Ein Praktikumsvertrag (oder Praktikantenvertrag) definiert ein Arbeitsverhältnis auf Zeit, welches einem Ausbildungszweck dient. Dieser Muster Praktikumsvertrag kann dabei als Vorlage für alle Arten von Praktika genutzt werden und hat entsprechende Hinweise für die unterschiedlichen Praktikumsverhältnisse:
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Rechtlicher Hinweis: Der Muster Vertrag und die Informationen auf dieser Seite dienen als Informationsquelle und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit gegeben.
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Praktikumsvertrag
Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze und zusätzlich § 26 BBiG. Bei einem Pflicht-Praktikum gilt der Praktikant aber nicht als Arbeitnehmer, was sich auf Vergütungsanspruch, Urlaubsanspruch, etc. auswirkt. In den entsprechenden Paragraphen dieses Muster Vertrags wird in kursiv auf diese Unterschiede hingewiesen.
Zwischen ________________________________________________
(Name und Adresse des Arbeitgebers)
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
( ggf.: vertreten durch ______________________________________)
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
und
Herrn/Frau________________________________________________
wohnhaft ________________________________________________
- nachfolgend „Praktikant/-in“ genannt -
wird folgender Praktikumsvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsdauer
Der Praktikant wird beim Arbeitgeber vom ________ bis zum ________ als Praktikant eingestellt.
Das Praktikantenverhältnis endet nach Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 2 Probezeit
Die Probezeit beträgt __ Wochen oder __ Monate. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Seiten jederzeit mit zweiwöchiger Frist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, näheres siehe "§ 11 Kündigung".
(Die maximale Dauer der Probezeit richtet sich nach der Länge des Praktikums und beträgt üblicherweise 1 weitere Woche pro Monat des Praktikums. Sie darf maximal 4 Monate betragen und im Unterschied zu einem Berufsausbildungsverhältnis kann diese weniger als 1 Monat betragen - aber es darf keinen vollständigen Verzicht geben.)
§ 3 Tätigkeit
Der Praktikant wird im Bereich _________________________ eingesetzt und, falls nicht betriebliche Gründe anderes ergeben, von _________________________ betreut.
Der Praktikant wird vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
(Für ein Schülerpraktikum bzw. während des einjährigen Praktikums zur Erreichung der Fachoberschulreife gilt: Schüler dürfen keine weisungsgebundene Tätigkeit verrichten die dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebes dient. Darauf sollte also bei der Tätigkeitsbeschreibung besonders geachtet werden. Ausnahme sind Schüler beruflicher Gymnasien zur Erreichung der Fachhochschulreife - bei diesen entfällt der Schülerstatus.)
§ 4 Vergütung
Der Praktikant erhält eine monatliche Bruttovergütung von ____ Euro.
(Beim freiwilligen Praktikum hat der Praktikant Anspruch auf Vergütung die sich nach dem üblichen Ausbildungsgehalt in seinem Bereich richtet. Übrigens: wenn der Monatslohn nicht mehr 538 € beträgt, kann der Praktikant die Freistellung der Rentenversicherung beantragen.)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Praktikant keinen Anspruch auf Vergütung.
(Bei einem Pflicht-Praktikum hat der Praktikant kein Anrecht auf Vergütung)
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit __ Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.
§ 6 Urlaub
(bei einem freiwilligen Praktikum gilt folgender Abschnitt)
Der Praktikant hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 2 Werktagen pro Monat seines Praktikums – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Diese Urlaubstage können schriftlich auf Antrag während des Praktikums in Anspruch genommen werden.
(bei einem Pflicht-Praktikum gilt)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Praktikant keinen Urlaubsanspruch.
§ 7 Betriebsferien (optional)
Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, einen Teil seines Urlaubs während der Dauer der Betriebsferien (in der Regel vom 27.12. bis 31.12.) zu konsumieren.
(Betriebsferien bieten sich in ruhigen Phasen an, zum Beispiel zwischen Weihnachten und Silvester. Zulässig sind bis zu 3/5 des Gesamturlaubs als Betriebsferien festzulegen.)
§ 8 Krankheit
Ist der Praktikant infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so ist diese Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
Es besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(dies gilt nur bei einem freiwilligen Praktikum)
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
In beiderseitigem Einvernehmen kann sich die Praktikumsdauer nach § 1 um die Krankheitstage verlängern.
(die Verlängerung des Praktikums um die Krankheitstage ist bei einem Pflicht-Praktikum relevant, da dieses meist eine Mindestdauer hat und Krankheitstage nicht mit mitgerechnet werden)
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 10 Nebentätigkeit
Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
§ 11 Kündigung
Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann der Praktikumsvertrag nur durch den Praktikant unter Angabe der Gründe mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsteile unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(die Kündigung während des Praktikums ist gesetzlich fest reglementiert und bietet im Praktikumsvertrag praktisch keinen Spielraum)
§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.
Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.
_________________________
Ort, Datum
_________________________ _________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Praktikant/-in
Pflichtpraktikum | Freiwilliges Praktikum | Regulärer Arbeitsvertrag | |
---|---|---|---|
Hauptgrund | Vorgeschrieben laut Schul-/ Uni-Ordnung | Frewillig zur Praxis-Vertiefung | Geld verdienen |
Zweck | Ausbildungszweck | Ausbildungszweck | Reguläre Arbeit |
Relevante Gesetze | BBiG | § 26 BBiG & Arbeitnehmergesetze | Arbeitnehmergesetze |
Mindestlohn Anspruch | Nein | Ja, wenn länger als 3 Monate | Ja |
Urlaubsanspruch | Nein | mind. 2 Tage pro Monat | mind. 20 Tage pro Jahr |
Lohnfortzahlung bei Krankheit | Nein | 6 Wochen | 6 Wochen |
Dauer der Probezeit | 1 Woche bis 4 Monate | 1 Woche bis 4 Monate | 0 bis 6 Monate |
Kündigungsfrist in der Probezeit | fristlos möglich | fristlos möglich | mind. 2 Wochen |
Kündigungsfrist nach der Probezeit | 2 Wochen (nur vom Praktikant) | 2 Wochen (nur vom Praktikant) | mind. 4 Wochen |
Bei einem Pflichtpraktikum hat der Student keinen Lohnanspruch. Es kann also vertraglich vereinbart werden, dass es unvergütet ist oder weniger als Mindestlohn gezahlt wird. Steht in der Studienordnung z.B. "mind. 6 Wochen Praktikum" so gelten nur diese 6 Wochen als Pflichtpraktikum.
Auch bei einem Freiwilligen Praktikum, dass maximal 3 Monate dauert, hat der Praktikant keinen Lohnanspruch. Auch hier kann also der Arbeitgeber weniger als Mindestlohn zahlen oder sogar verbeinbaren, dass es unvergütet ist. Arbeitet der Student aber auch nur einen Tag länger als die 3 Monate, so hat der Praktikant Anspruch auf Mindestlohn - und zwar rückwirkend für den gesamten Praktikumszeitraum. Der Arbeitgeber sollte deswegen im Anschluss an ein dreimonatiges Praktikum einen neuen Arbeitsvertrag über ein neues Arbeitsverhältnis abschließend, für das dann Mindestlohn gezahlt wird.
Es ist außerdem möglich im Anschluss an ein Pflichtpraktikum noch zusätzlich ein dreimonatiges freiwilliges Praktikum ohne Mindestlohn anzuschließen. Ist laut Studienordnung beispielsweise ein 6 wöchiges Pflichtpraktikum vorgesehen, so kann zunächst ein 6 wöchiges Pflichtpraktium ohne Mindestlohnanspruch abgeschlossen werden und im Anchluss ein neues Freiwilliges Praktikum über 3 Monate ohne Mindestlohnanspruch.
Relevante Neuigkeiten zur Gesetzeslage und Richterurterile rund zur Gestaltung von Praktikumsverträgen finden Sie hier. Wir machen regelmäßige Updates (aktueller Stand: November 2013).
Bei einem zu hohen Gehalt verlieren die Eltern des Praktikanten
den Anspruch auf Kindergeld. Auch hohe Aufwendungen
für Miete, etc. im Zusammenhang mit dem Praktikum können
nicht beliebig als Kosten mit dem Lohn verrechnet werden.
Wenn das Gehalt jährlich über dem Jahresgrenzbetrag (Stand 2013: 8.004 €) liegt,
dann wird es auf das Kindergeld angerechnet und kann zur vollständigen
Kürzung führen. Mit diesem Jahresgrenzbetrag sind alle
weiteren möglichen Ausgaben abgegolten.
Bei einem Praktikum muss der Ausbildungszweck im Vordgrund stehen.
Praktikanten dürfen also nicht nur als billige Arbeitskräfte
verwendent werden, welche die normale Arbeit anderer Arbeitnehmer
übernehmen.
In diesem konkreten Fall musste der Arbeitgeber Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge der gesamten Praktikumsdauer
nachzahlen und der Praktikant hat zusätzlich Anspruch auf
einen vollen Arbeitslohn.
Wir haben Ihnen hier eine Auswahl relevanter Webseiten und weiterführender Literatur zusammengestellt:
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