Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt kurzfristige Minijobs, Nebenjobs und Aushilfe Jobs – z. B. als Servicekraft, Eventhelfer, Promoter, Hostess oder Lagerhelfer. Die Einsätze finden hauptsächlich bei Events, Messen, im Einzelhandel und in der Gastronomie statt.
Der wichtige Unterschied zum klassischen 603-Euro-Minijob: Statt einer monatlichen Verdienstgrenze gilt die 70-Arbeitstage-Regel pro Jahr. Das bedeutet, du kannst auch mehr als 603 EUR im Monat verdienen, solange du insgesamt nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr arbeitest.
Wer einen Nebenjob finden möchte, ist bei InStaff richtig — egal ob Schüler, Student, Rentner oder Berufstätiger, und egal ob für ein Wochenende, wenige Tage oder mehrere Wochen arbeiten möchte.
InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Wähle einfach eine Stadt, um passende Jobs vor Ort zu finden.
Finde Minijobs in deiner Stadt:
Hier findest du aktuelle kurzfristige Minijobs und Aushilfe Jobs aus ganz Deutschland. Die Stellen unterscheiden sich je nach Bereich, Standort und Bezahlung. Die Einsatzdauer reicht von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen. Ob im Service, im Einzelhandel oder auf Events – vielfältige Nebenjobs stehen zur Auswahl.
Hallo, wir sind der Mathäser Filmpalast - ein Multiplexkino!
Wir sind auf der Suche nach einer Servicekraft (m/w/d), die unser Team an der Popcorntheke unterstützt. Zu deinen Aufgaben gehören neben dem Vorbereiten des Popcorns auch die damit verbundenen Aufräum- und Reinigungsarbeiten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Tätigkeit ist ohne schweres Heben und ohne direkten Kundenkontakt, da du nicht am Verkauf mitwirkst. Auf Nachfrage solltest du eine Bescheinigung über eine erhaltene Infektionsschutzbelehrung nachweisen können.
Wichtig ist, dass du bei der Arbeit eine schwarze Hose sowie geschlossene Schuhe trägst. Die Oberbekleidung erhältst du von uns.
Für deine Erfrischung steht ein Wasserspender mit gekühltem Wasser bereit. Bringe dir hierfür gerne eine eigene Flasche mit.
Wir freuen uns auf dich und deine tatkräftige Unterstützung.
Für eine Veranstaltung suchen wir zuverlässige Eventhelfer:innen (m/w/d), die uns beim Auf- und Abbau sowie bei der Gästebetreuung unterstützen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Du baust eigenständig die Bubbles auf und stellst sie den Gruppen zur Verfügung. Dafür solltest du einen Führerschein besitzen.
Als Frequenzzähler/in (m/w/d) erfassen Sie für unseren Standort die Passantenfrequenz. Ihre Aufgabe ist es, an vereinbarten Terminen die Anzahl der vorbeigehenden Personen zu zählen und die Besucherströme präzise zu dokumentieren. Die Zählung erfolgt per App, die auf dem privaten Smartphone installiert wird.
Die Kommunikation erfolgt über Whatsapp und benötigt wird ein voll geladenes Handy und im besten Fall eine Powerbank.
Sie liefern damit wichtige Daten für unsere Analysen. Vorab erhalten Sie ein ausführliches Briefing per E-Mail. Es wird kein weiteres Equipment von uns gestellt
Als Küchenhilfe (m/w/d) unterstützt du uns bei einer Hochzeit. Du arbeitest zusammen mit unserem Chefkoch und hilfst auf seine Anweisung hin bei der Zubereitung und dem Anrichten von Speisen. Zu deinen Aufgaben gehören auch einfache Vorbereitungsarbeiten und das Sauberhalten der Küche. Vorerfahrung in der Küche oder im Restaurant-Service ist erwünscht. Bitte trage schwarze Kleidung und schwarze Schuhe.
