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Gesetzlicher Mindestlohn 2026 und je Branche in Deutschland

Aktuelle gesetzliche Höhe des Mindestlohns, branchenspezifische Unterschiede und Neuerungen im Überblick

Autor    Kalender    Aktualisiert Zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2025

Autor    Kalender Aktualisiert Zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2025

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn? Für welche Personengruppen gilt die Regelung? Worin unterscheidet sich gesetzlicher- und branchenspezifischer Mindestlohn?

Während der Mindestlohn in einigen Branchen je nach ausgeübter Tätigkeit variiert, gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt. Einige Personengruppen sind davon ausgeschlossen.

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Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt mit der Intention, die finanzielle Lage von niedrig entlohnten Arbeitnehmern zu verbessern. Um der Inflation und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten entgegenzuwirken, entwickelt sich der gesetzliche Mindestlohn seitdem wie folgt:

  • 2016 und 2018: keine Erhöhung
  • 2017, 2019 und 2020: jeweils eine Erhöhung
  • 2021: zwei Erhöhungen
  • 2022: insgesamt drei Erhöhungen
  • 2023: keine Erhöhung
  • 2024 und 2025: jeweils eine Erhöhung
  • 2026 und 2027: jeweils eine Erhöhung

Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 EUR. Gesetzlich besitzt jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Deutschland das Recht, einen Stundenlohn in Höhe des aktuellen Mindestlohns zu verdienen. Eine Erhöhung des Mindestlohns betrifft vor allem diejenigen, die unter der neuen Grenze verdient haben. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland:

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland von 2015 bis 2027
Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland: Entwicklung von 2015 bis 2027
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Es gibt Branchen in Deutschland, in denen branchenspezifische Mindestlöhne bestimmt werden. Ein Beispiel dafür ist der Mindestlohn in der Zeitarbeit, der aktuell bei 14,53 EUR pro Stunde ist. Bei InStaff beträgt der Mindestlohn für Nebenjob-Suchende 14,75 EUR pro Stunde.

Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 in Deutschland beträgt aktuell 13,90 EUR pro Stunde. Diese Festlegung erfolgte durch die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium, das regelmäßig die Anpassung des Mindestlohns auf Basis wirtschaftlicher und sozialer Kriterien überprüft und empfiehlt. Die Kommission berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, wie die Entwicklung der Tariflöhne und die allgemeine Wirtschaftslage, um eine angemessene und faire Entlohnung für Geringverdiener sicherzustellen.

Der aktuelle Beschluss des Mindestlohns wurde in 2025 festgelegt, sodass der gesetzliche Mindestlohn in zwei Etappen steigt:

  • ab 01.01.2026 auf 13,90 €/h
  • ab 01.01.2027 auf 14,60 €/h

In welchem Arbeitsverhältnis ist der Netto-Mindestlohn am höchsten?

Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich in Bezug auf das Gehalt, die Arbeitszeit und die Höhe der Versicherungsabgaben unterscheiden. Das folgende Beispiel verdeutlicht auf Grundlage definierter Annahmen, wann der Netto-Mindestlohn am höchsten ist.

Angenommen:

  • Arbeitnehmer-Perspektive (Single)
  • gesetzlicher Mindestlohn (13,90 EUR pro Stunde) ist gleichzeitig der Brutto-Stundenlohn in allen Arbeitsverhältnissen ausgenommen die Kurzfristige Beschäftigung
  • Mindestlohn in der Zeitarbeit (14,53 EUR pro Stunde)
  • Arbeitstag mit acht Stunden (vergütete Arbeitszeit)
  • 40-Stunden-Woche bei Vollzeit
  • 20-Stunden-Woche bei Beschäftigung als Werkstudent
  • Student arbeitet als Kurzfristig Beschäftigter und verdient weniger als Grundfreibetrag (seit 2026: 12.348 EUR pro Jahr)
Netto-Mindestlohn je Beschäftigungsart
(Quelle: InStaff & Jobs GmbH)
Arbeitsverhätltnis
Maximale Arbeitszeit
Monatliches Gehalt
Steuerabgaben
Netto-Mindestlohn
Reguläre Beschäftigung
(Vollzeit und Teilzeit)
160 Stunden / Monat 2.224 EUR ca. 43 % 7,92 EUR / Stunde
Geringfügige Beschäftigung
(Minijob)
43,38 Stunden / Monat max. 603 EUR max. 3,6 %* 13,40 EUR / Stunde
Midijob 156 Stunden / Monat max. 2.000 EUR max. 21 % 10,13 EUR / Stunde
Werkstudent 80 Stunden / Monat 1.112 EUR ca. 9 % 12,65 EUR / Stunde
Kurzfristige Beschäftigung (Student) es gilt die
70-Tage-Regelung
1.029 EUR keine, weil unter Grundfreibetrag 14,53 EUR / Stunde

*Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht aktiv freistellen lassen, fallen keine Steuern an. Wenn das zutrifft, dann ist der Minijob Mindestlohn genau so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn (aktuell: 13,90 EUR pro Stunde).

