Trinkgeld in der Gastronomie: Regeln, Höhe & Steuern für Kellner
Kellner Tipps: Alles rund um Trinkgeld in Hotellerie & Gastronomie inkl. Steuern, Gesetze und Bedienungsgeld
InStaff & Jobs GmbH14. August 2017Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026
InStaff & Jobs GmbH14. August 2017Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026
Trinkgeld ist eine freiwillige zusätzliche Zahlung eines Gastes als Anerkennung für guten Service und ohne rechtliche Verpflichtung. In Deutschland sind im Restaurant meist 5 bis 10 % des Rechnungsbetrags üblich. Bei Einsätzen als Messe- oder Cateringhostess wird dagegen in der Regel kein Trinkgeld gezahlt. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Höhe, gesetzliche Regelungen und Tipps rund um das Thema Trinkgeld.
Sie suchen KellnerInnen / wollen als KellnerIn arbeiten?
Trinkgeld wird oft in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Verkauf, Lieferservice und im Taxigewerbe vergeben.
Es gibt unterschiedliche Richtwerte für die einzelnen Branchen, die hier zur Orientierung aufgeführt sind.
Gastronomie
Die Gastronomie ist bekannt für das Erhalten von Trinkgeld.
Dabei handelt es sich in der Regel um einen Betrag von 5-10 % zusätzlich des Rechnungspreises.
Verkauf
Im Einzelhandel ist die Gabe von Trinkgeld untypisch, aber es kann dennoch vorkommen.
Zum Beispiel bei Stammkunden oder in der Weihnachtszeit. Oftmals werden Beträge aufgerundet, damit man keine kleinen Centbeträge
zurückerhält oder einfach nur um sein Kleingeld loszuwerden.
Hotellerie
Im Hotel gibt es verschiedene Bereiche, in denen man Trinkgeld bekommt.
Neben dem Restaurant oder der Bar gibt es vor allem für den Pagen pro Gepäckstück 1 EUR und für
die Zimmermädchen 1 EUR pro Tag.
Sie suchen Servicekräfte / wollen als Kellner arbeiten?
Oft wird das Trinkgeld mit dem Bedienungsgeld verwechselt. Jeder Betrieb selbst
entscheidet, ob er damit arbeitet oder nicht.
Es handelt sich dabei um eine berechnete Umsatzbeteiligung, die zur Deckung
der Lohnkosten für das Servicepersonal dient.
Wenn dies der Fall ist, wird das auf der Speisekarte vermerkt.
Es handelt sich dabei nicht um Trinkgeld, denn der Gast ist verpflichtet
das Bedienungsgeld zu zahlen, da es Teil des Preises ist.
Die Handhabung des Bedienungsgeldes muss vertraglich festgehalten werden, damit ein Rechtsanspruch besteht.
Die Auszahlung erfolgt nicht in bar, sondern im Zusammenhang mit dem Gehalt.
Somit unterliegt das Bedienungsgeld dem Lohnsteuerabzug.
Verteilung von Trinkgeld
Es gibt unterschiedliche Regelungen, wie das Trinkgeld verteilt wird und hängt
stark von der Betriebsphilosophie ab. Jeder Arbeitgeber legt selbst fest, wie die Verteilung erfolgen soll.
Es gilt aber, das jede Servicekraft das Recht hat das Trinkgeld, welches der
Gast aufgrund des guten Services gegeben hat, auch behalten darf und nicht mit anderen teilen muss.
Gut zu wissen ist auch, dass das Trinkgeld den Arbeitnehmern und nicht dem Arbeitgeber zusteht.
In der Gastronomie gibt es folgende Varianten für die Verteilung:
Jeder behält seins:
Das heißt, jeder Kellner darf sein selbst erwirtschaftetes Geld behalten.
Aufteilung pro Schicht:
Hier teilt sich das Servicepersonal oder oftmals auch das gesamte Personal, dass in einer Schicht arbeitet das Trinkgeld untereinander auf.
Monatliche Aufteilung:
Bei der Verteilung wird das gesamte Trinkgeld einen Monat lang gesammelt und am Ende ausgeteilt. Dabei kann nur das Servicepersonal oder auch das gesamte Team mit dem Küchenpersonal berücksichtigt werden.
Nach Verteilungsschlüssel:
Bei dieser Variante wird das Trinkgeld nach einem bestimmten Schlüssel entweder nach Position oder Betriebszugehörigkeit aufgeteilt.
In der Regel ist es aber so, dass der Fairness halber die Trinkgelder eines Tages auf alle Mitarbeiter,
die an diesem Tag gearbeitet haben aufgeteilt werden. Denn oftmals werden die Köche nicht bedacht und genaue diese
tragen auch einen großen Teil zur Zufriedenheit der Gäste bei. Zusätzlich fühlt sich dabei im Team niemand benachteiligt,
denn eine gute Arbeitsatmosphäre wirkt sich auch auf die Gäste auf.
Gesetzliche Regelungen zum Trinkgeld
Das Thema ist auch rechtlich im Einkommensteuergesetz und in der Gewerbeordnung verankert.
Das Einkommensteuergesetz beinhaltet
den Umgang mit der Versteuerung von Trinkgeld und die Gewerbeordung enthält allgemeine Festlegungen.
Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Allgemeine gesetzliche Regelung
Nach dem Gesetz der Gewerbeordnung darf der Arbeitgeber den Lohn nicht durch das Trinkgeld ersetzten.
