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Infektionsschutz Belehrung (rote Karte / Gesundheitszeugnis)

IfSG Belehrung für Gastronomie & Lebensmittel Jobs beim Gesundheitsamt erhalten

Eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (auch "rote Karte" oder "Gesundheitszeugnis" genannt) wird für zahlreiche Jobs benötigt, bei denen du Kontakt zu Lebensmitteln hast. Hier erfährst du, wie du diese Belehrung erhältst.

Wofür benötigt man eine IfSG Belehrung ("rote Karte")?

Nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG) benötigt jeder Arbeitnehmer eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, wenn er bei seinem Job mit risikoreichen Lebensmitteln in Berührung kommen kann. Mit "Berührung" sind auch Tätigkeiten gemeint, bei denen man die Speisen zwar nicht direkt anfasst, aber z.B. die Speisen verarbeitet mit Küchengeräten (Mixer, Löffel, etc.).

Die Liste der Lebensmittel mit Infektions Risiko ist sehr weit gefasst und beinhaltet beispielsweise alle tierischen Produkte (Fleisch, Fisch, Milch & Ei) sowie Speiseeis, Säuglingsnahrung, bestimmte Backwaren, Rohkostsalate, Mayonnaisen sowie Samen & Sprossen zum Rohverzehr.

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Woher bekomme ich eine IfSG Belehrung (rote Karte)?

In jeder größeren Stadt gibt es ein Gesundheitsamt, welches regelmäßig diese Belehrungen durchführt. Die Belehrung dauert ca. 1 Stunde und du kannst dich meistens online ca. 1 bis 3 Wochen vorher anmelden. Die Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und betragen meistens ca. 15 EUR bis maximal 35 EUR. Für die Städte Berlin & Hamburg findest du hier eine Übersicht der Gesundheitsämter.

Stadt Bezirk Anmeldung zur IfSG Belehrung
Berlin Charlottenburg - Wilmersdorf Termin online buchen
Berlin Lichtenberg Termin online buchen
Berlin Mitte Termin online buchen
Hamburg Eimsbüttel Weitere Informationen

Weitere Infos zu Gesundheitszeugnis & roter Karte

Bis 2001 galt in Deutschland das Bundesseuchengesetz und laut diesem Gesetz hat man ein "Gesundheitszeugnis" benötigt, wenn man bei seinem Job in Berührung mit Lebensmitteln kommen konnte. Dieses Gesundheitszeugnis wurde auch "Gesundheitspass" bzw. aufgrund der Farbe auch "rote Karte" genannt.

In 2001 ist jedoch eine Neuregelung durch das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Seitdem benötigt man kein Gesundheitszeugnis mehr, sondern eine "Infektionsschutz - Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz". Wer heute von "Gesundheitszeugnis" oder "roter Karte" spricht, meint also in der Regel diese Belehrung nach Infektionsschutzgesetz.

Der Grund für diese Belehrung ist, dass manche ansteckenden Krankheiten über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden können. Um dies zu vermeiden, werden alle Personen in einer Belehrung darüber aufgeklärt, was sie bei der Arbeit mit Lebensmitteln beachten sollten.

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2 Fragen / Kommentare


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Jobber Profilfoto
Job Abzeichen 20 +

Michelle am 30.08. um 10:45 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne würde ich mich als Servicekraft für Celebrate Streetfood melden, bin aber unsicher, ob ich das ohne IfSG-Belehrung darf, weil man u.a. Essen und Getränke austeilt. Können Sie mir da weiterhelfen? (3. September in Bonn).
Viele Grüße
Michelle Koc

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InStaff am 30.08. um 17:04 Uhr

Hallo Michelle,
wenn in der Jobbeschreibung nicht angegeben wurde, dass du für den Einsatz eine IfSG-Belehrung benötigst, kannst du dich auch ohne eine Belehrung darauf bewerben.
Beste Grüße - Dein InStaff-Team

 

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