SA., 1. Aug
ca. 8 Std.: Am Samstag von 09:30-18:00, 30 Min. Pause
Garching bei München
Daimlerstraße 5, 85748 Garching bei München-Hochbrück (Google maps)
Als Walking Act (m/w/d) schlüpfst du auf dem Brasswiesn Festival in ein Hasen-Kostüm und drehst mit uns viralen Social-Media-Content.
Deine Aufgaben:
Content & Action: Du setzt verschiedene Szenen auf dem Festivalgelände um. Es gibt keinen Text und es wird nicht gesprochen! Ein klares Drehbuch führt uns Szene für Szene durch die Gesten und Aktionen.
Support im Team: Du wirst den ganzen Tag von eine:r Videograf:in und unserer Projektleitung (Regie) begleitet.
Mitmach-Garantie: Du gehst aktiv auf die Festival-Besucher:innen zu und sorgst für gute Stimmung vor der Kamera.
Das bringst du mit:
Extrovertierte Persönlichkeit und keine Scheu auf fremde Menschen zuzugehen.
Energie, Ausdauer und Spaß an Bewegung im Kostüm.
Zuverlässigkeit und Bock auf Teamarbeit.
Aufgrund des Kostüms solltest du mind. 1,70 m groß sein und kein Problem mit Wärme unter dem Kostüm haben - ansonsten gibt es keine Voraussetzungen.
Eine eigene Anreise zum Brasswiesn Festival ist gewünscht, alternativ können wir eine Mitfahrgelegenheit anbieten.
"Für diesen Job ist es erforderlich, dass du dem Kunden eine Einwilligung für die Verwendung der während des Jobs gefertigten Bilder und Videos gibst. Diese Einwilligung bezieht sich auf die Bilder und Videos, die dich bei der Durchführung des Jobs, in der Vorbereitung darauf und in der Nachbereitung zeigen, sowie - unter Achtung deiner Persönlichkeitsrechte - auch auf eine bearbeitete Version dieser Bilder / Videos in anderen Kontexten oder zu Werbezwecken. Die Bilder / Videos können zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt in sämtlichen Medien offline (z.B. Printmedien) und online (z.B. auf der Homepage des Kunden) sowie in sozialen Netzwerken verwendet werden. Die Bilder / Videos dürfen nicht zu Zwecken genutzt werden, die geeignet sind, dich in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder zu beleidigen. Dein Name wird bei Verwendung der Bilder / Videos nicht genannt und du hast keinen Anspruch auf Namensnennung. Die Vergütung für die Veröffentlichung der Bilder wird mit dem von InStaff erhaltenen Lohn abgegolten. Bitte berechne daher den von dir geforderten Betrag für die Einräumung der Nutzungsrechte in deinen Stundenlohn mit ein."Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Manuel Marschel
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