Kurzfristig Beschäftigte erhalten den höchsten Netto-Mindestlohn im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen. Die kurzfristige Beschäftigung ist steuerfrei, wenn der jährliche Grundfreibetrag nicht überschritten wird, sodass brutto gleich netto ist. Für andere Arbeitsverhältnisse verringert sich der Netto-Mindestlohn aufgrund der zu leistenden Steuerabgaben. Folglich verdienen Minijobber 13,40 €/h, Werkstudenten 12,65 €/h, Midijobber 10,13 Euro- und Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit 7,92 €/h netto.

Abgaben für Arbeitgeber mit den zuvor definierten Annahmen:

  • für Vollzeitbeschäftigte ca. 21%
  • für Minijobber ca. 32%
  • für Midijobber max. 20%
  • für Werkstudenten ca. 9%
  • für Kurzfristig Beschäftigte ca. 1,4% (Umlage 1,2 und Insolvenzumlage)

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Branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland

Parallel zum allgemein gesetzlichen Mindestlohn gibt es zusätzlich branchenspezifische Mindestlöhne. Während der gesetzliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze darstellt, ist der Mindestlohn in einigen Branchen separat geregelt und fällt entsprechend höher aus.

Die Höhe von branchenspezifischen Mindestlöhnen wird in Tarifverträgen festgelegt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aushandeln. Sollte es in einer Branche keinen Tarifvertrag geben, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde. Je nach Branche erhalten Arbeitnehmer mit höheren Qualifikationen einen höheren Mindestlohn.

Die folgende Tabelle beinhaltet die aktuellen Mindestlöhne einiger Branchen bzw. Berufe wie z. B. für Pflegekräfte, Reinigungskräfte, Dachdecker, Elektriker, Schornsteinfeger, Maler, Gerüstbauer, pädagogisches Personal und Bodenabfertigungspersonal an deutschen Verkehrsflughäfen:


Branchenspezifische Mindestlöhne 2026 in Deutschland
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Branche / Beruf
Mindestlohn
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
bis 30.09.25: 14,53 EUR / Stunde
danach gilt: gesetzlicher Mindestlohn = Mindestlohn Zeitarbeit, bis ein neuer Mindestlohn für die Zeitarbeit bestimmt wird
Ungelernte Pflegekräfte

Gelernte Pflegekräfte

Gelernte Pflegekräfte mit zusätzlichen Qualifikationen (Pflegefachkraft)
01.07.25 bis 30.06.26: 16,10 EUR / Stunde

01.07.25 bis 30.06.26: 17,35 EUR / Stunde

01.07.25 bis 30.06.26: 20,50 EUR / Stunde
Gebäudereinigung
ab 01.01.2026: 15 EUR / Stunde
für Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten)

ab 01.01.2026: 18,40 EUR / Stunde
für Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung)
Ungelernter Dachdecker

Gelernter Dachdecker (Geselle)
bis 31.12.25: 14,35 EUR / Stunde

bis 31.12.25: 16,00 EUR / Stunde
Elektriker 01.01.26 bis 31.12.26: 14,93 EUR / Stunde
01.01.27 bis 31.12.27: 15,49 EUR / Stunde
01.01.28 bis 31.12.28: 16,10 EUR / Stunde
Schornsteinfeger 14,50 EUR / Stunde
Maler und Lackierer ab 01.01.26: 16,13 EUR / Stunde
für gelernte Gesellen (Arbeitnehmer/innen)
Gerüstbauer ab 01.01.26: 14,35 EUR / Stunde
ab 01.01.27: 14,90 EUR / Stunde
pädagogisches Personal

pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen
ab 01.01.26: 20,24 EUR / Stunde

ab 01.01.26: 20,86 EUR / Stunde
Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen mindestens 17 EUR / Stunde

Wer ist vom Mindestlohn ausgeschlossen?

Fakt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Arbeitgeber machen sich strafbar und müssen mit extremen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro (§21 MiLoG Absatz 3) rechnen, wenn sie ihre Mitarbeiter mit weniger als 13,90 EUR pro Stunde entlohnen oder andere Ordnungswidrigkeiten begehen. Das Mindestlohngesetz beinhaltet alle Regelungen für die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns, die zivilrechtliche Durchsetzung, die Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden.

Folgende Personengruppen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz:

  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten (mit Ausnahmen)
  • Selbstständige
  • Minderjährige (unter 18 Jahre)
  • Langzeitarbeitslose
  • Personen, die ehrenamtlich tätig sind

Für Auszubildende ist der Mindestlohn anders geregelt. Ab 2026 erhalten Azubis ab erstem Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 724,00 Euro pro Monat. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung. Trotzdem verdienen Auszubildende verhältnismäßig wenig, weil sie meist in Vollzeit arbeiten und gleichzeitig ein niedriges Festgehalt besitzen. Aus diesem Grund arbeiten viele Azubis als kurzfristig Beschäftigte an Wochenenden, um sich ein sozialversicherungsfreies Nebeneinkommen zu sichern.

