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70 Tage Regelung beim Kurzfristigen Minijob

Für kurzfristig Beschäftigte gilt die 70 Tage Regelung. Was bedeutet das genau für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer in Deutschland dürfen maximal 70 Tage pro Jahr und nicht berufsmäßig eine Kurzfristige Beschäftigung ausführen. Die Kurzfristige Beschäftigung wird umgangssprachlich als Kurzfristiger Minijob oder 70 Tage Job bezeichnet und es gilt die 3 Monats bzw. 70 Tage Regelung. Das heißt, ein Arbeitnehmer darf maximal 70 Tage pro Jahr (bzw. maximal 3 Monate am Stück) als Kurzfristig Beschäftigter arbeiten.

70 Tage Regelung: Übersicht mit den wichtigsten Infos

Die 70-Tage-Regelung ist eine wichtige Bestimmung im Arbeitsrecht, die die maximale Dauer befristeter Beschäftigungen regelt. Sie ist ein Instrument zur Verhinderung von Missbrauch und stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen geschützt sind. Folgend sind die wichtigsten Informationen zur 70-Tage-Regelung für Arbeitnehmer erwähnt:

  • Zeitlich begrenzt auf 70 Tage
    Ein Arbeitnehmer darf pro Kalenderjahr maximal 70 Tage auf Kurzfristigen Minijobs arbeiten.
  • Nicht berufsmäßig
    Der Kurzfristige Minijob muss von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein.
  • Keine Verdienstgrenze
    Es gibt keine Grenze für den Stundenlohn bzw. das Gehalt bei den Kurzfristigen Minijobs.
  • Keine Sozialversicherungspflicht
    Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
  • Steuerpflicht, aber Rückerstattung möglich
    Arbeitnehmer arbeitet regulär auf Lohnsteuerkarte. Er kann aber im Rahmen einer Steuererklärung am Ende des Jahres seine Lohnsteuer ggf. zurückfordern.

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Details zur 70 Tage Regelung: Urlaub und Erkrankung

Es gilt sowohl die Drei-Monats-Regel als auch die 70 Tage Regel. Wenn ein Arbeitnehmer 5 Tage pro Woche arbeitet, dann darf er maximal 3 Monate am Stück als Kurzfristig Beschäftigter angestellt sein. Ab dem 4. Monat gilt er nicht mehr als Kurzfristig Beschäftigter unabhängig davon, ob die 70 Tage erreicht wurden.

Bezüglich der 70 Tage Regelung werden alle gearbeiteten Tage zusammengerechnet. Sollte also beispielsweise der Kurzfristige Minijob über 2 Wochen gehen aber am Wochenende nicht gearbeitet werden, so zählen die Wochenendtage auch nicht zu den 70 Tagen hinzu.

Bezahlte Urlaubstage dagegen werden auf die 70 Tage angerechnet. Denn ein Arbeitnehmer hat für jeden vollen Beschäftigungsmonat Urlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel des regulären Jahresurlaubs und diese bezahlten Urlaubstage zählen im Zuge der 70 Tage Regelung als Arbeitstage. Wenn ein Arbeitnehmer weniger als einen vollen Monat beschäftigt ist, hat er dagegen keinen Urlaubsanspruch.

Ein Kurzfristig Beschäftigter Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er mindestens 4 Wochen bei diesem Job beschäftigt ist. Auch diese Krankheitstage gelten hierbei als Arbeitstage in Bezug auf die 70 Tage Regelung.

70 Tage Regelung bei mehreren Kurzfristigen Minijobs

Es ist erlaubt mehrere Kurzfristige Beschäftigungen bei einem oder mehreren Arbeitgebern in einem Jahr auszuüben. Insgesamt dürfen die Kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse aber die Dauer von 70 Tagen pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Unabhängig von diesen Kurzfristigen Minijobs darf der Arbeitnehmer auch zusätzlich einen 538 EUR Minijob haben. Zwar handelt es sich sowohl bei der Kurzfristigen Beschäftigung als auch bei dem 538 EUR Minijob um eine geringfügige Beschäftigung, aber es sind unterschiedliche Arbeitsverhältnisse, denn der 538 EUR Minijob ist geringfügig entlohnt und er kurzfristige Minijob ist von kurzer Dauer unabhängig von der Entlohnung.

Weitere Informationen

Muster Arbeitsvertrag für eine Kurzfristige Beschäftigung

Lohnsteuer und Sozialabgaben bei der Kurzfristigen Beschäftigung

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