Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt kurzfristige Minijobs, Nebenjobs und Aushilfe Jobs – z. B. als Servicekraft, Eventhelfer, Promoter, Hostess oder Lagerhelfer. Die Einsätze finden hauptsächlich bei Events, Messen, im Einzelhandel und in der Gastronomie statt.
Der wichtige Unterschied zum klassischen 603-Euro-Minijob: Statt einer monatlichen Verdienstgrenze gilt die 70-Arbeitstage-Regel pro Jahr. Das bedeutet, du kannst auch mehr als 603 EUR im Monat verdienen, solange du insgesamt nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr arbeitest.
Wer einen Nebenjob finden möchte, ist bei InStaff richtig — egal ob Schüler, Student, Rentner oder Berufstätiger, und egal ob für ein Wochenende, wenige Tage oder mehrere Wochen arbeiten möchte.
Hier findest du aktuelle kurzfristige Minijobs und Aushilfe Jobs aus ganz Deutschland. Die Stellen unterscheiden sich je nach Bereich, Standort und Bezahlung. Die Einsatzdauer reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen. Ob im Service, im Einzelhandel oder auf Events – vielfältige Nebenjobs stehen zur Auswahl.
Wir suchen eine/n Rezeptionist/in (m/w/d), der/die uns im Büro unterstützt. Du wirst Telefonate annehmen, die Gäste empfangen und dafür sorgen, dass sich bei uns jeder Ankömmling sofort wohlfühlt. Du solltest fließend Deutsch sprechen. Englischkenntnisse sind wünschenswert, aber kein Muss, um auch internationale Kunden empfangen zu können.
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Auspacken, Verräumen und Umräumen unserer Waren übernimmt. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten.
Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk. Sicherheitsschuhe stellen wir bei Bedarf.
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d). Deine Aufgaben umfassen typische Tätigkeiten wie das Auspacken, Verräumen und Umräumen unserer Waren. Außerdem füllst du Lebensmittel ab und verpackst diese. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben, tatkräftig anzupacken. Bitte trage dunkle Kleidung, die schmutzig werden kann, sowie festes Schuhwerk.
Die Tätigkeit umfasst vor allem die einfache Montage der Sensoren mittels mitgeliefertem Klebepad – es ist kein Bohren oder spezielles Werkzeug erforderlich. Nach der Anbringung wird der Sensor mithilfe einer Smartphone-App (mit eigenem Smartphone!) registriert. Abschließend holen Sie die Unterschrift des Mieters zur Bestätigung der Installation ein.
Über uns:
Wir sind ein zukunftsorientiertes Unternehmen im Bereich Gebäudeautomation, Smart Building und Energiemanagement. Im Zuge des Ausbaus unserer Dienstleistungen rund um digitale Gebäudeüberwachung und -optimierung suchen wir zuverlässige Hilfskräfte, die uns bei der Installation und Inbetriebnahme von KIONA Raumsensoren unterstützen.
Ihre Aufgaben:
Montage (kleben via mitgeliefertem Klebepad) von KIONA Raumsensoren in wohnwirtschaftlichen Gebäuden gemäß Projektvorgaben
Registrierung des Sensors mit eigenem Smartphone
Einholen einer Unterschrift des Mieters
Gerne können Sie sich nähere Informationen über den folgenden Link einholen.
Ihr Profil:
Sorgfältige, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
Freundliches Auftreten und Zuverlässigkeit
Wir suchen einen Housekeeper (m/w/d) als Unterstützung für die Zimmerreinigung. Du unterstützt unser Team beim Reinigen der Zimmer inkl. Wasch- und WC-Bereich, der Gänge und der öffentlichen Bereiche wie z.B. der Lobby, der Treppenhäuser, usw. Zu deinen weiteren Aufgaben gehören bspw. Staub saugen, Betten neu beziehen und ähnliche Tätigkeiten. Vorerfahrung im Housekeeping ist erwünscht, aber kein Muss. Bitte trage feste/bequeme Schuhe und ordentliche Kleidung.
Wir suchen für Arbeiten in unserem Lager eine/n Kommissionierer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Zusammensuchen, Verpacken und Versenden unserer Produkte für unter anderem Bestellungen/Aufträge übernimmt. Du solltest motiviert sein anzupacken und Aufgaben abzuarbeiten. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.
Als Reinigungskraft (m/w/d) sorgst du für die Sauberkeit und Hygiene in verschiedenen Treppenhäusern im Raum Berlin und trägst zu einem gepflegten Erscheinungsbild bei.
Treffpunkt ist am jeweiligen Objekt.
Deine Hauptaufgaben umfassen das Fegen, Wischen und Staubsaugen der Treppenhäuser.
Da kein Kundenkontakt besteht, kannst du bequeme Kleidung und Turnschuhe tragen.
Wir suchen tatkräftige Umzugshelfer / Vertragehilfen. Du solltest körperlich fit / belastbar sein und kein Problem damit haben, etwas schwerere Gegenstände heben und tragen zu können. Deine Hauptaufgabe besteht darin, Möbel, Geräte, Umzugskartons und andere Gegenstände beim Auftraggeber bzw. Kunden abzuholen, sorgsam zu verladen und zu transportieren. Bitte trage dunkle Kleidung sowie Handschuhe (Gummiert an den Griffflächen), die eventuell schmutzig werden können und festes Schuhwerk.
Wir suchen Promoter:innen (m/w/d), die gemeinsam auf einem Event Streuartikel – gegen Vorzeigen einer App auf dem Handy der Besucher:innen – verteilen. Ihr solltet keine Scheu davor haben, aktiv auf Leute zuzugehen. Für die Promotionaktion stellen wir euch ein Polo-Shirt mit unserem Logo zur Verfügung, ansonsten solltet ihr eine elegante Jeans tragen.
Wir suchen dich als Barista (m/w/d) zur Unterstützung. Du bereitest alle gängigen Kaffeespezialitäten zu, berätst unsere Kund:innen und sorgst für ein erstklassiges Kaffeeerlebnis. Erfahrung mit einer Siebträger-Maschine und der geübte Umgang mit Latte-Art (ein ordentliches Herz reicht) sind Voraussetzung. Bitte trage ein weißes Hemd/Bluse, eine schwarze Hose/Rock und schwarze Schuhe.












InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen oftmals verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, jährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber 28 % an pauschalierten Abgaben (13 % Krankenversicherung + 15 % Rentenversicherung). Hinzu kommen Umlagen und ein Beitrag zur Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21,15 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2026).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2027 wird die Minijob-Verdienstgrenze auf 633,00 EUR pro Monat angehoben. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 EUR ab Januar 2027. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht, was sich jeweils auf die Minijob-Grenze und die maximale Arbeitszeit auswirkt. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
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Christin Monski
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