Der dauerhafte Zutritt zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz.
Die Bescheinigung über die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ist bei regional verantwortlichen Luftsicherheitsbehörden zu beantragen.
Dabei richtet sich die Zuständigkeit nach Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragsstellers.
Mit dem Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung bei der regional verantwortlichen Luftsicherheitsbehörde wird der Prozess zur Überprüfung des Antragsstellers eingeleitet. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
Kopie Personalausweis/ Reisepass
Kopie Reisepass oder gleichwertiges Dokument (für nicht-deutsche Antragssteller)
Bestätigung Flugschule bzw. Fluglizenz (für Pilotenschüler bzw. Piloten)
Gewerbeanmeldung (bei Selbstständigkeit)
Strafffreiheitsbescheinigung/ Europäisches Führungszeugnis
(falls der Wohnsitz im Ausland war, innerhalb der letzten 5 Jahre)
Bei der Überprüfung werden Auskünfte bei den Landeskriminalämtern und den Verfassungsschutzbehörden,
sowie aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz eingeholt.
Soweit im Einzelfall erforderlich wird nach weiteren Informationen beim Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz,
dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach
vorhandenen und für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen nachgefragt.
Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber sind ebenfalls
möglich.
Bei ausländischen Betroffenen wird um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersucht und, soweit
im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für
eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen gerichtet.
Im Falle von Erkenntnissen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragsstellers begründen können,
werden zunächst entsprechende Akten angefordert.
Bei bleibenden Zweifeln der Zuverlässigkeit wird dem Antragssteller die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben,
die entweder schriftlich oder Rahmen eines Sicherheitsgespräches erfolgt.
Dabei ist man verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen und an der Überprüfung mitzuwirken.
Ein Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung sollte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf gestellt werden. In der Regel kann von einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen ausgegangen werden.
Seit dem 01.01.2009 ist Bescheinigung über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung fünf Jahre gültig.
Die Kosten unterscheiden sich je nach zuständiger Behörde und dürfen nach dem Gesetz zwischen 5 EUR und 150 EUR pro Person betragen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Frankfurt kostet beispielsweise 62 EUR. Die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung in Düsseldorf kostet in der Regel 33 EUR.
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 9
12529 Schönefeld
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