ca. 15 EUR Stundenlohn ohne Erfahrung
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Erfahrung, guten Bildern und Fremdsprachen
ca. 16 EUR Stundenlohn mit Ersterfahrung
ca. 17 EUR Stundenlohn, falls IfSG Belehrung vorhanden
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns beim Frühstück unterstützen. Ihr serviert Essen und Getränke, übernehmt weitere Kellnertätigkeiten und helft uns bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten. Erfahrung im Restaurant ist erwünscht. Bitte beachtet, dass das Tragen von künstlichen Fingernägeln nicht gestattet ist.
Bekleidungsvorgaben, verbindlich für diesen Einsatz (siehe auch Bilder):
Für diesen Einsatz gelten verbindliche Bekleidungsvorgaben, deren Einhaltung Voraussetzung für den Antritt und die Durchführung des Einsatzes ist. Die Kleidungsvorgaben sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und müssen bereits bei der Bewerbung zuverlässig erfüllt sein. Nur Mitarbeitende, die diese Vorgaben vollständig erfüllen, können am Einsatz teilnehmen. Bitte bewerbt euch daher nur, wenn ihr alle genannten Kleidungsstücke besitzt und in ordentlichem Zustand zum Einsatz mitbringt. Vorgeschriebene Kleidung:
Wir freuen uns über Feedback zu deinen Erfahrungen. Damit unsere Gäste anonym bleiben, bitten wir dich, keine Firmennamen in deinem Einsatzbericht zu erwähnen!
Weiterhin möchten wir, dass keine Einsatzbilder vor Ort gemacht werden.
Zum Einsatzende bist du verpflichtet, deine Start- und Endzeit inklusive Pausen in unsere interne Mitarbeiterliste einzutragen und diese von dir und uns unterschreiben zu lassen. Danach musst du ein Foto der vollständig ausgefüllten Liste machen und dieses als finalen Stundenzettel hochladen. Es werden ausschließlich unsere Mitarbeiterlisten akzeptiert, andere Vorlagen (z. B. handschriftliche Zettel oder eigene Formulare) werden nicht gegengezeichnet. Die eingetragenen Zeiten sind verbindlich für die Abrechnung. Der Einsatzort darf erst nach beidseitiger Unterschrift und Bestätigung der Zeiten verlassen werden.
Moin, wir suchen tatkräftige Unterstützung für unser Lager/ Retoure. Welche Tätigkeit dir zugeteilt wird, erfährst du vor Ort.
Dazu können gehören:
Wir haben keinen Dresscodex, also komm gerne in deiner Freizeitkleidung und geschlossenen Schuhen. Getränke wie Wasser, Kaffee und Tee stellen wir. Du findest ebenfalls eine Snackbox (nicht kostenlos).
Küchenhilfe / Spülkraft (m/w/d)
Wir benötigen Hilfskräfte für die Küche (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, bei der Zubereitung von Speisen in der Kalten Küche helfen und uns bei Spül- und Putztätigkeiten unterstützen. Bitte trage eine schwarze Hose, sowie ein schwarzes Oberteil. Ein Gesundheitszeugnis ist ein Muss, ebenso rutschfeste, geschlossene Schuhe. Ein gutes Essen, sowie etwas zu trinken bekommst du bei uns kostenlos dazu.
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Auspacken, Verräumen und Umräumen unserer Waren übernimmt. Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten.
Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk. Sicherheitsschuhe stellen wir bei Bedarf.
Wir suchen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Als Teil unseres Teams bedient Ihr unsere Gäste freundlich und aufmerksam und sorgt für einen reibungslosen Serviceablauf, wozu auch Aufräumarbeiten gehören. Erfahrung im Catering oder als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht. Bitte beachtet, dass Ihr keine künstlichen Fingernägel tragen dürft. Euer Outfit besteht aus schwarzen Lederschuhen, einer schwarzen Stoffhose und einem schwarzen Hemd bzw. einer schwarzen Bluse.
Wir suchen eine Servicekraft (m/w/d), die in unseren Betriebskantinen Flyer für uns verteilt. Ihr solltet keine Scheu davor haben, aktiv und freundlich auf Menschen zuzugehen und diese anzusprechen.
Fließende Deutschkenntnisse sind hierfür eine Voraussetzung.
Bitte tragt schwarze Lederschuhe, eine schwarze Stoffhose und ein langärmeliges, weißes Hemd bzw. eine Bluse. Eine Weste mit unserem Logo bekommt Ihr vor Ort von uns gestellt.
Das Mitführen eines Ausweises ist verpflichtend.
Wir suchen tatkräftige Helfer*innen (m/w/d) für einen Umbau in der Eventlocation „Alte Rotation“ im Pressehaus.
Einsatzdetails:
Einsatzort: Pressehaus in München
Aufgaben:
Abbau
Unterstützung beim Umbau der Location für das Event am Folgetag
Allgemeine Auf- und Abbauarbeiten (Tragen, Umstellen, technische Unterstützung nach Anweisung)
Anforderungen:
Körperliche Fitness und Zuverlässigkeit
Teamorientiertes Arbeiten
Eigenständiges, sorgfältiges Handeln nach Anleitung
Erfahrung im Eventbereich von Vorteil, aber kein Muss
Sicherheitsschuhe sind bei diesem Einsatz erforderlich
Für eine Veranstaltung suchen wir engagierte Eventhelfer/innen (m/w/d). Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem: Unterstützung beim Auf- und Abbau der Veranstaltung, Umräumen und Platzieren der Eventausstattung, Betreuung und Unterstützung der Gäste vor Ort, sowie allgemeine organisatorische Tätigkeiten während des Events. Du kannst legere Kleidung, zum Beispiel eine Jeans und ein T-Shirt, bei der Arbeit tragen und solltest körperlich fit / belastbar sein.
Wir suchen eine Spülhilfe (m/w/d), welche uns in der Küche unterstützen wird. Deine Aufgaben umfassen Reinigungstätigkeiten der Arbeitsmittel, -flächen und Kochutensilien, um für sauberes Geschirr und Besteck zu sorgen. Du trägst zur Hygiene im Betrieb bei und bist für die Entsorgung von anfallenden Reststoffen (Abfällen) zuständig. Das Tragen von Sicherheitsschuhen und Schutzkleidung ist bei dieser Tätigkeit erforderlich. Vorerfahrung als Spülhilfe ist erwünscht, aber kein Muss.
InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.












Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, lährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber höchstens 31,51 % an Abgaben (der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherung). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2021).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2026 beträgt die Höhe der Minijob-Obergenze 603,00 EUR pro Monat. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, wenn der gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
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