Personalmangel betrifft derzeit viele Branchen in Deutschland. Immer mehr Stellen bleiben unbesetzt – sei es wegen Fachkräftemangel, hoher Fluktuation oder unattraktiven Arbeitsbedingungen.
Für Unternehmen kann das erhebliche Belastungen bedeuten. Für Arbeitnehmer bedeutet es oft: Mehr Arbeit, Überstunden, stressige Abläufe – aber auch Chancen durch flexible Jobs.
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Überblick
- Hauptursachen von Personalmangel
- Branchen mit besonders starkem Personalmangel
- Folgen für Unternehmen und Mitarbeitende: Alltag unter Personalmangel
- Strategien und Optionen für die Vermeidung von Personalmangel
- Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
- Warum Plattformen wie InStaff jetzt wichtig sind
- Häufige Fragen zum Thema Personalmangel
Hauptursachen von Personalmangel
Der aktuelle Personalmangel hat mehrere strukturelle Ursachen:
- Demografischer Wandel: Die Bevölkerung altert, immer mehr Menschen gehen in Rente – die Verfügbarkeit junger Fachkräfte sinkt.
- Strukturwandel & steigender Qualifikationsbedarf: Digitalisierung, technologische Entwicklungen und höhere Anforderungen führen dazu, dass viele Unternehmen deutlich qualifizierteres Personal benötigen als früher.
- Unattraktive Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen: Schichtarbeit, Wochenendarbeit, Stress, niedrige Bezahlung und geringe Wertschätzung halten potenzielle Bewerber oft ab – z. B. in der Gastronomie, Hotellerie und Kinderbetreuung.
- Mangelnde Nachwuchsgewinnung und Ausbildung: In Bereichen wie Kita oder Pflege gab es jahrelang zu wenige junge Menschen, die Ausbildung wurde als unattraktiv empfunden – das erhöht das strukturelle Defizit.
Diese Faktoren wirken zusammen und führen dazu, dass viele Jobs gar nicht erst besetzt werden können – mit weitreichenden Folgen.
Branchen mit besonders starkem Personalmangel
Einige Branchen sind besonders betroffen:
| Branche | Situation / Besonderheiten |
|---|---|
| Kita / Kinderbetreuung |
In Deutschland fehlen Zehntausende Erzieher/innen – Studien nennen zum Beispiel ca. 98.600 fehlende Fachkräfte und prognostizieren steigende Lücken bis 2030. |
| Pflege / Gesundheitswesen | Wegen der Alterung der Gesellschaft steigt der Pflegebedarf stark; gleichzeitig fehlen Fachkräfte. Der Bedarf an Pflegekräften könnte bis 2049 deutlich steigen. |
| Hotellerie & Gastronomie |
Chronisch hohe Fluktuation, belastende Arbeitszeiten und geringe Attraktivität führen zu vielen unbesetzten Positionen. |
| Handwerk, Elektro und technische Berufe / diverse Dienstleistungsbereiche | Auch hier klaffen Lücken – viele offene Stellen können nicht besetzt werden, besonders bei qualifizierten Berufen. |
Damit wird deutlich: Personalmangel ist kein Nischenphänomen, sondern eine breite Herausforderung, die viele Wirtschaftsbereiche betrifft.
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Folgen für Unternehmen und Mitarbeitende: Alltag unter Personalmangel
Wenn zu wenig Personal da ist, wirkt sich das sowohl auf Betriebe als auch auf Beschäftigte aus – oftmals mit unangenehmen Konsequenzen:
- Ständig Überstunden wegen Personalmangel
- Urlaub wird nicht genehmigt, weil einfach niemand einspringen kann
- Keine Pause möglich wegen Personalmangel – der Betrieb darf nicht unterbesetzt sein
- Mitarbeitende arbeiten trotz Krankheit („krank zur Arbeit“), weil Schichten besetzt werden müssen
- Teilzeitwünsche werden abgelehnt wegen Personalmangel, weil Betrieb auf jeden Kopf angewiesen ist
Diese Zustände führen oft zu Überlastung, Unzufriedenheit, hohen Krankheitsraten und auch zu Fluktuation – was den Mangel nochmals verstärkt. Für Unternehmen bedeutet das: sinkende Qualität, unzufriedene Kunden und langfristig möglicherweise wirtschaftliche Probleme.
Rechte von Arbeitnehmern trotz Personalmangel
Auch wenn Personalmangel herrscht, bleiben gesetzliche Schutzrechte vollständig bestehen. Arbeitgeber dürfen aufgrund von Personalnot keine arbeitsrechtlichen Grenzen überschreiten.