Nicht nur in Deutschland ist man es gewohnt bei Zufriedenheit Trinkgeld zu geben bzw. zu bekommen.
Dennoch gibt es einige Unterschiede, wenn es um die Höhe des Betrages geht.
Hier ist eine Übersicht als Information.
Land
Trinkgeld in %
Deutschland, Österreich, Schweiz, Schweden, Frankreich
unüblich und wird nicht erwartet, aber gerne genommen
Tipps zur Erhöhung des Trinkgelds
„Hallo,
ich bin Charlott von InStaff. Seit dem Abitur arbeite ich nebenbei in der Gastronomie und konnte viele Erfahrungen sammeln.
Damals hab ich in einem kleinen Café in meiner Heimat angefangen und habe zuletzt in einem namhaften 5 Sterne Hotel in Berlin gearbeitet.
Deswegen gebe ich gerne ein paar persönliche Tipps, wie man die Zufriedenheit der Gäste erhöht.“
Ein Lächeln im Gesicht:
Jeder Mensch freut sich über ein Lächeln, welches den Gast positiv stimmt.
Selbst wenn ein Gast einen schlechten Tag hat, kann genau das die Stimmung aufhellen.
Höflichkeit und Aufmerksamkeit:
Freundlichkeit und Höflichkeit sind Grundvoraussetzungen für einen Job im Service
Wiederholen der Bestellung:
In einer Studie wurde festgestellt, dass das Wiederholen der Bestellung bei der Aufnahme
bis zu 50 % mehr Trinkgeld ergeben kann. Denn bei der Wiederholung fühlen sich die Gäste bestätigt,
dass die richtige Bestellung aufgenommen wird und entwickeln Sympathie.
Authentizität:
Der Gast sollte das Gefühl haben, dass der Service echt ist, Spaß macht und nicht aufgesetzt oder gekünstelt ist.
Aufmerksamkeit:
Jeder Gast weiß Aufmerksamkeiten zu schätzen.
Dabei kann es sich zum Beispiel um das Aufhängen einer Jacke oder das Malbuch für das Kind handeln.
Auch das Nachfragen nach dem Befinden, ob bei dem Gast alles in Ordnung ist gehört dazu.
Allerdings sollte auch nicht zu oft nachgefragt werden, da es sonst aufdringlich und nervig wirken kann.
Der Gast ist König:
Das heißt, Extrawünsche sollten immer versucht werden zu erfüllen. Der Gast sollte das
Gefühl haben, dass sich das Personal bemüht ihnen diesen Wunsch zu erfüllen, auch wenn das nicht immer möglich ist.
Dennoch wird allein die Bemühung, der Gast zu schätzen wissen.
Informiert sein:
Oft werden Fragen zu Inhaltsstoffen, zu bestimmten Speisen bzw. Getränken oder dem Tagesangebot gestellt.
Deshalb ist es wichtig entsprechend informiert zu sein, damit es nicht peinlich wird.
Arbeitseinstellung:
Wer im Service arbeitet muss Spaß bei der Arbeit haben, denn das spürt der Gast sofort.
Herzlichkeit, sowie eine positive und natürliche Ausstrahlung gehören ebenso dazu.
Schlechte Laune hat vor dem Gast schlichtweg nichts zu suchen.
Gepflegtes Äußeres:
Ein ordentliches Äußeres ist ein absolutes Muss. Dazu gehören eine saubere und gebügelte Uniform,
saubere Fingernägel, ein Zopf bei langen Haaren und ein gepflegter Bart.
Denn fehlende Sauberkeit bei dem Servicepersonal wird schnell auf andere Bereiche, wie zum Beispiel auf die Küche übertragen.
Hier sind zwei Beispiele für ein gutes Erscheinungsbild:
Cateringhostess für Freshbury Catering
Cateringhostess für Freshbury Catering
Letztendlich ist immer der Gesamteindruck des Services und die Empfindung des Gastes
für die Höhe des Trinkgeldes entscheidend. Aber bei Beherzigung der Tipps stehen deine Chancen auf ein höheres Trinkgeld um einiges besser.
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In Deutschland sind im Restaurant in der Regel 5 bis 10 % des Rechnungsbetrags als Trinkgeld üblich. Die Höhe hängt vor allem von der Zufriedenheit mit dem Service ab.
Trinkgeld ist steuerfrei, wenn es freiwillig von einem Gast direkt an die Servicekraft gezahlt wird und zusätzlich zum Rechnungsbetrag erfolgt. Wird das Trinkgeld jedoch vom Arbeitgeber verteilt, kann es steuerpflichtig sein.
Grundsätzlich steht das Trinkgeld den Arbeitnehmern zu und nicht dem Arbeitgeber. Wie es verteilt wird, hängt jedoch von den internen Regelungen des Betriebs ab.
Die Verteilung kann unterschiedlich geregelt sein, zum Beispiel behält jede Servicekraft ihr eigenes Trinkgeld, es wird pro Schicht aufgeteilt oder monatlich nach einem festgelegten Schlüssel verteilt.
Trinkgeld ist freiwillig, während Bedienungsgeld verpflichtend ist und als Teil des Preises berechnet wird. Bedienungsgeld wird über das Gehalt ausgezahlt und unterliegt der Steuerpflicht.
Bei Einsätzen als Messe- oder Cateringhostess wird in der Regel kein Trinkgeld gezahlt, da diese Tätigkeiten meist im Event- oder Messekontext stattfinden.
Ansprechpartner für Ihre Rückfragen
Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber
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können Sie sich gerne an mich wenden.
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