IfSG Belehrung, rote Karte und Gesundheitszeugnis meint grundsätzlich das Selbe. Im Allgemeinen wird die Bezeichnung "Gesundheitszeugnis" eher verwendet. Der Einfachheit halber und zum besseren Verständnis wird folgend ebenfalls auf diese Bezeichnung zurückgegriffen.
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- Was ist das Gesundheitszeugnis?
- Wofür benötige ich das Gesundheitszeugnis?
- Wie viel kostet das Gesundheitszeugnis?
- Wo kann ich das Gesundheitszeugnis beantragen?
- Gesundheitszeugnis online machen (mit Kosten)
- Gesundheitszeugnis vor Ort absolvieren (mit Kosten)
- Gesundheitszeugnis beantragen: online & kostenlos
- Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
- Folgebelehrung online machen
- Häufige Fragen zur IfSG-Belehrung bzw. Gesundheitszeugnis
Was ist das Gesundheitszeugnis?
Das Gesundheitszeugnis ist ein offizielles Dokument, das bescheinigt, dass eine Person nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt wurde und somit über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln verfügt, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Das Gesundheitszeugnis wird insbesondere in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie benötigt, wenn Mitarbeiter mit risikoreichen Lebensmitteln arbeiten.
Bis 2001 galt in Deutschland das Bundesseuchengesetz und laut diesem Gesetz hat man ein "Gesundheitszeugnis" benötigt, wenn man bei seinem Job in Berührung mit Lebensmitteln kommen konnte. Dieses Gesundheitszeugnis wurde auch "Gesundheitspass" bzw. aufgrund der Farbe auch "rote Karte" genannt.
In 2001 ist jedoch eine Neuregelung durch das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Seitdem benötigt man kein Gesundheitszeugnis mehr, sondern eine "Infektionsschutz - Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz". Wer heute von "Gesundheitszeugnis" oder über eine "rote Karte" spricht, meint also in der Regel diese Belehrung nach Infektionsschutzgesetz.
Heute ist das Gesundheitszeugnis nichts anderes als eine Bescheinigung mit der Überschrift "Bescheinigung des Gesundheitsamtes / beauftragten Arztes gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz". Damit wird bescheinigt, dass die Person mündlich und schriftlich über die in § 42 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz genannten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote und die Verpflichtungen gemäß § 43 Absätze 2, 4 und 5 belehrt worden ist.
Wofür benötige ich das Gesundheitszeugnis ("rote Karte" bzw. IfSG Belehrung)?
Nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG) benötigt jeder Arbeitnehmer eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, wenn er bei seinem Job mit risikoreichen Lebensmitteln in Berührung kommen kann. Mit "Berührung" sind auch Tätigkeiten gemeint, bei denen man die Speisen zwar nicht direkt anfasst, aber z.B. die Speisen verarbeitet mit Küchengeräten (Mixer, Löffel, etc.).
Die Liste der Lebensmittel mit Infektions Risiko ist sehr weit gefasst und beinhaltet beispielsweise alle tierischen Produkte (Fleisch, Fisch, Milch & Ei) sowie Speiseeis, Säuglingsnahrung, bestimmte Backwaren, Rohkostsalate, Mayonnaisen sowie Samen & Sprossen zum Rohverzehr.Wie viel kostet das Gesundheitszeugnis?
Die Kosten für das Gesundheitszeugnis können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein und hängen auch davon ab, ob man die Belehrung online oder vor Ort durchführt. In der Regel fallen jedoch Gebühren von etwa 20 EUR bis 40 EUR an. Einige Gesundheitsämter bieten auch Gruppenrabatte oder ermäßigte Gebühren für Schüler und Studenten an. Man kann sich vor der Anmeldung bei dem zuständigen Gesundheitsamt nach den genauen Kosten informieren.
Gesundheitszeugnis erhalten und als Servicekraft arbeiten
Das Gesundheitszeugnis dient als offizieller Nachweis dafür, dass Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt wurden und über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln verfügen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Mit einem gültigen Gesundheitszeugnis sind Arbeitnehmer berechtigt, in gastronomischen Betrieben zu arbeiten und ihre Tätigkeiten im Einklang mit den Hygienevorschriften auszuüben.Gehälter bei InStaff im Überblick
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Wo kann ich das Gesundheitszeugnis beantragen?