BITTE BEWERBE DICH MIT EINEM REALISTISCHEN STUNDENLOHN -
Wir suchen Spülhilfen (m/w/d), welche uns in der Küche unterstützen. Als Spülhilfe sorgst du für sauberes Geschirr und Besteck, unterstützt bei der Küchenreinigung und trägst zur Hygiene im Betrieb bei. Deine Aufgaben umfassen Reinigungstätigkeiten der Arbeitsmittel, -flächen und Kochutensilien sowie die Entsorgung von anfallenden Reststoffen (Abfällen). Vorerfahrung als Spülhilfe ist erwünscht, aber kein Muss.
Wir suchen Promoter (m/w/d), die gemeinsam bei unserer Veranstaltung Ballons mit Helium befüllen - und anschließend an Kinder verteilen. Zusätzlich sollen Kinderaktionselemente betreut werden. Ihr solltet keine Scheu davor haben, aktiv auf Leute zuzugehen. Für die Promotionaktion stellen wir euch ein Polo-Shirt mit unserem Logo zur Verfügung, ansonsten solltet ihr eine elegante Jeans tragen.
Wir benötigen Servicekräfte (m/w/d), die uns im Frühstück unterstützen. Ihr werdet überwiegend Tische ab und im Stewarding serviceseitig verräumen, weitere Kellnertätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Catering oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht. Bitte trage nach Möglichkeit weiße Sneaker, eine dunkelblaue Jeans und ein langärmeliges, schwarzes Hemd bzw. Bluse.
Wir brauchen Unterstützung im Frühstücks-Service (m/w/d),
Ihr werdet Geschirr abräumen und weitere Kellnertätigkeiten übernehmen. Zudem uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Catering oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht, aber kein muss. Wir bitten um keine künstlichen Fingernägel. Bitte tragt schwarze Schuhe, eine schwarze Hose und ein schwarzes Hemd bzw. Bluse.
Spülkraft
Outfit: Schürze stellen wir dir. Bitte Kleidung tragen die Nass und Schmutzig werden kann.
Wir suchen eine Spülhilfe (m/w/d), welche uns in der Küche unterstützen wird.
Deine Aufgaben umfassen:
Wir freuen uns auf deinen Einsatz bei uns!
Bitte bringe deine Infektionsschutzbelehrung mit
Wir suchen für Arbeiten in unserem Lager eine/n Kommissionierer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Zusammensuchen, Verpacken und Versenden unserer Produkte für unter anderem Bestellungen/Aufträge übernimmt. Du solltest motiviert sein anzupacken und Aufgaben abzuarbeiten. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk.












Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Schnell den ersten Job erhalten
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Pünktliche Lohnauszahlung
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Aufstiegsmöglichkeiten
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Hohes Verdienst
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen oftmals verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Seriöse Jobs
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Legale Anstellung
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Dann findest du hier noch einmal die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 603 EUR Verdienst (Stand: ab 1. Januar 2026) nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 603 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (603 EUR : 13,90 EUR = ca. 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Januar 2026 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 603 EUR jährlich zwei Mal zu überschreiten. Das ist eine Sonderregel, die es Minijobber erlaubt, jährlich zwei Mal bis zu 1.206 € pro Monat zu verdienen.
Erfolgt das Überschreiten der 603 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 7.236 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 7.236 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 603-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 603-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 603-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber 28 % an pauschalierten Abgaben (13 % Krankenversicherung + 15 % Rentenversicherung). Hinzu kommen Umlagen und ein Beitrag zur Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21,15 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2026).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.029 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 603 EUR monatlich und der Nutzung der Sonderregel (zwei Mal im Jahr 1.206 € pro Monat), kommt man auf einen Jahresbetrag von 7.236 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 603 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.348 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 603 EUR (Stand: ab 01.01.2026) einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 603 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 7.236 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, ab 01.01.2027 wird die Minijob-Verdienstgrenze auf 633,00 EUR pro Monat angehoben. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 EUR ab Januar 2027. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht, was sich jeweils auf die Minijob-Grenze und die maximale Arbeitszeit auswirkt. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 603-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
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Christin Monski
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