1. Müssen Arbeitnehmer Überstunden machen?
- Arbeitnehmer müssen nur dann Überstunden leisten, wenn dies vertraglich, tarifvertraglich oder betriebsvereinbart ausdrücklich geregelt ist
- Ohne entsprechende Regelung können Überstunden abgelehnt werden.
- Auch mit Regelung gilt: Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen eingehalten werden.
2. Dürfen Pausen gestrichen werden?
- Nein. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 ArbZG). Ab 6 Stunden Arbeit: mind. 30 Minuten Pause und ab 9 Stunden Arbeit: mind. 45 Minuten Pause.
- Pausen dürfen niemals wegen Personalmangel verweigert werden.
3. Darf man „krank zur Arbeit“ geschickt werden?
- Nein. Bei Krankheit besteht Arbeitsunfähigkeitsrecht.
- Mitarbeitende dürfen nicht gedrängt oder genötigt werden zu arbeiten.
- Das hätte sogar haftungsrechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber.
4. Kann Urlaub wegen Personalmangel abgelehnt werden?
- Urlaub kann vorübergehend abgelehnt oder verschoben werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.
- Aber: Urlaub muss im Kalenderjahr gewährt werden, eine dauerhafte Ablehnung ist nicht zulässig.
- Resturlaub darf nur in Ausnahmefällen übertragen werden.
5. Dürfen Teilzeitwünsche wegen Personalmangel abgelehnt werden?
- Teilzeit kann nur dann abgelehnt werden, wenn konkrete betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 8 TzBfG).
- Reiner Personalmangel reicht nicht automatisch aus.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die gewünschte Teilzeit Arbeitsabläufe erheblich stört oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Rechte & Pflichten von Arbeitgebern bei Personalmangel
Auch Arbeitgeber stehen unter Druck – organisatorisch, wirtschaftlich und rechtlich. Dennoch bleiben ihre Pflichten klar definiert:
1. Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten gesetzeskonform planen
- ArbZG-Regeln gelten immer.
- Auch bei Ausfällen dürfen keine unzulässigen Überstunden verlangt werden.
2. Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen
- Überlastung, zu lange Schichten oder fehlende Pausen können gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen.
- Arbeitgeber müssen „Gefährdungen durch Arbeitsverdichtung“ verhindern.
3. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nicht zu unzulässiger Arbeit drängen
- Kein Druck zu krankem Arbeiten
- Keine rechtswidrige Ablehnung von Urlaub
- Keine Schichtverlängerungen über gesetzliche Grenzen
4. Arbeitgeber müssen nachweisen, warum bestimmte Wünsche nicht erfüllbar sind (z. B. Teilzeitwunsch oder Urlaubszeitpunkt)
5. Arbeitgeber müssen Alternativen prüfen
Bevor Urlaub, Teilzeit oder Pausen gestrichen bzw. reduziert werden, müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sie
- Personal umorganisiert,
- Ersatz gesucht oder
- Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung genutzt haben.
Damit wird klar: Personalmangel ist keine rechtliche Rechtfertigung, um Schutzrechte einzuschränken. Unternehmen müssen trotz Engpässen rechtskonform handeln – und Beschäftigte haben starke Rechte, sich vor Überlastung zu schützen.
Strategien und Optionen für die Vermeidung von Personalmangel
Einzelne Maßnahmen reichen meistens nicht aus. Häufig braucht es eine Kombination aus mehreren Ansätzen. Im Folgenden eine Tabelle mit gängigen Wegen, um Personalengpässe zu überbrücken – je nach Situation des Unternehmens:
| Ziel / Bedarf | Geeignete Lösung / Plattform | Für wen geeignet / Vorteile |
|---|---|---|
| Kurzfristige Aushilfe, Event, saisonales Geschäft, flexible Personallücke |
Plattformen / Agenturen mit Zeitarbeit / Leiharbeit (z. B. InStaff, klassische Personaldienstleister wie Adecco, Online-Jobbörsen etc.) | Unternehmen mit temporärem Bedarf; Arbeitnehmer, die flexibel und zeitlich begrenzt arbeiten wollen |
| Teilzeitkräfte, Minijobber, Nebenjob |
Jobbörsen (Teilzeit/Minijob-Filter), Plattformen wie InStaff, Indeed, LinkedIn | Arbeitgeber mit dauerhaft reduziertem Bedarf; Arbeitnehmer, die Nebentätigkeiten oder Teilzeit suchen |
| Festanstellung mit langfristigem Bedarf |
Klassische Personal- und Fachkräftevermittlung, Ausbildungsangebote, klassische Stellenanzeigen | Unternehmen mit langfristigem Personalbedarf; Arbeitnehmer mit Interesse an stabiler Beschäftigung |
| Spezialisten oder Fachkräfte für spezialisierte Aufgaben |
Branchenspezifische Agenturen, Fachplattformen, interne Ausbildung & Weiterbildung | Unternehmen mit Fachkräftebedarf; Bewerber mit Ausbildung oder Spezialisierung |
Hinweis: Die Optionen unterscheiden sich je nach Einsatzdauer (kurzfristig vs. dauerhaft), Qualifikationsniveau und Flexibilität – wichtig ist, dass Unternehmen ihre Situation realistisch einschätzen und entsprechend wählen.
