Anmerkung: Wir von InStaff stellen Promotion & Hostess Personal nicht über Gewerbeschein ein, sondern über ein reguläres Arbeitnehmer Anstellungsverhältnis. Dieser Artikel dient Promotern lediglich als Informationsquelle.
Um eine Selbstständige Tätigkeit als Promoter auszuführen ist ein Gewerbeschein notwendig. Das heißt, du musst ein Gewerbe anmelden. Dabei ist es egal ob du hauptberuflich als Promoter arbeiten möchtest oder lediglich nebenberuflich für einige Stunden pro Woche. Die selbstständige Promotion Tätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass du ein Unternehmerisches Risiko trägst, nicht weisungsgebunden arbeitest und dir die Arbeitszeiten selber einteilen kannst.
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Kosten um Gewerbeschein zu beantragen
| Stadt | Kosten | Zuständig | Link |
|---|---|---|---|
| Berlin | 26 EUR | jeweiliges Bezirksamt | zur Gewerbeanmeldung Berlin |
| München | 50 - 60 EUR | Kreisverwaltungsreferat | zur Gewerbeanmeldung München |
| Hamburg | 20 EUR | jeweiliges Bezirksamt | zur Gewerbeanmeldung Hamburg |
| Köln | 26 EUR | Stadthaus Deutz am Willy-Brandt-Platz 3 |
zur Gewerbeanmeldung Köln |
| Frankfurt | 28 EUR | Ordnungsamt - Gewerberegister | zur Gewerbeanmeldung Frankfurt |
| Stuttgart | 62 EUR | jeweiliges Amt für öffentliche Ordnung bzw. Bürgerbüro | zur Gewerbeanmeldung Stuttgart |
| Düsseldorf | 26 EUR | Ordnungsamt | zur Gewerbeanmeldung Düsseldorf |
| Hannover | 58 EUR | Finanz- und Ordungsdezernat, Fachbereich Öffentliche Ordnung | zur Gewerbeanmeldung Hannover |
Den Gewerbeschein musst du jeweils beim zuständigen Gewerbeamt deiner Heimatstadt beantragen. In manchen Städten ist das Ordnungsamt die zentrale Gewerbemeldestelle, bei anderen ist es das jeweilige Bezirksamt deines Bezirkes dafür zuständig. Die Kosten sind auch unterschiedlich von Stadt zu Stadt und liegen meist zwischen 20 EUR und 45 EUR. Für die größten Städte in Deutschland haben wir die Kosten aufgelistet und jeweils einen Link zum Gewerbeamt hinzugefügt.
Gewerbeschein Promotion: Checkliste zum Antrag
Die genauen Angaben zum Antragsort und den Kosten hängen von der jeweiligen Stadt ab - auf die verschiedenen Städte gehen wir weiter unten im Artikel ein. Hier sind aber schon mal alle wichtigen Informationen in einer Checkliste zusammengefasst:
-
Antragsstelle ist das Gewerbeamt:
Den Gewerbeschein beantragst du beim jeweiligen Gewerbeamt deiner Stadt. Dies ist meistens das Ordnungsamt oder Bezirksamt. -
Kosten sind einmalig 20 EUR bis 45 EUR:
Die Kosten sind unterschiedlich von Stadt zu Stadt. Meistens liegen sie bei ca. 20 EUR bis 45 EUR in seltenen Fällen aber auch bis zu 60 EUR. -
Formular zur Gewerbeanmeldung:
Du musst das Formular Gewerbeanmeldung vollständig ausfüllen. Du kannst das Formular auch direkt bei deinem zuständigen Gewerbeamt herunterladen, dann sind wichtigen Daten wie Gemeindekennzahl & zuständiges Gewerbeamt schon korrekt vorausgefüllt. -
Personalausweis nicht vergessen:
Du musst bei der Antragsstellung den Personalausweis vorlegen. Ausländische Bürger müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, welche eine Erlaubnis für selbstständige Tätigkeiten beinhaltet. -
Keine weiteren Dokumente notwendig:
Für zahlreiche Gewerbeanmeldungen wie beispielsweise Handwerker sind zusätzliche Dokumente notwendig. Lass dich davon aber nicht irritieren, denn für ein Promotion Gewerbe benötigst du lediglich das ausgefüllte Formular Gewerbeanmeldung sowie deinen Personalausweis. -
Gewerbezweck muss spezifisch sein:
Einfach nur "Promotion" als Zweck des Gewerbes zu nennen, reicht nicht aus. Du musst genau auflisten, welche Dienstleistungen du anbietest, z.B. Verkaufsberatung, Übersetzungsdienstleistungen, etc. -
In manchen Städten direkt online:
In den meisten Städten musst du persönlich zum Gewerbeamt gehen, um den Gewerbeschein zu beantragen - dagegen kannst du ihn beispielsweise in Berlin auch direkt online beantragen: https://www.ea.berlin.de/web/guest
Auf Gewerbeschein arbeiten
Wenn du auf Gewerbeschein arbeitest, also deine Tätigkeit über dein Gewerbe abwickelst, dann musst du folgende Punkte beachten:
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Rechnungen stellen:
Als Auftragnehmer musst du nach jedem Einsatz eine Rechnung stellen. -
Steuerfreibetrag:
Solltest du jährlich mehr als den Steuerfreibetrag in Höhe von 12.348 EUR verdienen, so musst du das Einkommen versteuern. -
BAföG:
Ab einem gewerblichen Gewinn von 7.236 EUR jährlich (vor Steuern) verlierst du als Student deinen BAföG-Anspruch. -
Haftung:
Du haftest für mangelnde Qualität, Nichterfüllung oder Schäden während der Arbeit. -
Urlaub / Krankheit:
Du hast keinen Urlaubsanspruch und auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall -
Keine Sozialversicherung:
Du bist als Selbständiger nicht gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert -
Achtung bei Scheinselbsständigkeit:
Nicht jeder "Promotion Job" ist also tatsächliche eine selbstständige Tätigkeit, genauere Informationen zur Unterscheidung zwischen selbstständigen Tätigkeiten sowie einer regulären Anstellung als Arbeitnehmer findest du hier: Scheinselbstständigkeit bei Promotern
Promotion Jobs über InStaff bekommen
Wenn du Interesse hast über InStaff als Promoter zu arbeiten, dann kannst du bei uns ein Online Profil erstellen und bekommst dann Jobanfragen für Promotion Jobs über unsere Plattform. Wir rechnen deine Arbeit grundsätzlich über Lohnsteuerkarte ab, somit benötigst du bei InStaff keinen Gewerbeschein und bekommst keine Probleme mit der eventuellen Scheinselbstständigkeit. Die Stundenlöhne liegen bei InStaff meistens zwischen 14,75 EUR EUR und 25 EUR, je nach Arbeitsort, Jobbeschreibung und deiner Qualifikation.
Häufige Fragen zum Gewerbeschein für Promotion Jobs
Den Gewerbeschein beantragt man beim zuständigen Gewerbeamt der eigenen Stadt. In manchen Städten ist das Ordnungsamt oder das jeweilige Bezirksamt für die Gewerbeanmeldung zuständig. Teilweise ist die Beantragung auch online möglich.
Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes liegen je nach Stadt meist zwischen 20 und 45 EUR, in einigen Städten auch bis zu 60 EUR. Die Gebühr ist einmalig zu zahlen.
Für die Gewerbeanmeldung benötigt man das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung sowie einen gültigen Personalausweis. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Der Gewerbezweck sollte möglichst konkret formuliert werden. Es reicht nicht aus, lediglich „Promotion“ anzugeben. Stattdessen sollten konkrete Dienstleistungen wie Verkaufsberatung oder andere Tätigkeiten beschrieben werden.
Wer auf Gewerbeschein arbeitet, rechnet seine Einsätze selbstständig über Rechnungen ab und trägt unternehmerisches Risiko. Es besteht kein Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und es besteht keine automatische Sozialversicherung.
Nicht jeder Promotion Job stellt tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit dar. Wird man wie ein Arbeitnehmer in Arbeitsabläufe eingebunden, kann das Risiko der Scheinselbstständigkeit bestehen. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer echten Selbstständigkeit erfüllt sind.