InStaff Logo (Druckversion)

Kind krank - was tun? Regelungen im Krankheitsfall

Informationen für Kurzfristig Beschäftigte bei Erkankung von Kindern und Angehörigen

Die InStaff und Jobs GmbH ist eine Online Plattform, welche deutschlandweit Eventpersonal auf kurzfristiger Beschäftigung vermittelt. Das Unternehmen bietet nicht nur Schülern und Studenten attraktive Jobangebote, sondern auch Müttern und Vätern.

Ob durch grippale Infekte oder anderweitig ausgelöste Krankheiten des Kindes entstehen oftmals Betreuungsnotlagen, welche häufig eine Krankschreibung eines Elternteils erfordern. Aus diesem Grund sind arbeitgeberspezifische Regelungen entwickelt worden, welche auch innerhalb eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses Anwendung finden.

Arbeitsrechtliche Regelungen - Was ist zu beachten?

Freistellungsanspruch:

Im Falle einer Erkrankung des Kindes ist es dem Arbeitnehmer gestattet, zur Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege der Arbeitsstelle fernzubleiben. Diese Regelung bezieht sich auf alle Kinder bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres. Der Arbeitgeber hat das Recht, einen Nachweis darüber anzufordern, dass keine andere Person (z.B. der Ehepartner) die Fürsorge für das pflegebedürftige Kind übernehmen kann. Des Weiteren hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Dies ist innerhalb eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses nicht realisierbar.

Anzeige- und Meldepflicht:

Die Anzeige- und Meldepflicht bei der Erkrankung eines Kindes besteht gleichermaßen, wie bei der eigenen Erkrankung. Der Arbeitnehmer ist dementsprechend dazu verpflichtet, seinen Arbeitgeber umgehend über die Ausfalldauer zu informieren. Im Falle der InStaff und Jobs GmbH erfolgt dies direkt über das eigens angelegte Jobprofil und ist durch das Auslösen des roten Notfall Buttons mit einem Klick erledigt und ist bei jedem individuellen Job vorzufinden.

Nachweispflicht:

Wie auch in anderen Beschäftigungsverhältnissen üblich, ist es auch innerhalb eines kurzfristigen Anstellungsverhältnisses notwendig, den entstandenen Arbeitsausfall durch ein ärztliches Attest zu belegen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 1979, Az: 5 AZR 361/78) Das betroffene Elternteil hat die Möglichkeit, sich diesen Nachweis von dem behandelnden Kinderarzt, ausstellen zu lassen und hat 10 Tage Zeit das Dokument an InStaff zu übermitteln.

Es ist notwendig direkt am ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufzusuchen und ein Attest ausstellen zu lassen.

Sie suchen kurzfristig Beschäftigte / wollen als Minijobber arbeiten?

Handhabung bei InStaff

Im Falle einer Nichterbringung des Attests werden die im Arbeitsvertrag transparent dargestellt Vertragsstrafen geltend gemacht, welche sich bis zu 80 % der festgelegten Mindestvergütung belaufen können. Diese Regelungen gehen eindeutig aus dem Arbeitsvertrag hervor und werden im Vorfeld vom Arbeitnehmer bestätigt. Die dargestellte Grafik verbildlicht den konkreten Ablauf vom Eintritt des individuellen Krankheitsfalls bis hin zur Erbringung des Attestes.

Ablaufmodell im Krankheitsfall:
Legale Arbeitnehmerüberlassung: Dreickverhältnis zwischen Verleicher, Entleiher und Mitarbeiter

InStaff vermittelt kurzfristige Jobs in ganz Deutschland

Ganz egal, ob mit oder ohne Kinder, wir vermitteln deutschlandweit eine Vielzahl an Jobangeboten auf kurzfristiger Beschäftigung. Wenn ihr auch Lust auf einen Job mit Spaßfaktor habt, dann startet direkt jetzt.


Ansprechpartner für Ihre Rückfragen

Manuel Marschel: Ansprechpartner für Arbeitgeber

Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber

Bei Fragen zur Personalbuchung oder zur Durchführung von Personaleinsätzen können Sie sich gerne an mich wenden.

manuel.marschel@instaff.jobs

Christin Monski: Ansprechpartner für Personal

Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer

Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.

christin.monski@instaff.jobs

InStaff Logo

InStaff & Jobs GmbH

Die InStaff & Jobs GmbH vermittelt kurzfristig Beschäftigte Mitarbeiter wie z.B. Messehostessen, Eventhelfer, Catering Personal, Aushilfen & Promoter in ganz Deutschland.

Kontaktformular

eKomi Siegel

Kundenzufriedenheit:

InStaff ist durch den unabhängigen Dienstleister eKomi für hohe Kundenzufriedenheit ausgezeichnet:
zu den Kundenbewertungen

Arbeitnehmerüberlassungs Erlaubnis

Rechtssicherheit:

InStaff wurde von der Agentur für Arbeit die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt:
über die Arbeitnehmerüberlassung