Die Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung ist rechtlich geregelt und erlaubt einen flexiblen Personaleinsatz, ohne dass das Unternehmen dauerhaft binden muss.
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Vor- und Nachteile von Zeitarbeit für Unternehmen und Arbeitnehmer
| Aspekt | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Flexibilität |
- Schnelle Besetzung offener Stellen
- Ideal bei Krankheitsausfällen, Spitzenzeiten oder kurzfristigen Projekten |
- Geringere Planungssicherheit bei langfristigem Personalbedarf |
| Kosten & Bindung |
- Keine langfristigen Verpflichtungen
- Keine Fixkosten bei Auftragsrückgang |
- Oft höhere Kosten als bei festangestellten Mitarbeitenden
- Geringere Mitarbeiterbindung |
| Arbeitsorganisation |
- Entlastung der Stammbelegschaft
- Möglichkeit, Personal kurzfristig „einzuleihen“ |
- Einarbeitung bleibt erforderlich
- Häufige Wechsel können Abläufe stören |
| Rechtliche Aspekte |
- Rechtssichere Lösung durch AÜG
- Unternehmen profitieren von spezialisierter Personaldienstleistung |
- Einsatzdauer gesetzlich begrenzt auf max. 18 Monate |
| Vorteile für Arbeitnehmer |
- Flexible Arbeitszeiten & Einsatzorte
- Chance auf höhere Vergütung - Einblick in verschiedene Branchen & Tätigkeiten |
- Keine dauerhafte Arbeitsplatzsicherheit
- Schwankende Einsatz- und Einkommenssituation |
| Team & Unternehmenskultur |
- Entlastung des Teams durch zusätzliche Kräfte
- Möglichkeit, gute Zeitarbeitende später fest zu übernehmen |
- Geringere soziale Einbindung im Team
- Weniger Aufstiegschancen im Einsatzbetrieb |
Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Für Arbeitgeber: Personalmangel darf nicht als „lästiges Problem“ gesehen werden, das man ignoriert. Vielmehr sollten sie strategisch planen – flexibel reagieren auf Bedarfsspitzen, Zeitarbeit oder Leiharbeitskräfte in Betracht ziehen oder mit zuverlässigen Plattformen zusammenarbeiten. So bleiben Betrieb und Service stabil, auch wenn kurzfristig Personal fehlt.
Für Arbeitnehmer: In Zeiten von Personalmangel ergeben sich Chancen – etwa für flexible Jobmodelle, Nebenjobs oder Zeitarbeit. Insbesondere für Personen, die ihre Arbeitszeit flexibel gestalten wollen, kann Zeitarbeit eine gute Lösung sein. Gleichzeitig sind sie Teil eines Systems, das Unternehmen hilft, Engpässe zu bewältigen – mit teils attraktiven Konditionen.
Warum Plattformen wie InStaff jetzt wichtig sind
Gerade in einer Zeit, in der viele Unternehmen Schwierigkeiten haben, Personal zu finden, bieten Online-Plattformen wie InStaff einen echten Mehrwert:
- Sie verbinden Arbeitgeber mit einem großen Pool an potenziellen Arbeitnehmern aus vielen Bereichen (Service, Catering, Messe, Promotion, Einzelhandel, Kundensupport etc.)
- Unternehmen können flexibel und schnell reagieren — ob kurzfristige Aushilfe, Projekt- oder Event-Personal oder längerfristiger Einsatz
- Arbeitnehmer erhalten Zugang zu vielen laufenden Angeboten und können ihre Arbeitszeiten flexibel wählen
So hilft InStaff, Personalmangel konkret zu begegnen – und unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Personalsuche bzw. Jobsuche.
