Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt temporäres Personal an namhafte Unternehmen aus Deutschland und Europa (siehe Kundenreferenzen von InStaff). Du kannst dich kostenlos anmelden und erhältst täglich neue Jobangebote entsprechend deiner Verfügbarkeit. Es handelt sich in der Regel um kurzfristige Minijobs die meist wenige Stunden oder Tage dauern, so dass du flexibel arbeiten kannst bzw. nebenher zu Studium, Ausbildung oder einer Vollzeitstelle.
Kurzfristiger Job
Als Klausuraufsicht (m/w/d) unterstützt du uns bei der Durchführung von Abschlussprüfungen. Deine Hauptaufgabe ist es, für einen reibungslosen und fairen Prüfungsablauf zu sorgen. Du kontrollierst die Ausweise der Teilnehmenden, beaufsichtigst den Raum, um Täuschungsversuche zu verhindern, und dokumentierst besondere Vorkommnisse wie Toilettengänge.
Eine detaillierte Einweisung in deine Aufgaben und die Dokumentation erhältst du am Prüfungstag. Ein bestimmter Dresscode ist nicht erforderlich.
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Catering oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht und du darfst keine künstlichen Fingernägel haben. Bitte trage schwarze Lederschuhe, eine schwarze Stoffhose und ein langärmeliges, schwarzes Hemd bzw. Bluse.
Du solltest 3 Teller tragen können und Serviceerfahren sein.
Gefällt Dir das Ambiente einer Fachbesuchermesse, Du hast aber keine Lust darauf den ganzen Tag zu quatschen?
Dann könnte der Job als Zähler (m/w/d) das Richtige für Dich sein: Für unseren Kunden trägst Du zur Datenerhebung bei, indem Du mithilfe eines Zählgerätes und eines Zählplanes gewissenhaft die Anzahl der Messebesucher am Stand zählst.
Wichtig dabei sind: Pünktlichkeit (Nr. 1), konzentriertes und präzises Arbeiten und kein Problem damit, den ganzen Tag zu stehen. Da von verschiedenen Seitenständen aus gezählt wird, ist ein bisschen Bewegung auch dabei.
Obwohl Du als Zähler (m/w/d) nicht zur Standcrew dazugehörst, assoziieren die Besucher die Besucherzählung mit unserem Kunden. Daher ist es wichtig, dass Du für Deinen Einsatz einen Businesslook trägst, d.h. schwarze Hose/schwarzer Rock, weißes Oberteil und ordentliche, saubere Schuhe.
Das Briefing für die Hannover Messe findet am Sonntag von 17-18 Uhr statt. (Der genaue Briefingort wird noch bekanntgegeben)
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Für die Durchführung von Mystery Shoppings sind wir auf der Suche nach engagierten und zuverlässigen Mystery Testern (m/w/d) aus Krefeld und Umgebung.
Getestet wird die Qualität der Beratung in einem Kundencenter.
Ein Mystery Shopping dauert ungefähr 30 Minuten. Die Bewertung des Mystery-Shoppings nimmt ebenfalls etwa 30 Minuten in Anspruch. Hinzu kommt der Zeitaufwand der Vorbereitung und des Briefings. Es handelt sich um eine einmalige Durchführung.
Qualifikationen:
• Verhandlungssichere Deutschkenntnisse
• Hohe Zuverlässigkeit
• Verfügbarkeit und grundlegende Kenntnisse in Excel zur Bewertung und Ergebnisübersendung
• Ggf. erste Erfahrungen als Mystery Tester (m/w/d)
Wir suchen für unsere Standbetreuung eine/n Host/ess (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie Kundenempfang und Catering übernimmt. Aufgaben wie Broschüren/Flyer verteilen, sowie kleine Auf- und Abbautätigkeiten können ebenfalls anfallen. Da du auch gelegentlich Kundengespräche führen wirst, ist fließendes Englisch ein Muss und weitere Sprachkenntnisse von Vorteil. Wir erwarten von dir einen gepflegten Auftritt in schwarzer Stoffhose und weißem Hemd, bzw. im Hosenanzug und weißer Bluse.
Wir suchen für den angegebenen Zeitraum eine zuverlässige und erfahrene Betreuungsperson für die liebevolle Betreuung eines Kindes im privaten Umfeld.
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Einsatzprofil
Individuelle Betreuung eines Kindes (Alter je nach Einsatz)
Altersgerechte Beschäftigung, z. B. Spielen, Vorlesen oder ruhige Aktivitäten
Unterstützung bei alltäglichen Routinen (z. B. Essen)
Sicherstellung einer ruhigen, sicheren und verlässlichen Betreuungssituation
Klare Kommunikation mit den Eltern
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Voraussetzungen
Erfahrung in der Kinderbetreuung
Mindestalter: 18 Jahre
Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (wünschenswert)
Hohe Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
Selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
Freundliches, ruhiges und professionelles Auftreten
Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern
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Rahmenbedingungen
Betreuung eines einzelnen Kindes
Klare Abstimmung im Vorfeld mit den Eltern
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Dresscode
Bequeme, gepflegte Kleidung
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Du arbeitest eigenverantwortlich, schaffst eine vertrauensvolle Atmosphäre und gibst dem Kind Sicherheit sowie den Eltern ein gutes Gefühl.
Bitte bewirb dich nur, wenn du Erfahrung und ein hohes Maß an Verlässlichkeit mitbringst.
Für ein Konzert im PSD-Bank-Dome suchen wir Stagehands/Eventhelfer (m/w/d) welche uns beim Abbau helfen.
Es geht dabei um das Beladen von LKW und den Abbau von z.B. Licht-, Ton- und Videotechnik nach Anleitung von Tour-Technikern.
Schwarze/dunkle Arbeitskleidung,
Sicherheitsschuhe S1, S1P oder am Besten S3 und ein Bauhelm sind Pflicht und müssen selbst mitgebracht werden !
Ihr braucht keine Vorkenntnisse, solltet aber einigermaßen handwerklich begabt, körperlich fit und belastbar sein.
Wir suchen eine Spülhilfe (m/w/d), welche uns in der Küche unterstützen wird. Deine Aufgaben umfassen Reinigungstätigkeiten der Arbeitsmittel, -flächen und Kochutensilien sowie die Entsorgung von anfallenden Reststoffen (Abfällen). Vorerfahrung als Spülhilfe ist erwünscht, aber kein Muss.
Bitte trage schwarz.
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben bei einer Containerentladung unserer Waren übernimmt. Container dockt am Lager an (Entladung erfolgt nicht im Freien). Dazu gehört, Kartonagen aus Container entladen, Ware sortieren, palettieren und ins Lager verbringen. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben, mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten. Bitte trage entsprechende Arbeitskleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.
Wir freuen uns von Dir zu hören.












InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen oftmals verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, lährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber höchstens 31,51 % an Abgaben (der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherung). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2021).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2026 beträgt die Höhe der Minijob-Obergenze 603,00 EUR pro Monat. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, wenn der gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
Bei Fragen zur Personalbuchung oder zur Durchführung von Personaleinsätzen können Sie sich gerne an mich wenden.
+49 30 959 982 640
manuel.marschel@instaff.jobs
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
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christin.monski@instaff.jobs