Wir benötigen in unserem jungen Unternehmen an verschiedenen Positionen in unserem Produktionsunternehmen Hilfe, hauptsächlich im Bereich der Verpackung. Hier müssen Produkte händisch kontrolliert und verpackt werden, Produkte einkartoniert werden oder Produkte manuell eingewogen werden.
Arbeiten sind meist nicht körperlich anstrengend, können größtenteils sitzend erledigt werden.
Wenn möglich Sicherheitsschuhe tragen, ansonsten festes Schuhwerk.
Kopfhörer sind erlaubt, man muss aber ansprechbar bleiben.
Wir suchen eine/n Lagerhelfer/in (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie das Auspacken, Verräumen und Umräumen unserer Waren übernimmt. Außerdem hilfst du ggf. beim Schneiden von Teppichboden oder beim Einpacken von Versandhandelsaufträgen.
Du solltest körperlich belastbar sein und Spaß daran haben mal anzupacken und körperliche Arbeit zu leisten. Bitte trage dunkle Kleidung, die eventuell dreckig werden kann und festes Schuhwerk, wenn vorhanden gerne Sicherheitsschuhe.
Wir suchen Einlasskontrolleur/in (m/w/d). Deine Aufgabe ist die Kontrolle der Tickets unserer Veranstaltungsbesucher.
Wir freuen uns auf dich!
Wir benötigen Ausgabekräfte (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, weitere Servicetätigkeiten übernehmen und uns auch bei kleinen Aufräum- und Putztätigkeiten unterstützen. Erfahrung im Catering oder zum Beispiel als Aushilfe im Restaurant ist erwünscht und du darfst keine künstlichen Fingernägel haben. Bitte trage komplett schwarze Kleidung, schwarze Bluse/Hemd, ordentliche schwarze Hose oder schwarze Jeans, schwarze Schuhe. Bei Fragen dazu, gerne einfach kurz melden.
Küchenhilfe / Spülkraft (m/w/d)
Wir benötigen Hilfskräfte für die Küche (m/w/d), die uns im Catering unterstützen. Ihr werdet Essen / Getränke austeilen, bei der Zubereitung von Speisen in der Küche helfen und uns bei Spül- und Putztätigkeiten unterstützen. Bitte trage eine schwarze Hose. Ein Oberteil bekommen Sie von uns. Ein Gesundheitszeugnis ist ein Muss, ebenso rutschfeste, geschlossene Schuhe. Ein gutes Essen, sowie etwas zu trinken bekommst du bei uns kostenlos dazu.
Dieser Job wäre als SmoothieBike Betreuer. Deine Aufgaben sind das Obst zu portionieren und die Kunden zu animieren. Das Fahrrad zu treten und den Smoothie auszugeben.
Wir suchen eine/n Verkäufer/in (m/w/d), der/die uns in unserem Schoggi-Geschäft aushilft. Du wirst im Verkauf arbeiten und Produkte sortieren / Waren verräumen oder andere anfallende Aufgaben übernehmen. Du solltest Erfahrung im Einzelhandel bzw. optimalerweise im Lebensmittelverkauf haben.
Für eine Veranstaltung suchen wir Eventhelfer/innen (m/w/d), welche uns beim Aufbau und Abbau helfen. Ihr solltet mit Werkzeug umgehen können. Du kannst legere Kleidung, zum Beispiel eine Jeans und ein T-Shirt, bei der Arbeit tragen und solltest körperlich fit / belastbar sein.
Wir suchen für unsere Standbetreuung eine/n Host/ess (m/w/d), welche/r typische Aufgaben wie Kundenempfang und Catering (Waffelbacken) übernimmt. Aufgaben wie Broschüren/Flyer verteilen, sowie kleine Auf- und Abbautätigkeiten können ebenfalls anfallen. Da du auch gelegentlich Kundengespräche führen wirst, ist fließendes Deutsch ein Muss und weitere Sprachkenntnisse im Englischen von Vorteil. Wir erwarten von dir einen gepflegten Auftritt in schwarzer Stoffhose und weißem Hemd, bzw. im Hosenanzug und weißer Bluse. Ggfs. würden wir Dir noch ein T-Shirt von uns geben, damit Du wie das Team entsprechend gebrandet bist.
