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Zuverlässigkeitsüberprüfung als Voraussetzung für Jobs

Erklärung zur Durchführung, Bearbeitungszeit, Kosten und Kontakt zu Behörden

Zahlreiche Unternehmen suchen für einige Tage oder Wochen Mitarbeiter die vor allem in besonders sicherheitssensiblen Bereichen (zum Beispiel in Flughäfen) tätig sind. Um einen Zugang zu diesen Bereichen zu erhalten wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vorausgesetzt.

Damit ihr für einen solchen Job vorbereitet seid, findet ihr hier Informationen über die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung, welche Daten in der Regel überprüft werden und eine Übersicht über zuständige Behörden.

Notwendigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung

Der dauerhafte Zutritt zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz. Die Bescheinigung über die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ist bei regional verantwortlichen Luftsicherheitsbehörden zu beantragen. Dabei richtet sich die Zuständigkeit nach Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragsstellers.

Antrag zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

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Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

Mit dem Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung bei der regional verantwortlichen Luftsicherheitsbehörde wird der Prozess zur Überprüfung des Antragsstellers eingeleitet. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Kopie von Personalausweis / Reisepass
  • Kopie von Reisepass oder gleichwertiges Dokument (für nicht-deutsche Antragssteller)
  • Bestätigung Flugschule bzw. Fluglizenz (für Pilotenschüler bzw. Piloten)
  • Gewerbeanmeldung (bei Selbstständigkeit)
  • Strafffreiheitsbescheinigung / Europäisches Führungszeugnis
         (falls der Wohnsitz im Ausland war, innerhalb der letzten 5 Jahre)

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Überprüfung des Antragsstellers

Bei der Überprüfung werden Auskünfte bei den Landeskriminalämtern und den Verfassungsschutzbehörden, sowie aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz eingeholt.

Soweit im Einzelfall erforderlich wird nach weiteren Informationen beim Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen und für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen nachgefragt.

Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber sind ebenfalls möglich.

Bei ausländischen Betroffenen wird um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersucht und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen gerichtet.

Zweifel über Zuverlässigkeit

Im Falle von Erkenntnissen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragsstellers begründen können, werden zunächst entsprechende Akten angefordert.

Bei bleibenden Zweifeln der Zuverlässigkeit wird dem Antragssteller die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, die entweder schriftlich oder Rahmen eines Sicherheitsgespräches erfolgt. Dabei ist man verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen und an der Überprüfung mitzuwirken.


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Dauer, Gültigkeit und Kosten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

Ein Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung sollte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf gestellt werden. In der Regel kann von einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen ausgegangen werden.

Seit dem 01.01.2009 ist Bescheinigung über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung fünf Jahre gültig.

Die Kosten unterscheiden sich je nach zuständiger Behörde und dürfen nach dem Gesetz zwischen 5 EUR und 150 EUR pro Person betragen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Frankfurt kostet beispielsweise 62 EUR. Die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung in Düsseldorf kostet in der Regel 33 EUR.


Kontakt zu zuständigen Behörden

Bei Fragen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung können Informationen bei den entsprechenden staatlichen Behörden eingeholt werden, die für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zuständig sind.


Zuverlässigkeitsüberprüfung Berlin

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 9
12529 Schönefeld
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Zuverlässigkeitsüberprüfung Bayern

Regierung von Mittelfranken
Luftamt Nordbayern
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
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Zuverlässigkeitsüberprüfung Frankfurt

Polizeipräsidium Frankfurt/Main
Luftsicherheitsbehörde
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
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Zuverlässigkeitsüberprüfung NRW

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 / Luftsicherheit
Am Bonneshof 35
40477 Düsseldorf
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Weitere Informationen für Interessenten und Personen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung


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Manuel Marschel: Ansprechpartner für Arbeitgeber

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