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Messehost/ess (m/w/d) @ IFA

Gehalt

ca. 225 €
ca. 15 bis 16,5 € / h

Arbeitstage & -zeiten

DO., 3. Sep - MO., 7. Sep

ca. 14.5 Std.: Am Donnerstag von 12:00-16:00;
am Freitag von 09:30-14:30;
am Samstag und am Montag von 09:45-12:30;
am Sonntag Frei


Arbeitsort & Adresse

Berlin

IFA, Messedamm 22, 14055 Berlin (Google maps)


Bewertungen des Kunden

Anzahl der Bewertungssterne

Jobbeschreibung

Führe Fachbesucher:innen im 1 x täglich über das IFA-Gelände zu 3-6 Ausstellern, hier erhalten die Besucher:innen Präsentationen von den Ausstelllern selbst.

In dieser Zeit bleibst du bei der Gruppe und achtest darauf, dass diese zusammenbleibt und die Zeiten der Tour eingehalten werden. Darüber hinaus wird ein weiterer Guide die Tour in deutscher Sprache begleiten.

Außerdem planen wir dich für einen Tag als Runner ein. In dieser Rolle gehst du kurz vor Beginn einer Tour zu einem Stand und informierst die dortigen Mitarbeitenden darüber, dass die Besuchergruppe gemeinsam mit ihrem Guide in Kürze eintreffen wird. Anschließend wartest du zusammen mit den Mitarbeitenden auf die Gruppe. So trägst du zu einem reibungslosen und gut koordinierten Ablauf der Tour bei.

Bitte beachte, dass die Kommunikation in dieser Rolle teilweise auch auf Deutsch erfolgen kann.

Die Tour wird vorab von uns geplant und organisiert. Du erhältst einen Tourleitfaden, einen Geländeplan und die Gruppe wird mit Audiotechnik, für das bessere Verständnis, ausgestattet. Die Leerlaufzeiten zwischen den Touren werden mitvergütet, sofern der 6-h-Tag nicht überschritten wird, dann entspricht dies eurer gesetzlich notwendigen Pausenzeit. Nach den Touren kannst du dich noch privat bis 18 Uhr auf dem Gelände aufhalten.

 Wir suchen:

- aufgeschlossene, freundliche, extrovertierte Tourguides

- professionelles Auftreten gegenüber den Ausstellern, Fachhändler:innen, Kunden und uns

- Outfit: Casual Business

Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Tätigkeit erstellt werden, die für die externe und interne Unternehmenskommunikation sowie für öffentliche Zwecke (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden können.

"Für diesen Job ist es erforderlich, dass du dem Kunden eine Einwilligung für die Verwendung der während des Jobs gefertigten Bilder und Videos gibst. Diese Einwilligung bezieht sich auf die Bilder und Videos, die dich bei der Durchführung des Jobs, in der Vorbereitung darauf und in der Nachbereitung zeigen, sowie - unter Achtung deiner Persönlichkeitsrechte - auch auf eine bearbeitete Version dieser Bilder / Videos in anderen Kontexten oder zu Werbezwecken. Die Bilder / Videos können zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt in sämtlichen Medien offline (z.B. Printmedien) und online (z.B. auf der Homepage des Kunden) sowie in sozialen Netzwerken verwendet werden. Die Bilder / Videos dürfen nicht zu Zwecken genutzt werden, die geeignet sind, dich in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder zu beleidigen. Dein Name wird bei Verwendung der Bilder / Videos nicht genannt und du hast keinen Anspruch auf Namensnennung. Die Vergütung für die Veröffentlichung der Bilder wird mit dem von InStaff erhaltenen Lohn abgegolten. Bitte berechne daher den von dir geforderten Betrag für die Einräumung der Nutzungsrechte in deinen Stundenlohn mit ein."

Ansprechpartner für Ihre Rückfragen

Ihnen ist noch etwas unklar oder Sie haben besondere Anforderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Manuel Marschel: Ansprechpartner für Arbeitgeber

Manuel Marschel
Ansprechpartner für Arbeitgeber

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Christin Monski
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christin.monski@instaff.jobs