Das Gleiche trifft auch auf Pflichtpraktikanten zu, die laut Gesetzgeber keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Nur in seltenen Fällen finden Praktikanten ein bezahltes Pflichtpraktikum. Um sich etwas dazuzuverdienen, arbeiten zahlreiche Pflichtpraktikanten in Nebenjobs (z. B. bei InStaff).

Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zur EU

Auch in anderen EU-Ländern gilt der Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 15,12 Euro pro Stunde. Deutschland ist ab 2026 auf Platz 3 mit 13,90 EUR pro Stunde. Insgesamt gibt es 6 EU-Mitgliedstaaten, wo der Mindestlohn zweistellig ist. Dazu gehören, neben Luxemburg und Deutschland, die Niederlande mit 14,06 €/h, Irland mit 13,50 €/h, Belgien mit 12,57 €/h und Frankreich mit 11,88 €/h.

Im Vergleich zu den westlichen Ländern, wo der Mindestlohn relativ hoch ausfällt, ist in den östlichen Ländern wie beispielsweise in Polen (7,08 €/h) oder der Slowakei (4,69 €/h) ein vergleichsweise geringer Mindestlohn verbreitet. Den niedrigsten Mindestlohn in Europa hat aktuell Bulgarien mit 3,32 Euro pro Stunde, wobei der Wert stark vom Wechselkurs anhängig ist (Stand: Januar 2026).

Mindestlöhne der EU-Länder

  • Luxemburg: 15,12 €/h
  • Niederlande: 14,06 €/h
  • Irland: 13,50 €/h
  • Deutschland: 13,60 €/h
  • Frankreich: 11,88 €/h
  • Belgien: 12,57 €/h
  • Slowenien: 7,39 €/h
  • Polen: 7,08 €/h
  • Spanien: 8,37 €/h
  • Litauen: 6,35 €/h
  • Zypern: 6,06 €/h
  • Kroatien: 5,60 €/h
  • Malta: 5,54 €/h
  • Portugal: 6,01 €/h
  • Estland: 5,31 €/h
  • Griechenland: 5,60 €/h
  • Tschechien: 4,95 €/h
  • Slowakei: 4,69 €/h
  • Rumänien: 4,87 €/h
  • Ungarn: 4,23 €/h
  • Lettland: 4,38 €/h
  • Bulgarien: 3,32 €/h
Mindestlöhne der EU-Länder 2026
Mindestlöhne in der EU 2026
(Quelle: Statista)

In einigen EU-Ländern ist die Einführung des Mindestlohns ein umstrittenes und kritikwürdiges Thema. Gegenwärtig gibt es bspw. keinen Mindestlohn in Österreich, Italien, Dänemark, Finnland und Schweden. Diese Länder orientieren sich nationalen Kollektiv- und Tarifverträgen.

Wirtschaftliche Ziele des Mindestlohns

Das primäre Ziel besteht darin, vor allem die Einkommenssituation von niedrig entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. Weitere Zielsetzungen in Verbindung mit dem Mindestlohn sind:

  • Unterbindung von Lohnarmut
  • Vorbeugung von Altersarmut
  • Entlastung des Staatshaushalts
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Förderung der sozialen Gerechtigkeit und Gleichberechtigung
  • Verhinderung von Unterbezahlung
  • Stärkung der Wirtschaft

Theoretisch betrachtet ist die Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung jedoch nicht eindeutig. Je nach Fall können Mindestlöhne sowohl positive als auch negative oder gar keine Auswirkungen haben. Ob der Mindestlohn tatsächlich zu den erhofften positiven Veränderungen führt, ist letztlich empirisch zu überprüfen und kann nicht pauschalisiert werden.

Auswirkungen aus Arbeitgebersicht

Viele Unternehmer argumentieren, dass der Mindestlohn die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens einschränkt, weil höhere Kosten entstehen. Es gibt auch Bedenken, dass der Mindestlohn dazu führen könnte, dass Unternehmen weniger Beschäftigte einstellen oder die Arbeitszeiten von bestehenden Mitarbeitern verkürzen, um Kosten zu reduzieren.

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Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 in Deutschland 12,82 Euro brutto pro Stunde und wird am 31.12.2025 auslaufen. Die Höhe wurde auf Empfehlung der Mindestlohnkommission festgelegt und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die unter das Mindestlohngesetz fallen.

Ab dem 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Grundlage ist der Beschluss der unabhängigen Mindestlohnkommission, der von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt wurde.

Zum 01.01.2027 wird der gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben und beträgt dann 14,60 Euro brutto pro Stunde. Damit setzt die Mindestlohnkommission den Anpassungspfad fort, um die Einkommenssituation von Geringverdienern weiter zu verbessern.

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Selbstständige, ehrenamtlich Tätige sowie bestimmte Langzeitarbeitslose in den ersten Monaten nach Wiedereinstieg.

Ja, neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen branchenspezifische Mindestlöhne, die über 13,90 EUR pro Stunde liegen. Dazu gehören beispielsweise Zeitarbeit, Pflege, Gebäudereinigung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk etc. Die konkreten Höhen sind in Tarifverträgen geregelt, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen werden.


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