Zusammengefasst: Personalmangel ist eine der zentralen Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt — getrieben von demografischem
Wandel, strukturellem Wandel und wechselnden Arbeitsbedingungen. Die Folgen spüren Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen: Überstunden,
fehlende Pausen, unbesetzte Stellen, Überlastung, Stress.
Nur mit einem Mix aus flexiblen Lösungen — wie Zeitarbeit, Leiharbeit, Nutzung von
Plattformen — und langfristiger Planung können Unternehmen dem Personalmangel wirksam begegnen. Für Arbeitnehmer ergeben sich durch solche Modelle
Chancen auf flexible, abwechslungsreiche Beschäftigung. In Zeiten wie diesen sind Dienstleister und Plattformen wie InStaff wichtiger denn je.
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Häufige Fragen zum Thema Personalmangel
Der demografische Wandel beschreibt, dass in Deutschland immer mehr ältere Menschen leben und gleichzeitig weniger junge Menschen nachkommen. Dadurch gehen viele Arbeitnehmer in Rente, während zu wenige neue Fachkräfte nachrücken. Das führt zu Personalmangel in vielen Branchen.
Bei akutem Personalmangel können Unternehmen mehrere Maßnahmen ergreifen:
- Kurzfristige Entlastung durch Leiharbeit oder Zeitarbeit
- Aushilfen oder kurzfristig Beschäftigte über Plattformen wie InStaff buchen
- Prozesse optimieren und Aufgaben priorisieren
- Mitarbeitende entlasten und Überlastung vermeiden
- Langfristig: Ausbildung, bessere Arbeitsbedingungen, gezielte Personalplanung
Eine Mischung aus kurzfristigen und langfristigen Lösungen wirkt am effektivsten.
Der Personalmangel in der Gastronomie hat mehrere Gründe:
- Unregelmäßige Arbeitszeiten, Wochenend- und Feiertagsarbeit
- Hohe körperliche und mentale Belastung
- Vergleichsweise niedrige Löhne
- Wenig Nachwuchs, da Berufe oft als unattraktiv gelten
Diese Faktoren führen zu dauerhaft unbesetzten Stellen.
Ja. Wenn nicht genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist, darf eine Kita Gruppen reduzieren oder vorübergehend schließen. Das dient dem Kindeswohl und der Aufsichtspflicht. Viele Kommunen melden regelmäßig temporäre Schließungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle oder fehlender Fachkräfte.
Der Pflegebereich zählt zu den am stärksten betroffenen Branchen. Studien gehen davon aus, dass in Deutschland Zehntausende Pflegekräfte fehlen – Tendenz steigend. Bis 2049 wird ein noch größerer Personalmangel erwartet, weil mehr Menschen pflegebedürftig werden und gleichzeitig viele Pflegekräfte in Rente gehen.
Personalmangel kann zum betrieblichen Notfall werden, wenn Abläufe nicht mehr sicher gewährleistet sind – etwa in Pflege, Kita, Gastronomie oder medizinischen Einrichtungen. Unternehmen müssen in solchen Situationen organisatorisch reagieren, dürfen aber keine gesetzlichen Schutzrechte der Beschäftigten einschränken.
Urlaub darf vorübergehend wegen dringender betrieblicher Gründe abgelehnt werden. Personalmangel kann ein solcher Grund sein.
Aber:
- Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr gewährt werden.
- Eine dauerhafte Verweigerung ist nicht erlaubt.
- Der Arbeitgeber muss versuchen, Ersatz zu finden (z. B. Zeitarbeit).
Überstunden müssen Mitarbeitende nur dann leisten, wenn dies
- im Arbeitsvertrag,
- Tarifvertrag oder
- einer Betriebsvereinbarung
geregelt ist. Ohne solche Regelungen dürfen Arbeitnehmer Überstunden ablehnen, auch bei Personalmangel. Das Arbeitszeitgesetz setzt zudem klare Grenzen.
Nein. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nicht gestrichen werden.
- Ab 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Ab 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
Auch bei Unterbesetzung oder stressigen Schichten muss eine Pause möglich sein.
Nein. Arbeitnehmer dürfen bei Krankheit nicht arbeiten und müssen es auch nicht. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht keine Pflicht zur Arbeit. Arbeitnehmer dürfen nicht gedrängt oder benachteiligt werden, wenn sie krank sind.