Das Gesundheitszeugnis kann in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. In vielen Fällen ist es möglich, die Infektionsschutz-Erstbelehrung online durchzuführen, indem man sich auf der Website des zuständigen Gesundheitsamts anmeldet und einen Termin auswählt. Alternativ kann man das Gesundheitszeugnis persönlich vor Ort beantragen, indem man einen Termin vereinbart und beim Gesundheitsamt erscheint.
Es gibt auch die Möglichkeit, das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt bzw. zugelassenen Arzt online zu machen. Jedoch ist dies meist mit höheren Kosten verbunden und nicht jeder Hausarzt bietet diesen Service an.
In jeder größeren Stadt gibt es ein Gesundheitsamt, welches regelmäßig diese Belehrungen durchführt. Die Belehrung dauert ca. 1 Stunde und du kannst dich meistens online ca. 1 bis 3 Wochen vorher anmelden.
Gesundheitszeugnis online machen (mit Kosten verbunden)
Um das Gesundheitszeugnis zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Viele Gesundheitsämter bieten mittlerweile die Möglichkeit an, die Infektionsschutz-Erstbelehrung online zu absolvieren. Hierfür muss man sich in der Regel auf der Website des zuständigen Gesundheitsamts anmelden und einen Termin auswählen. Anschließend kann man das Gesundheitszeugnis online machen.
Die Belehrung wird dann über eine Videokonferenz-Plattform oder ein Online-Portal durchgeführt. Diese Option ist besonders praktisch für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten oder anderen Verpflichtungen keine Zeit haben, persönlich vor Ort zu erscheinen.
Wenn du die Belehrung für das Gesundheitszeugnis online durchführst, ist es eigentlich irrelevant über welches Portal, weil das Gesundheitszeugnis bundesweit anerkannt wird. In der folgenden Tabelle sind einige Portale aufgelistet, auf denen eine IfSG Beleherung machbar ist.
| Stadt | Gesundheitszeugnis online machen |
|---|---|
| München | Zur Online IfSG Belehrung |
| Dortmund | Zur Online IfSG Belehrung |
| Niedersachsen | Zur Online IfSG Belehrung |
| Pfalz | Zur Online IfSG Belehrung |
Gesundheitszeugnis vor Ort absolvieren (mit Kosten verbunden)
Wer das Gesundheitszeugnis lieber vor Ort beantragen möchte, kann dies in der Regel direkt beim Gesundheitsamt tun. Hierbei muss man in der Regel einen Termin vereinbaren und persönlich erscheinen. In jedem Fall sollten Interessierte vorab die Anforderungen und Voraussetzungen des zuständigen Gesundheitsamts prüfen und sich gegebenenfalls im Voraus anmelden, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
| Stadt | Bezirk | Anmeldung zur IfSG Belehrung |
|---|---|---|
| Berlin | Charlottenburg - Wilmersdorf | Termin online buchen |
| Berlin | Lichtenberg | Termin online buchen |
| Berlin | Mitte | Termin online buchen |
| Hamburg | Eimsbüttel | Termin online buchen |
Gesundheitszeugnis beantragen: online & kostenlos
InStaff-Aushilfen haben die Möglichkeit, kostenlos an einer Infektionsschutzbelehrung teilzunehmen. Normalerweise wird das Gesundheitszeugnis beim zuständigen Gesundheitsamt oder einem zugelassenen Arzt beantragt, was oft mit Kosten verbunden ist. Um diese Kosten zu sparen, bietet InStaff eine kostenfreie IfSG-Belehrung an, die einfach online und standortunabhängig durchgeführt werden kann – egal, ob du dich in München, Hamburg, NRW, Berlin oder einer anderen Stadt befindest.
Alles, was benötigt wird, ist ein PC, Notebook, Tablet oder ein ähnliches Gerät sowie eine stabile Internetverbindung. Die kostenlose IfSG-Belehrung dauert etwa 25 Minuten und umfasst folgende Schritte:
- Das Informationsvideo anschauen und das Merkblatt lesen.
- Die Prüfungsfragen beantworten – hierbei stehen unbegrenzt viele Versuche zur Verfügung.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird das Zertifikat ausgestellt.
Registriere dich kostenlos auf der InStaff-Plattform, um an der IfSG-Belehrung teilzunehmen. So kann das Gesundheitszeugnis unkompliziert und ohne Kosten erhalten werden – ideal für alle, die in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche arbeiten möchten.
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Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Das Gesundheitszeugnis bzw. die Infektionsschutz-Erstbelehrung ist in der Regel unbegrenzt gültig, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Änderung, die eine erneute Belehrung erforderlich macht. Einige Arbeitgeber verlangen jedoch, dass das Gesundheitszeugnis alle paar Jahre erneuert wird, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer auf dem neuesten Stand der Hygiene- und Sicherheitsstandards sind. Dazu wird eine Folgebelehrung durchgeführt.
