Minijobs sind aus dem deutschen Arbeitsmarkt nicht wegzudenken. Sie bieten Unternehmen maximale Flexibilität bei der Personalplanung und Arbeitnehmern eine einfache Möglichkeit, steuer- und abgabenbegünstigt dazuzuverdienen.
Entscheidend für den Status als geringfügige Beschäftigung ist dabei immer die Minijob-Verdienstgrenze – oft auch Minijob-Obergrenze oder Minijob-Höchstgrenze genannt.
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Überblick
- Was ist die Minijob-Grenze?
- Aktuelle Minijob Grenze 2026
- Minijob-Verdienstgrenze pro Monat
- Jährliche Minijob Verdienstgrenze
- Minijob Grenze & Stunden: Wie viel darf ich arbeiten?
- Minijob Grenze überschreiten – Was passiert?
- Bedeutung der Minijob-Grenze für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
- Häufige Fragen zum Thema Minijob-Grenze
Was ist die Minijob-Grenze?
Die Minijobgrenze bezeichnet den maximalen Verdienst, den eine geringfügig beschäftigte Person erzielen darf, ohne dass eine volle Sozialversicherungspflicht eintritt. Maßgeblich ist dabei nicht nur ein einzelner Monat, sondern grundsätzlich der durchschnittliche Monatsverdienst bzw. die jährliche Verdienstgrenze.
Seit der Reform ist die Minijob-Grenze dynamisch und direkt an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, erfolgt automatisch eine Erhöhung der Minijob Grenze.
Aktuelle Minijob Grenze 2026
Im aktuellen Jahr 2026 ist die Verdienstmöglichkeit für Minijobber deutlich attraktiver geworden. Die aktuelle Minijob Grenze orientiert sich am Mindestlohn von 13,90 € (Stand Februar 2026).
- Monatliche Minijob Grenze 2026: 603 €
- Jährliche Minijob-Verdienstgrenze: 7.236 €
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Minijob-Verdienstgrenze pro Monat
Die monatliche Grenze ist der bekannteste Richtwert. Sie dient als Orientierung für die laufende Abrechnung. Ein einzelner Monat darf höher ausfallen, solange der Jahresdurchschnitt innerhalb der Minijob Obergrenze bleibt.
Jährliche Minijob Verdienstgrenze
Die jährliche Betrachtung ist vor allem dann relevant, wenn Arbeitszeiten monatlich schwanken oder saisonale Einsätze (z. B. Gastronomie, Messe oder Promotion) geplant sind.
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Minijob Grenze & Stunden: Wie viel darf ich arbeiten?
Häufig gesucht wird auch: Minijob Grenze Stunden oder Minijob wie viele Stunden? Es gibt keine feste Stundenbegrenzung. Die zulässige Stundenzahl ergibt sich allein aus:
- dem vereinbarten Stundenlohn
- der geltenden Minijob-Verdienstgrenze
Beispiel Minijob 2026:
- Minijob-Grenze: 603 €
- Mindestlohn: 13,90 €
- dann sind es etwas mehr als 43 Stunden pro Monat
Steigt der Stundenlohn, sinkt entsprechend die mögliche Stundenzahl.
Minijob Grenze überschreiten – Was passiert?
Die Überschreitung der Minijobgrenze ist ein sensibler Punkt. Hier muss zwischen zwei Szenarien unterschieden werden:
- Regelmäßige Überschreitung: Wird die Minijob-Höchstgrenze dauerhaft überschritten, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Midijob oder Vollzeit).
- Gelegentliche Überschreitung Eine unvorhersehbare Minijob Grenze Überschreitung (z. B. durch Krankheitsvertretung) ist bis zu zwei Monate pro Jahr zulässig, wobei der Verdienst in diesen Monaten bis zum Doppelten der monatlichen Grenze liegen darf.
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Bedeutung der Minijob-Grenze für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Für Unternehmen ist die Minijob-Grenze ein zentrales Planungsinstrument:
- klare Kostenkontrolle
- geringe Lohnnebenkosten
- flexible Einsatzmöglichkeiten
Gerade bei kurzfristigen Einsätzen – etwa in Service, Catering, Messe, Promotion oder Einzelhandel – bieten Minijobs eine rechtssichere Lösung. Wichtig ist jedoch eine saubere Dokumentation von Arbeitszeiten und Verdiensten, um unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer bedeutet die Minijob-Grenze:
- ein planbares Nebeneinkommen
- geringe Abgaben
- einfache Kombination mit Studium, Rente oder Hauptjob
Wer die Minijob-Grenze kennt und beachtet, kann gezielt entscheiden, ob ein Minijob oder bewusst ein sozialversicherungspflichtiger Job sinnvoller ist.
Häufige Fragen zum Thema Minijob-Grenze
Die aktuelle Minijob-Grenze (Stand: Februar 2026) liegt bei 603 € pro Monat. Das entspricht einer jährlichen Minijob-Verdienstgrenze von 7.236 €. Wer diese Verdienstgrenze einhält, gilt weiterhin als geringfügig beschäftigt.
Die Erhöhung der Minijob-Grenze erfolgt automatisch, weil die Minijob-Verdienstgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijobgrenze, damit bei typischer Arbeitszeit weiterhin eine geringfügige Beschäftigung möglich bleibt.
Es gibt keine feste Stundenobergrenze. Entscheidend ist, dass die Minijob-Verdienstgrenze von 603 € pro Monat nicht überschritten wird. Wie viele Stunden möglich sind, hängt vom Stundenlohn ab.
Bei Mindestlohn liegt die Orientierung bei rund 43 Stunden pro Monat. Verdient man mehr pro Stunde, sind entsprechend weniger Stunden möglich.
Wird die Minijob-Grenze regelmäßig überschritten, gilt die Beschäftigung in der Regel nicht mehr als Minijob, sondern wird sozialversicherungspflichtig. Dann fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Für Arbeitgeber bedeutet das meist höhere Lohnnebenkosten und zusätzliche Meldepflichten. Für Arbeitnehmer ändern sich Abzüge und der Versicherungsstatus.
Ja. Eine gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung ist zulässig, z. B. bei Krankheitsvertretungen oder kurzfristigem Mehrbedarf.
- Maximal in zwei Monaten pro Jahr
- Jeweils bis zur doppelten monatlichen Minijob-Grenze
- Wichtig: Die jährliche Minijob-Verdienstgrenze muss insgesamt eingehalten werden
Die monatliche Minijob-Grenze ist ein wichtiger Richtwert, rechtlich entscheidend ist jedoch meist der Jahresdurchschnitt. Deshalb ist auch die Minijob-Verdienstgrenze pro Jahr relevant – besonders bei schwankenden Arbeitszeiten.
Ja, mehrere Minijobs sind grundsätzlich möglich. Allerdings werden die Verdienste zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Minijobgrenze, kann eine oder mehrere Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig werden.
Wer mehrere Minijobs plant, sollte die Minijob-Obergrenze im Blick behalten, um eine unerwünschte Überschreitung der Minijobgrenze zu vermeiden.
Für Arbeitgeber ist die Minijob-Grenze ein wichtiger Rahmen zur Kosten- und Einsatzplanung. Minijobs eignen sich besonders für kurzfristige Einsätze, z. B. in Service/Catering, Messe, Promotion, Einzelhandel oder Kundensupport.
Gleichzeitig sollten Unternehmen Arbeitszeiten und Vergütung so planen, dass es nicht zur Überschreitung der Minijobgrenze kommt – sonst können zusätzliche Abgaben und Umstellungen in der Beschäftigungsform entstehen.