Logistikhelfer/in
Für eine Veranstaltung suchen wir Eventhelfer/innen (m/w/d), welche uns beim Aufbau und Abbau helfen. Du musst eine schwarze lange Jeans (keine kurze Hose!) , schwarze (Sicherheits)Schuhe und ein schwarzes T-Shirt (ohne Aufdruck!!) bei der Arbeit tragen, weiterhin solltest du körperlich fit / belastbar sein. Sofern vorhanden auch Arbeitshandschuhe mitnehmen.
Wir freuen uns über Feedback zu deinen Erfahrungen. Allerdings möchten wir das unseren Gästen anonym bleiben. Du darfst deshalb keine Firmennamen in deinem Einsatzbericht erwähnen!
Weiter möchten wir das keine Einsatzbilder vor Ort gemacht werden.
InStaff vermittelt Mini Jobs in allen Großstädten und Messestädten sowie in zahlreichen Kleinstädten. Klicke einfach auf eine Stadt in der Karte bzw. auf einen der folgenden Links um die Jobs der jeweiligen Stadt zu sehen:
Bei der Registrierung gibst du persönliche Daten (Alter, Fremdsprachen, Erfahrung, etc.) an und lädst aussgekräftige Bilder hoch. Außerdem trägst du die Städte ein, in denen du potentiell verfügbar bist.
Du vereinbarst online ein ca. 10 minütiges Telefoninterview. Bei diesem Gespräch überprüfen wir deine Angaben, geben dir Feedback zu deinem Profil und beantworten dir alle Fragen persönlich.
Nach der Freischaltung erhältst du täglich neue Jobangebote und kannst verbindlich zusagen. Wir benachrichtigen dich dann innerhalb von ca. 3 Tagen, ob du vom Kunden gebucht wurdest.
Auch für unerfahrene Jobber haben wir fast täglich neue Jobs im Bereich Promotion und Event. So kannst du sofort nach deiner Anmeldung loslegen und Geld verdienen.
Wir haben unsere Lohnabrechnung automatisiert und führen diese zum 15. eines jeden Monats durch. Dadurch hast du die Gewissheit deinen Lohn püntklich zu erhalten.
Je mehr Jobs du über InStaff absolvierst, desto mehr Erfahrung und positive Kundenbewertungen sammelst du. Dadurch kannst du nach kurzer Zeit auch lukrative Messehostess, Teamleiter oder Verkaufsjobs durchführen.
Durch effizientere Jobvermittlung brauchen wir nicht den hohen Aufschlag von bis zu 100% auf deinen Lohn, den andere Personalagenturen verlangen. Dadurch können wir unseren Kunden einen fairen Preis und dir gleichzeitig einen guten Lohn bieten.
Wir kontrollieren alle neuen Jobangebote sowie Personalprofile manuell. So garantieren wir für dich und unsere Kunden eine seriöse Zusammenarbeit über unsere Plattform.
Bei uns benötigst du keinen Gewerbeschein, sondern wirst als Arbeitnehmer entlohnt. Damit verhindern wir für dich & unsere Kunden das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Der volle jährliche Urlaubsanspruch ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Für jeden vollen Monat eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).
Der Urlaubsanspruch ist unabhängig von der Arbeitszeit. Es ist also beispielsweise auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewähren, wenn die Arbeitszeit nur 10 Stunden pro Woche beträgt, aber an 5 Tagen à 2 Stunden abgeleistet wird. Genauere Informationen dazu auch auf der Seite der minijob-zentrale zum Urlaubsanspruch für Minijobber.
Die monatlich mögliche Arbeitszeit eines Minijobbers hängt vom Stundenlohn ab. Da die monatlichen 556 EUR Verdienst nicht
überschritten werden sollen, können die monatlichen Arbeitsstunden eines Minijobbers nach folgender Formel berechnet werden:
Monatliche Arbeitsstunden = 556 EUR / vereinbarter Stundenlohn
Wird beispielsweise ein Stundenlohn von 15 EUR vereinbart, kann ein Minijobber ca. 37 Stunden pro Monat arbeiten. Meist liegt
der Lohn eines Minijobbers allerdings eher im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 12,82 EUR.
In dem Fall sind es 43 Arbeitsstunden (556 EUR : 12,82 EUR = 43 Stunden)
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf außerdem die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Stunden durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden, kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden (siehe § 3 ArbZG).
Seit dem 01. Juni 2021 besteht die Möglichkeit die Entgeltgrenze von 556 EUR jährlich viermal zu überschreiten.