Jedoch ist zu beachten, dass für Tätigkeiten in den Bereichen Lebensmittelzubereitung, Lebensmittelverkauf oder Gastronomie eine Bescheinigung benötigt wird. Diese Bescheinigung behält ihre lebenslange Gültigkeit, sofern die Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Erstbelehrung ihre Tätigkeit bei ihrem Arbeitgeber aufnehmen.
Zusätzlich steht im Gesetz: "Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren." Hierbei handelt es sich um eine Folgebelehrung bzw. Wiederholungsbelehrung.
Folgebelehrung / Wiederholungsbelehrung online machen
Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine zusätzliche Belehrung, die nach einer Erstbelehrung für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten erforderlich sein kann. Sie dient dazu, Arbeitnehmer regelmäßig über wichtige Aspekte des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu informieren und sicherzustellen, dass sie stets auf dem neuesten Stand der relevanten Vorschriften und Bestimmungen sind.
Die Folgebelehrung beinhaltet in der Regel eine Auffrischung der Informationen, die während der Erstbelehrung vermittelt wurden, sowie aktualisierte Hinweise zu neuen Entwicklungen im Bereich des Infektionsschutzes. Die Folgebelehrung konzentriert sich auf spezifische Themen, die für bestimmte Berufsgruppen oder Arbeitsbereiche relevant sind. Dies kann beispielsweise Hygienepraktiken, neue Gesetzesänderungen, Risikoeinschätzungen oder besondere Anforderungen in bestimmten Arbeitsumgebungen umfassen.
Die Durchführung der Folgebelehrung variiert je nach Bundesland und den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig an einer Folgebelehrung teilnehmen, um die Hygienestandards und den Infektionsschutz zu gewährleisten.
Häufige Fragen zur IfSG-Belehrung bzw. Gesundheitszeugnis
Die IfSG-Belehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Sie richtet sich an Personen, die bei ihrer Arbeit mit Lebensmitteln umgehen oder in Küchen und Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Nach der Belehrung erhalten Teilnehmende ein Gesundheitszeugnis, das häufig auch als „Rote Karte“, Gesundheitspass oder Lebensmittelbelehrung bezeichnet wird.
Eine IfSG-Belehrung ist immer dann erforderlich, wenn du mit offenen Lebensmitteln arbeitest oder in Küchen von Restaurants, Caterings, Mensen oder anderen Gemeinschaftsverpflegungen eingesetzt wirst. Typische Bereiche sind Gastronomie, Service und Kellnerjobs, Catering, Verkauf von Lebensmitteln, Hostess- und Promotionjobs mit Verkostung sowie Tätigkeiten in Kantinen oder Imbissbetrieben.
InStaff bietet eine kostenlose IfSG-Belehrung an, die vollständig online durchgeführt werden kann. Nach der Registrierung auf der Plattform schaust du ein Informationsvideo, liest das Merkblatt und beantwortest anschließend Prüfungsfragen. Nach bestandenem Test erhältst du dein Gesundheitszeugnis als Zertifikat, das du bei Bewerbungen und Einsätzen in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche verwenden kannst.
Die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, wenn du innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung eine entsprechende Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt aufnimmst. Arbeitgeber sind allerdings verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Folgebelehrungen durchzuführen, häufig alle zwei Jahre, um sicherzustellen, dass du über aktuelle Hygiene- und Infektionsschutzregeln informiert bist.
Normalerweise wird die IfSG-Belehrung vor Ort im zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt und ist dort oft kostenpflichtig. InStaff bietet zusätzlich eine eigene, kostenlose Online-Belehrung inklusive Zertifikat an, die speziell für Jobs über die InStaff-Plattform ausgelegt ist. Beide Varianten verfolgen dasselbe Ziel: dich über hygienerelevante Pflichten und meldepflichtige Krankheiten zu informieren, bevor du mit Lebensmitteln arbeitest.
Kurzfristig in Gastronomie und Catering arbeiten
InStaff vermittelt täglich über 500 Jobs in ganz Deutschland. Wenn du Interesse hast immer wieder flexibel für einige Stunden oder Tage als Barista, Barkeeper, Küchenhilfe, Spülhilfe oder Kellner zu arbeiten, dann kannst du dich kostenlos auf InStaff registrieren.