmen. Du solltest Erfahrung im Einzelhandel bzw. optimalerweise im Verkauf haben. Fließende Englischkenntnisse sind für den Job ab und an hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung.












Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen oftmals verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, jährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber 28 % an pauschalierten Abgaben (13 % Krankenversicherung + 15 % Rentenversicherung). Hinzu kommen Umlagen und ein Beitrag zur Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21,15 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2026).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2027 wird die Minijob-Verdienstgrenze auf 633,00 EUR pro Monat angehoben. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 EUR ab Januar 2027. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht, was sich jeweils auf die Minijob-Grenze und die maximale Arbeitszeit auswirkt. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
Bei Fragen zur Personalbuchung oder zur Durchführung von Personaleinsätzen können Sie sich gerne an mich wenden.
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Christin Monski
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Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
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