Erfolgt das Überschreiten der 556 EUR monatlich nur gelegentlich und nicht vorhersehbar führt dies nicht zu einer Beendigung des Minijobs. Dazu zählt beispielsweise die Vertretung eines kranken Kollegen oder von Mitarbeitern die aufgrund von Covid-19 Quarantänemaßnahmen befolgen müssen. Wird jedoch in einem Kalenderjahr mehr als 6.672 Euro verdient, zählt die Beschäftigung automatisch nicht mehr als Minijob. Es muss immer darauf geachtet werden jährlich die Verdienstgrenze von 6.672 Euro nicht zu überschreiten.
Mehr Informationen können auf der Seite der Minijob Zentrale gefunden werden.
Die Abgaben der Arbeitgeber sind abhängig davon, ob es sich um 556-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs handelt. Die Minijob Zentrale unterscheidet hier zwischen diesen zwei Arten der Beschäftigung eines Minijobs. Umgangssprachlich ist der 556-Euro-Minijob als Minijob bekannt und der kurzfristige Minijob als kurzfristige Beschäftigung.
Bei kurzfristigen Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) zahlen Arbeitgeber geringe Umlagen und einen Beitrag zur rechtlichen Unfallversicherung (der Minijobber hat keine Abgaben).
Bei gewerblichen 556-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber höchstens 31,51 % an Abgaben (der Minijobber zahlt 3,6 % Rentenversicherung). Es erfolgt dann ein monatlicher Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale über die Abgaben für alle Minijobber.
Im Vergleich zahlen Arbeitgeber für versicherungspflichtige Arbeitnehmer circa 21 % des Bruttolohns an Sozialversicherungsbeiträgen (siehe: Sozialversicherungsbeiträge 2021).
Wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Jahresfreibetrag von 12.096 EUR liegt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Das entspricht einem durchschnittlichen Einkommen von 1.008 EUR im Monat.
Bei einem Minijob mit einem Einkommen von 556 EUR monatlich, kommt man auf einen Jahresbetrag von 6.672 EUR. Sollten hier gelegentlich und nicht vorhersehbar höhere Einnahmen als 556 EUR verdient werden, muss das Einkommen nicht versteuert werden. Der jährliche Gesamtverdienst muss jedoch unter dem Jahresfreibetrag von 12.096 EUR liegen.
Für einen Berufstätigen darf ein Nebenjob maximal 556 EUR einbringen, um als geringfügige Beschäftigung zu zählen. Nur dann müssen für einen Nebenjob keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dabei ist es irrelevant, ob monatlich mehr als 556 EUR verdient werden, solange mit dem Nebenjob im Jahr nicht mehr als 6.672 EUR verdient werden.
Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass nach § 3 ArbZG die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Das heißt auch neben einem Vollzeitjob mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden darf eine Nebentätigkeit ausgeführt werden, diese würde dann jedoch nur für 8 Stunden in der Woche erlaubt sein.
Ja, seit dem 1.1.2025 beträgt die Höhe der Minijob-Obergenze 556,00 EUR pro Monat. Minijobber können somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, wenn der gesetzlicher Mindestlohn gezahlt wird. Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn stufenweise erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit. Das bedeutet für Minijobber:
Ja, InStaff vermittelt kurzfristige Minijobs. Hierbei wird die Arbeitszeit von vorneherein auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr festgelegt. Dabei kommt es nicht auf den Verdienst an und unterscheidet sich damit von 556-Euro-Minijobs.
Die Minijobs bei InStaff bestehen aus vielen kurzfristigen Beschäftigungen. Es gibt also nicht einen Job, bei dem ein Jahr lang gearbeitet wird, sondern es kann sich immer wieder auf neue Einsätze beworben werden. Ein Einsatz kann hierbei von einem Tag bis zu mehreren Wochen andauern.
Bei InStaff kann sich online auf temporäre Jobs über die kurzfristige Beschäftigung in Deutschland beworben werden.
Die Schritte für einen Job bei InStaff sind:
Über InStaff zu arbeiten ist besonders einfach, da die Job-Anfragen direkt per E-Mail verschickt werden.
Christin Monski
Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer
Bei Rückfragen zum Personalprofil, den Jobs oder der Online Bewerbung, könnt ihr mich gerne kontaktieren.
+49 30 959 982 660
christin.monski@instaff.jobs
Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
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